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Geschichte der öffentlichen Sittlichkeit in Russland
Bernhard Stern
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GESCHICHTE
DER
ÖFFENTLICHEN SITTLICHKEIT
IN
RUSSLAND
KÜLTUH, ABERGLAUBE, SITTEL UWD GEBRÄUCHE EIGENE ERMITTELUNGEN UND GESAMMELTE BERICHTE
VON
BERNHARD §TERN
VERFASSER VON „MEDIZIN. ABERGLAUBE UND GESCHLECHTSLEBEN IN OER TÜRKEI"
ZWEI BÄNDE MIT 50 TEILS HMtBIGEN ILLUSTmTIONEN
n.
RUSSISCHE GRAUSAMKEIT, DAS WEIB UND DIE EHE, GESCHLECHT- UCHB MORAL, PROSTITITION, GLEICHGESCHLECHTLICHE LIEBE, LUSTSEUCHE. FOLKLÜRISTISCHE DOKUMENTE
REGISTER ÜBER BEIDE BÄNDE
BERLIN W. 30 • VERLAG VON HERMANN BARSDORF • lüob
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GESCHICHTE
DER
ÖFFENTLICHEN SITTLICHKEIT
IN
RUSSLAND
RUSSISCHE GRAUSAMKEIT, DAS WEIB UND DIE EHE, GESCHLECHT- UpiE MORAL. PROSTITUTION, QLEICHübSCHl.ECHTIJCHE UEBE. LUSTSEUCHE, I ÜLKLORISTISCHH DOKUMENTE
£ib£N£ £RM1TT£U;NG£N UND G£SAMM£LT£ B£RICHT£
VON
BERNHARD STERN
VERFASSER VON „MEDIZIN. ABERGLAUBE UND GESCHLECHTSLEBEN IN DER TORKEI"
MIT 21 T£ILS FARBIGEN ILLUSTRATIONEN
UKD DEM PORTRÄT DES VERFASSERS
NEBST AUSFÜHRLICHEM REGISTER ÜBER BEIDE BÄNDE
BERUN W. ^ . VERLAG VON HERMANN BARSDORF • 1908
PUBLISHED NOVEMBER 30, 1907
PRA'JI^GE OF COPYRIGHT IN THE UNITED STATES RESERVED ÜNDER THE ACT APPROVED MARCH 3. 19^5
BY HERMANN BARSDORF '
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Inhalt.
Seite
SechsiiM Teil: Russische Grausamkeit 1—207
^o. (irausamkeit der Herrsrltcntlen 1
31- (irausamkcit i» der Veiwaltung 5<>
^J. Ttxieastiafen und (iliedci strafen H.>
3.1. Prügelstrafen und ZüchtigungsiiistrunK-nlc . 113
J4. < iefängiiisse, Verbannung, Folter .... I 7 1
35. Sklavensinu und Leibeigenst liafl -Vk;
3^1- < rrausamkeit des Volkes -'31
.y. < tratisamkpit im Faniiüenlt'ln'ii .'78
Sitibeuter Teil: Das Weib und die Ehe joo 44>'
3S. (icschichtc der russischen Frau 3'"
39. Stclhiug der Frauen bei den nichtnissischen Völkern Rußlands 3.^6
4f>. Frauenraub und Frauenmarkt 333
41. Schönheitsideal. S<htiiinke und Liebe . . . 34^^
4- ■ lloch/eiisbräurhe u. 1 [och/eitslieder der Russen 35H
43- HfKh^eitsbräurhe der nichtrussisrhen Volker Rußlands V)4
44- Khescheidung . 4"7
45- Khebruch 4H>
40. l.'neheliche Kindel, krimineller Abortus und Kindesmord 43-
Achter Teil: Geschlechtliche Moral 447 -5iH
47- Frzichun'^ der Juy^end 44'<
48. Schamt^efübl und Kcuscitbeit 45^
40. I'robenächte und jungfernschaft 4H0
50. Koitus und Religion 503
5 I ■ Snochatschestwo =11
N'euDter Teil: Prostitution, Gleichgeschlechtliche Liebe
und Lustseuche SiQ— ?75
5- ' f'rostitution di-t Herrschenden 5-^1
53 ' Mfentliche Prostitution 541
54. Bestialität und trlei( hjfeschlei litli<;)>e ].ieV)e . 55<>
55. I.ustseuche 571
Zehnter Teil: Folkloristische Dokumente '>\<'
5fi. l'as Friilischf und < *b>/iine in der Litetatur
und Karikatui 57'>
5". Sexuelles Lexikon
5H. ( )bs/öne Sprichwörter 507
50. Frotische und obs/öne Liedei ' ■' • '
>!.> I 11,'isili' und obs/öne Fr/ähiungen . .
Register zu beiden Händen.
SECHSTER TEIL:
Russische Grausamkeit
30. Grausamkeit der Herrschenden. —
31. Graubanikeit in der Verwaltung. —
32. Todesstrafen und Gliederstrafen. —
33. Prügelstrafen und Zücbtigungstnstru- mente. — 34. Gefängnisse, Verbwinung, Folter. — 35. Sklavensimi und Leib- eigemdialt. — 36. Grausamkeit des Volkes. — 37. Gratisamkeit im Familienleben.
30. Grausamkeit der Herrschenden.
Mcnchclinard von Kcbcnbuhlern — Lcicbctischändungcn — Die Leiche (Ich l^scudo-Dmitrij — Peters Rache — Paul un«l Patjomkin — Schicksal ehr Minister beim Rrgicrmipswechsr-l — Das Los der Zarenbraut — (rra^isamkeit Ucr CroUcn gegeneinander — Elizabeth:« Guadcuakt — Grausamkeit von deu Russen bewundert — Der Wfitericli Alexander Newskij heilig gesprochen — Iwan der Schreckliche verherrlicht — Iwans Greueltaten — V.m Elefant wegen Majestätsbeleidifjung bestraft — Die Mordgarde der Opritschuiki — Die sechs MordeixKhen der Herrschaft Iwans — Krniordung Kepnins - Der Zar «Icr Sodomie beschuldigt — Blüte des Denuuziantcntums — I wau als Abt — Grausam- keit und Frömmigkeit FiStnt Kurbskij als Warner Der Bote Kurbskijs von Iwan angenagelt — Der Ausspruch des Selbstherrschers — Neue Morde und lUMir Mrtnlnuthcidt'ii Pfählen — Grausnmkrit iiiid WdUust — Menschen» leichen Hunden vorgeworfen — Eintreiben von Stacheln unter die Nägel — . Mord in deu Kirchen — Bojar Mitkow^ und Metropolit Filip gegen Iwan Filips Bestrafung — Das Morden familienweise und städteweise — Pogrom — Ver- nichtung von Nowgorod — Ermordung der Mönche — Krtranken zusammoii- Iniiulencr F"amilien — (k) ocxj Todesurteile — Iwan in seiner MiMi - Rottimi; tier Stadt Pskow durch einen Irrsinnigen — Morde in Moskwa — Ermordung dur Gün^tliugc uud Henker — Iwan ruft das \'olk zur Teilnahme an den Hin- richtungen — Der Zar läßt den Vater durch den Sohn, den Bruder durch den Bruder töten — Neue Mordmethoden — Blutige Mahlzeit und wollüstiger Nach- tisch - - Sklavcnsinn ilrr Groüen und d< N'nlkcs — Iwan läßt einen Mönch zum Engel werden — Schändung der Frau vor <.len Augen des gehängten Gatten — Heldentod und Hcnkcrtod — Köätung des Fürätcu Worotünskij — Ermordung Morosows, wdl er zulange lebt — > Einnähen der Verurteilten in Bärenhäute — Mord als Mittel Appetit zu machen — Zerschneiden der Glieder nach den (ie- lenken — Der Mensch al« TMir Das Gift des Bomelius — Sklavensinn und Uangstreit — Ermorilung der zanschen \ erwandten — Iwans acht Frauen — Der Thronfolger Iwan, des Vaters Ebenbild, vom Vater ermordet — Iwan notaflchtigt die Schwiegertochter und stirbt — Alexcj Romanows Milde — > Grausamkeiten Peters des Großen — Ausrottung der Str, Ij i — Pi ters I'olttrkammern — Peter foltert seine Schwester Snfia — Der Zar als Henker — Er züchtigt und peitscht seine Günstlinge und die Beamten — Peter gegen Feinde — Trunkenheit und Grausamkeit des Zaren — Die Greuel im Polosker Kloster — Abschneiden von Frauenbrüsten — Peters Sentimentalität' — Hin- richtung der Geliebten und des Sohnes — Peitschung der Gattin — Grausamkeit
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ab ZivjlisatiousmcthoUc — Die Zarin Anna laßt ihren Koch hiurichtcu — Bei- spiele ffir Anntt gniuamen Chankter — Pcx geprügelte Dichter — Eliskbeths der Gfitigen Gtausamkcit — Auihebiing der Todesstrafe — Peinigung von Kivalinnou — Knutung der »diöiien L^uchin — Katharina II. — Grausam- keit gegen Nebenbuhlerinnen — Patils ^'crrl1rkthciten — Die Herrscher des
letzten Jalirhutidcrts.
Grausamkeit ist die Basis der nissisrhcn Herr-^rliaft. des russischen Siaatswc^cn«?. Nur im Geiste dieses Grundijrinzips sprach jener Tamhower Goiivcrnrur Muratow, der im otti- ziellen Re.E^ierungslilatt die De/imicrung des rnssisehen Volkes als das beste lieiliiiiilel gegen die Revolutitm bezeichnete und der Autokratie den R^t erteilte, ihren Be>iand durch die Ent- nahme von Geiseln aus dem X'olke zu sic hern.^j Seit tausend Jahren ist Rubland ni( hl anders regiert worden. Mord und Peitsche bilden Anfang und Knde aller Vcrwaliungbkunst. Die Herrscher selbst folgten einander nur durch das Gesetz der Tötung, nicht durch das Gesetz der Erbschaft. War in alten Zeiten ein russischer Fürst sanft gesinnt und mUde gestimmt und schrak vor dem Morden zurück, so zögerte er doch nicht, seine Nebenbuhler zu blenden nach der Sitte, die man von den Griechen übernommen hatte. Als Wßewolod III. Gregorje- witsch im Jahre 1176 Großfürst geworden war, vollzog er als erste Regierungshandlung die Blendung seiner Neffen.*) Groß- fürst Wassilij Wassiljewitsch ließ seinen Rivalen Wassilij Kossoj blenden ; im Jahre 1446 wurde aber Wassilij Wassüjc- witsch selbst geblendet.^}
Charakteristisch ist der Zug der Grausamkeit, der in Lei> chenschandungen zur Geltung kommt. Haß russischer Herr scher macht auch an Gräbern nicht Halt. Boriß Godunow, selbst ein Usurpator, laßt im Mai 1606 die Leiche des fal* sehen Dmitrij ausgraben und die Asche in die Moskwa werfen, so daß keine Spur von dem Thron-Anmaßer auf
') v^i. I. Huiui. s. 501.
*) Karamsiu, Geschichte tle» ru^ihclicn Kciches. Nach der xweiien ürigüialawgaltc üliersctzt. Riga 1824. III 41.
^} KaramBinV 25S.
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Erden bleibt.*) Peter der Große läBt bei seinem Regierungs- antritt alle Parteigänger seiner Schwester Sofia nicht bloß hinrichten, sondern befiehlt, die Leichen vor dem Fenster der Prinzessin aufzuhängen. Als Peter 1607 im Begriffe ist, zum ersten Male nach KurojKL zu ri'iscii, entdeckt er ein Kom- plott, gescluniedet von den eheniali^en l'reunden seines ver- storbenen Feindes Iwan Miloslawskii. Ih-r Zar \ { i schiebt seine Abreise, um ein furchtbares Kacliiwerk auszuführen. Die von Würmern zerfressene I.eiclie Müoslawskijs. die zwölf jalire lang in der Erde gelegen, wird ausgegraben und auf einem von zwölf Schweinen gezogenen Schlitten nach Preobraschensk ge- bracht. Dann stellt man sie in einem offenen Sarg auf das Schaffot, auf dem die Teilnehmer des Komplotts eines lang- samen Todes sterben müssen: sie werden kunstgerecht zer- stückelt und zerschnitten, und bei jedem Messerstich, den der Henker tut, spritzt das Blut der Verschwörer auf den ver- faulten Leichnam ihres einstigen Führers.*) — Kaiser Paul wütet sogar gegen Steine. Er befiehlt am 17. Januar 1798, das Monument Patjomkms jn Cherson zu zerstören und die Asche des größten Günstlings Katharinas ins Wasser zu werfen.*^)
') \tf irir>ir* N (hl regne de T'irrr(> lo (iraml EniiH-renr de Russi, T^ rc de l:i Patrie. l'ar le Ii. Iwan Nestc^ur.inni. NouvHlc cdition rn qniti«' volunies. A Amsterdam 1728. I 283, Bei diesem bai bunsclieii Akte spielte auch der Aber- glaube eine R(dle: „In der Woche vom 18. bis 35. Mai beschädijsten Ftdste die Gärten und Felder. Es verbreitete sich das Gerücht, daß die Leiche des Pseudo- praitrij als Vampyr an den Frösten Srhulil hältt lM:in wollte auf dem Grabe graühche Er^ichcitinnijcn gc ^hen haben. Die Leicbe wurde also ausgegraben, die Asche mit Pulver vermischt und aus Kanonen hinausgeschossen und in alle Winde zerstreut".
') K. WaltBiewakI, Pierre-le-Grand. I'fducation, l'homme, Toeuvre; d'apr^ des documrnts nouvcaux. ttVnc ed ]'nri=; 1897. pp. 54, 147.
So erzählt in seinen Krinnerungen < omte i'edor Golovkiiie. I.a Cour et Ic Kdgnc de Paul I'*'', Souvenirs et anecdotes. Avcc introtluction et notes par S. Bmnet, Paris 1903. 168. Aber der russische Historiicer Schilder sa^t in seiner Biographie des Kaisers Paul: daß Patjomkins Leiche bis 1798 nur in (!■ i Kux he bei^esrtJTt war und <laD Paul, wril der Platz ein Wallf.ihrt'-nrt lur X' lu'ii rige geworden, den Sarg in aller Stille in die lürde versenken lieU, oiine daü jemand erfahren hätte, wo er sich seither befand. — Bei den Rdmcrn stand auf I^cichen- schändung Todesstrafe. Karl der Große erttlirte die Gräberschänder als ehrlos
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Nach einem Kr^ict unj^fswrrh^rl sind die neuen Ma( ht- haber vor Allem darauf l)edaclu. Jene, die vor ihnen den Platz an der Sonne innet^eliabt lialjcn. in den Schatten zu dräno^en. Nach dem Tode I'eters II. wird seine Braut Katha- rina liülgoruckij in das Kloster zu Tomsk in Sibirien ver- bannt. Doch nicht genug^ damit: man will ihr auch den V'erlobungsring, die letzte J>inneruni^ .m ihre zerstörten stol- zen Hoffnungen entreißen; „schneide mir den Finger ab", entgegnet die Fürstin stolz dem Offizier, der den Ring ver- langt.i) ganze Familie der ZsataaibrsMt, sechzig Personen, wandert in die Verbannung nach Tobolsk. Aber sie konnte doch noch gefahrlich sein; Uschakow und Ssuworow» die Henker der neuen Regierung, erhalten daher den Auftrag, die Häupter der Familie Dolgoruckij unschädlich zu machen. Die Henker sind der Aufgabe gewachsen. Sie martern die Opfer bis zur Bewußtlosigkeit, entreißen ihnen in der Folter be- liebige Geständnisse und fällen dann das Todesurteil: Iwan Dolgoruckij wird gerädert und dann enthauptet; sein Bruder Alexander zieht es vor, sich selbst den Bauch aufzuschneiden. Die stolzesten Günstlinge wbsen, was sie trifft, wenn ein Herr- scherwechsel stattfindet, und sie sind alle kaltblütig auf das Unvermeidliche gefaßt. Von Iwan Dolgoruckij wird erzählt, daß er während man ihm Anne und Beine brach, nach dem KI iul; der Hiebe sein Gebet skandierend sprach. Nur ein cui/i^«^ Mitglied der Familie. Wassilij Wladiniirowitsch Dol- goruckij. entgeht wie durch ein Wunder dem Massakre. Aus
und ließ ihnen cur Strafe ihre Güter rar Hälfte rauben. Dies hielt aber einen anderen römischen Kaiser, Heinrich den Eroberer beider SiziUcn, nicht «lavon al', ilie Leiche Tankreds ausgraben und ilir tlurt li Ii ii flnikf r den Ko)>f abfvchlagea zu lassen. 890 Heß Papst Stefan VI, djc Leiche seines \ orgängers Formosus ausgraben, in päpstlichem Ornat vor Gericht schleppen, verurteilen, mit Kot bescbmierctt. vemtumniehi nnd enthaupten und schließtich in den TiberfluB werfen. Unter der Herrschaft der Inquisition wurden die Knochen verstorbener Ketzer öffentlich verbrannt, l'hihpp der Schöne ließ die Leichen tler Temi)ler ausgraben nnd verbrennen. 179J wurden die Königsgräl>er zu St. Dcni.s zerstört und die Knochen der Monarchen in ein Massengrab geworfen.
1) K. Wallaaewaki, I.'h(iitage de Pierre le Gtarnt, Htgnc des femmea, gonvernement de« favori«, 17^5—1741. ]'*aria 190». lfm.
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dem Exil von Elisabeth zui ü( kgerufen, hält er für seine wichtii.'^sii Aufgabe, jetzt srinorseit^ den Henkern zu tun zu geben. Kanzler üstermann und Feldin.irsi hall Mutniich wer- den vom Gericht des neuen Regimes zur einfachen Ent- hauptung verurteilt; eine Stimme jirotestiert dagegen und verlangt lür Üstcrniaun das Rad, für den Fcldniari>chall Mün- ni( h tlic Vierteilung. Dieser In barmherzige ist Wassilij Dol- goruekij. Lad seine ^Meinung dringt dureli. Elisabeth die Gütige unterschreibt das Urteil, behält sich aber vor, im letz- ten Augenblick Gnade zu üben. Auf dem Schaffet wird den Verurteilten kundgetan, die Gnade bestehe darin, daß statt der komplizierten Todesstrafe einfache Enthauptung stattfin* den aolle. Erst als die Verurteilten schon das Haupt gebeugt haben, um den Todesstreich zu empfangen, wird ihnen mit* geteilt, daß die barmherzige Kaiserin auf ihre Hinriditung ^^nzlich verzichte.^) Eine furchtbar grausame Inszenierung» würdig der sadistischen Natur der scheinheilig-frommen Tochter Peters des Großen.
Die Grausamkeit erscheint den Russen als eine wahrhaft erhabene Eigenschaft, als ein Attribut des Heldentums und des Herrschertums ; und das Sprichwort: „Nahe dem Zaren, nahe dem Todl" ist nicht eine Klage, sondern der jubelnde Schrei freudig sich opfernder Sklaven. Der Grausamste ist der Heiligste. Der heilige Alexander Xev.skij Fürst von Now- gorod war einer der unmensclilichsten Tx-rannen, die die rus- sische V.rdv hervorgebracht lial. Kr verbimdete sich nut den Mongolen gegen das eigene Volk, und als Nowgorod tb n Fremden den Gehorsam verweigerte, fiel der Fürst selbst über seine Stadt her imd ermordete die Einwohner. Und also wurde Alexander ein Held und ein Heiliger. Auch Iwan der Schreckliche wird gefeiert, dieser / ar. der das Ungeheuer KaUguIa, das Scheusal Nero zu übcnreiteii vermochte. Daß dieser grauenhafte Fürst jahrzehntelang ungestraft sein Volk mord^ konnte, bis er schließlich eines natürlichen Todes starb; und daß dann die Großen und die Sklaven einmütig
') K, Walis2cw.ski. La dcrniöre des Romanov, Elisabeth I, Imp^ratricc de RuMio 1741 — 176», Paria 190a. 14—15.
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den Tod eines solchen Herrschers beweinten als ein Unglück für Rußland und das russische Volk: das wird eines der ewigen Rätsel des russischen Charakters bleiben. Iwan der Schreckliche ist seinen Russen als ein großer Mann erschienen, weil er sich selbst mit Alexander dem Groljen verglichen hat.i) Unter Iwan ist Kasanj erobert worden, der Zar je- doch hat wahrlich keinen Anteil an den Siegen, da er sich einem feigen Hunde gleich hinter den letzten Naclizü^lern verkroch. Man rühmt Iwans vonreftlichca Verstand, er nützte . ihn aus, um furchtijaren Lüsten zu fröhnen. Von der lü habenheil der Majestät war er ganz erfüllt; sogar unver- nünftigen Tieren gegenüber kannte er verletzte Herrscher- ehre: ein aus Persien nach Moskwa geschickter Elefant, der vor dem Zaren nicht niederknieen will, wird auf Iwans Befehl in Stücke zerrissen. Niemand darf klüger oder geschickter oder glücklicher sein als der Souverän: die Höflinge, die mit dem Zaren Karten oder Dame spielen und zu gewinnen wngen, werden grausam bestraft.
Russische Chronisten nannten Iwans IV. blutgierige Ty- rannei: ein fremdes Ungewitter, das aus dem Abgrund der Hölle abgeschickt worden, um Rußland zu verwirren und zu zerreißen. Aber ein echt russisches Werk ist Iwans Institution der Opritschina'), diese Leibgarde von sechstausend Mann, die das Recht hatte, Hoch und Niedrig zu bedrücken und ■/n TTiorden. Das Trabantenkorps war zusammengestellt aus den nichtswürdigsten Subjekten, die das Rußland Iwans des Schrecklichen aufzuweisen vermochte. Wen die Opritschniki verdächtigen wollten, konnte sich nimmer retten vor dem Un- terj^ang:. Wer einem Üpritschnik ein böses Wort sagte, be- leidigte den /ircn. Als Syinbf>1e ihres Amtes hatten die Op- ritsclmiki an ihren Sätteln Hundeköpfe und Besen angebun-
>) Karamsin IX 6^.
^) Oll(ill<iinui , (las Vorrecht ; der Name galt für die T.cibwache des Zaren.
Das Volk nannte die OpritsrlMiild auch Kronu>ichniki, Aus<.'rl<»scne. ncktnlich: Aiiserlescnf der höllischen Finsternis. Vgl. Karamsin VIII 69. Nach Karainsin VIII 64 war der Name Opritschina bis dahin in der russijiclien Sprache nicht bekannt.
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den; dies bedeutete: Die ( )i)rii^jchniki beißen die Feinde des Zaren und fegen KuLMatul rein. Mit diesen merkwürdigen Symbolen ritten die Üpritschniki Tag und Nacht durch die russischen Städte auf die Jagd nach dem russischen Vuikc.
Bei anderen berühmten Herrschern teilt man die Ge- schichte ihres Lebens nach ihren Siegen oder Ruhmestaten ein. Die Epoche des Zaren Iwan des Schrecklichen jedoch aerlegt der iussische Hbtoriker Kaianisin in folgende Kapitel : erste Epoche der Grausamkeiten; zweite Mordepoche; dritte Periode der Massakres und Torturen; und so fort bis zur sechsten und letzten.^) Iwans erste Opfer sind seine alten Ratgeber. . Sie wagen es, dem jungen Herrscher Vorschläge zu machen, sie halten sich für klüger; fort mit ihnen, in die Verbannung, aufs .Schaffotl Er sollte seinen Ministern dankbar sein, sie haben seine Stellung befestigt, seine Herr* Schaft gesichert. Der Dank ist ihm lästig, er befreit sich von seinen morahschen Gläubigem durch den Henker. Kaum hat er das Blut seiner besten und treuesten Freunde fließen sehen, da erwacht die in ihm schlummernde Bestie; der Götzendienst, den der Selbstherrscher sich selber weiht, for- dert blutige Opfer. Und das Volk beugt sich in Ehrfurcht vor dem Wilden. Ks sieht in ihm nicht eine Aus^^fburt der Hölle, vielmehr den von Gott Krwähllen. Es sieht in ihm nicht den zügellosen Mörder, es sieht in ihm den Gerec hten, der nicht bloß die Gemeinen semer Untertanen lotet, sondern mit seinem Dolch und seinem spitzigen Stab auch die Höch- sten und Vorjiehmsten trifft.
Iwan IV., 1530 geboren, war drt i lahr alt, als sein Vater starb. 1547 ließ er sich zum Zaren Krönen. Kx soll in seiner Jugend ebenso schön und tugendhaft gewesen sein, als er später in der Epoche seiner Grausamkeit haßlich und lasterhaft wurde. £r begann sogar mit Reformen, wollte Ruß- land zivilisieren, brachte deutsche Handwerker, Künstler und Geldirte nach Moskau, begründete die ersten Buchdruckereien, schloß einen Handelsvertrag mit Königin Elisabeth von Eng- land, errichtete ein stehendes Heer, die Strjeljzy, und eroberte
^) Karamsin VII 262, VIH 1$, 66, 79, 113, 151, 2\y nnil IX 62.
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Kasanj und Astrarlianj. Aber der Zivilisator m.it lit dem Aberglauben dir ^roIMcn Koiizeäsiuuen, und als nirui ihm berichtet, daß eine Fran, namens Maria, ihn hasse und durch. Zauberei zu verderben drohe, läßt er sie und ihre fünf Sohne wegen Hexerei verbreimcn.^)
Die erste große Mordepochc beginnt 1560. Der Zar liebt den Wein und die Weiber. In seinem Palaste wird lug und Nacht gejubelt und gezecht. Aber „Wehklagen war nicht fem der Freude, Wein floß in Moskwa vor dem Blute", sagt ein russischer Chronist aus der Zeit Boriß Godunows. Als Zar Iwan ein unanständiges Narrenspiel aufführen läßt und dabei mit seinen Lieblingen in Masken erscheint und tanzt, bricht der alte Bojar Repnin ob dieses furchtbaren Ver- brechens in Tranen aus. Der trunkene Zar ladit und will demsslten Bojaren ebenfalls eine Maske vorbinden; der wirft die Larve zu Boden, tritt. sie mit Füßen und klagt: „Ziemt es sich für den Zaren einen Possenreißer abzugeben?'* Der Zar schweigt, aber als Repnin in den Tempel geht, um von Gott Verzeihung für die Frevel des Zaren zu erflehen, wird er von einem Söldling des Herrschers am Altar ermmder. Der geliebteste Günstling Iwans ist Theodor Basmanow. 1 iirbt Dmitrij Obolenskij-Owtschinin sagt dem Basmanow ins Ge- sicht : ,,Du bist beim Zaren in Gunst, weil du ihm durch di<" schmutzigen Werke der Sodomie dienst." Iwan läßt den Fürsten zum Maldt- einladen und neben sich setzen; und während der Mahlzeit stoßt er dem ahnungslosen Gaste plötz- lich das Messer ins Herz, richtet er ihn mit höchsteigner Hand.
Es bluhl das Geschalt der Denunzianten. Niemand ist sicher vor der .fVngeberei. Jeder sucht der Grausamkeit des Zaren zu schmeichdn und sich zu retten, indem er Andere verleumdet. Man behorcht die Gespräche in den Familien, man schließt Freundschaften, um seine Freunde zu verraten; aber nicht bloß Worte geben Anlaß zu Anzeigen, auch Blicke und Mienen finden ihre Kenner und Enträtselung. Der Zar nimmt jede Denunziation als gerechtfertigt an und die Rich-
1} Vgl, I. Band, S. S2.
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tcr wagen niemals nach Beweisen zu suchen. Zwei Fürsten Kaschin werden ohne Schuld und ohne \'t rhör dem Tode durch Henkershand überliefert; der Fürst Kurljätcw samt seiner ganzen Familie ermordet ; Scheremetjew, der Schrecken der Krymer, wird gefoltert und während er unter dem Knut verblutet, kommt der Zar selbst zu ihm und fragt höhnisch : .,Wo ist deine Kas'^c?" Das ist der verheil5unL(svolle Anfang. Bald fliebt das Blut de'; Adels und des Volkes in Strömen.
Moskwa erstarrte in 1 urthf, sagt der Chronist; in Kerkern und Klöstern stöhnten die Opfer, und der Tyrann von dreißig Jahren wurde immer mißtrauischer und grausamer. ,,Der Blutbether stillte iiiclu seinen Durst", schreil)L Karamsin, „sondern vermehrte ihn, und der Zar wurde eine wahre Geißel". Aber noch ist in ihm nicht alles Gefühl erstorben, er bemüht sich wenigstens, seine Grausamkeit zu rechtfertigen, das Morden als Gerechtigkeit hinzustellen, er bdiauptet: seine Opfer seien Verrater, Zauberer, Feinde Christi und Ruß- lands. Dann kommen Augenblicke, da er sich den Schein der Zerknirschung imd der Reue gibt, da er sich nennt: schuldig vor Gott ; einen abscheulichen Mörder der Unschul- digen. In seiner Beichte sagt er von sich: „Ich bin ein stinkender Hund, ich war jederzeit in Trunkenheit und Hurerei, in Ehebruch, Unflatherei, Totschlag und Blutver- gießen, Plündern, Rauben und jeglicher Schandtat". In Wahr- heit verhöhnte der Zar den Himmel wie die Mensrhen. Den Teil der Zeit, den das Mordhandwerk ihm übrig ließ, ver- brachte er in der Kirche, doch nur um in der tiefsten Stille über neue Blutpläne nachdenken zu können. Kr wollte sein Schloß in ein Kloster verwandeln und seine Lieblinge zu Mönchen machen. Aus seinen Opritschniki wählte er die dreihundert allergottlosesten aus; er bildete aus ihnen eine Bruderschaft, gab ihnen ein Taffja oder Käpi>chen und «in schwarzes Motu h^i^ew ;iikI. Kr selbst war der Abt dieser liruderschatl und ihr nachahnuns wertes Vorbild. Nach der vuii ihm verfaßten Klosterordiiu ng läutete der Zar als Abt um vier Uhr Morgens zur Frühine-sc; wer nicht pünktlich erschien, wurde für eine Woche eingekerkert. Der Morgen- gottesdienst dauerte bis sechs oder sieben Uhr. Der Zar
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„sang und betete eifrig und neigte sein Haupt zur Erde", aber oft unterbrach er sich in der frommen Andacht, um grausame Befehle zu erteilen. Um zehn Uhr fand ein
Briidermahl statt. Alle saßen, nur der Zar stand und gab den (ienossen seine rnterwcisungen. wie man zum Scelen- lieii gelangen könne. Bei diesem Malile floß W'v'm oder Meth in Strömen, jeder Tag im Kloster war ein Fesitat^. Sobald das Brudermahl zu Ejide, speiste der Zar- Abt allein. Hierauf folgten religiöse Unterhaltungen. Nachdem man sich ge- nügend erbaut hatte, tr.it man eine Rundfahrt durch die deiangnisse an, um l'uglücklichp foltern zu lassen. War das Schauspiel befriedigend ausgefallen, kehrte mau heiter heim. Um IG Uhr Abends zog sich der Zar ins Schlafgemach zu- rück, wo ihm drei Blmde nacheinander Märchen erxählen mußten, bis er sanft einschlummerte.
Fürst Kurbskij ist der Erste, der sich gegen den Grau- samen zu empören wagt. Aber nur aus sicherer Entfernung erhebt er seine furchtbare Anklage, beginnend mit den Wor- ten: „An den einst herrlichen Zaren, jetzt aber im Gewissen aussätzigen Tyrannen, dessengleichen selbst unter den Herr- schern der Ungläubigen nicht gefunden wirdl Gibt es keinen Gott und keinen höchsten Richter für den Zaren? Die Trä- nen der unschuldigen Opfer bereiten dem Tyrannen seine Strafe, Fürchte auch die Todten ! Die von dir Erschlagenen stehen lebend vor dem Allerhöchsten; an seinem Throne fordern sie Rache. Deine Kriegshaufen retten dich nicht. Deine Schmeichler, die unwürdigen Bojaren, die Gesellen deiner Schmausereicn und deiner Wollust, die X'erderbcr dei- ner Sei-Ie, die dir ihre KiiultT zum ( )|)fcr bring<ni, mat hcn dich ni( In unsterblich!*' Iwan sticlj dem Diener, der diese ik/taihati überbrachte, einen .spitzigen Kisenstab durch den FuR. stützte sirh mit all« i Wucht auf den Stab und befahl dann dem J'x.jtt-n, drn Hricf \ or/ulc^-cn. Ruhig hörte er jetzt Kurbbkijs Klagen an und ^a.b lulgcnde Anivvorl; dürfen nach Belieben unsere Knechte belohnen, wir dürfen sie auch nach Belieben hinrichten. Bisher haben russische Herrscher noch keinem Menschen Rechenschaft über ihr Tun und I^tssen gegeben," Und mit diesen Worten eröffnete er seine zweite
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Mordepoche. Alle wahren oder vorgeblichen Fretmde des Fürsten Kurbskij wurden samt ihren Familien hingerichtet. Als erstes Opfer fiden der Fürst Gorbatij-Schujskij, ein direkter Abkömmling des heiligen Wladimir^ und sein siebzehnjähriger Sohn Peter. Ohne Furcht und Arm in Arm schritten beide xur Richtstätte. Der Sohn trat zuerst zum Henker und beugte sein Haupt unter das Schwert; er wollte den Vater nicht sterben sehen. Der Vater aber schob den Sohn schnell beiseite und bat : ,,T-aß mich dich nicht tot schon !" Und der JüngHng über* ließ heldenmütig dem Vater den Vortritt, nahm des Teuern abgeschlagenes Haupt in die Hände, und indem er es küßte, empfing er den Todesstreich. i) Am selben Tage wurden noch ein Schwager Gorbat ijs und mehrere andere Fürsten hinge- richtet; damit das einerlei Köpfen die /Zuschauer nicht ermü- dete, wurde der Al)\vechselun<^ halber der Fürst Dmitrij Srhc- würew auf den Pfahl ges[)iel^t ; ,,er lebte am Pfahle", l)ei i( htet der Historiker, „noch cmcn lag und sang ein Loblied zu i.hren Christi."
Gleich I-udwi^ XI. verbindet Iw.m der Sclirei kliche die Grausamkeit mit der W ollust. Im Juli i 5^S8 befiehlt er seinen Henkern, in die Häuser jener Kaullcutc und Ratssekretärc ein- zubrechen, deren Weiber im Rufe außerordentlicher Schönheit stehen. Man schleppt die Frauen aus der Stadt hinaus auf ein^ Platz, wo der Zar für eine Nacht sein Quartier aufgeschlagen hat. Iwan wählt die Schönsten für sein eigenes Lager aus und uberläßt die übrigen den Günstlingen. Zur Feier der Orgie werden alle Herrenhäuser in der Umgegend niedergebrannt und auch das Vieh und Getreide vernichtet. Am anderen Mor- gen bringt man die geschändeten Weiber in die Häuser ihrer Männer zurück. Dieses Erdgnis bildet die Einleitung zur dritten Mordepoche, die sich durch Erfindung neuer Strafen auszeichnet. Ein unglücklicher schwacher Greis namens Fco- dorow wird verleumdet, daß er dem Zaren nach dem Leben
1) Das war die ncoe AuHage einer weltgeschklitlichcu 'ira)sO<itc : Im Jahre laßt wnrdcn in Rom Kcmnidia der Hoheastenfe und sein Vetter Priedrich von Österreich hingerichtet. Friedriclt starb zuerst, Konradin hob des Veiten Hanpt auf nnd während er es k&äte, traf Um selbst der Stnstch.
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trachte und selbst den Thron anstrebe. Iwan L,'l.uil)t gern das unsinnige Märehen und rärht sich also: Er beklcidi t den Fco- dorow mit dem z.irisclu-n (jL',\.inde, setzt ihm die Krone aufs IIau[.i. chii l.f ihm das Zepter in die Hand und zwuigt ihn, aut dem Throne 1 La/ zu nehmen. Dann spricht er feierlich-höh- nisch zu ihm : „Sei gesund, großer Zar des russischen Landes. Siehe, die ersdmte Ehre hast du von mir empfangen. Da ic6 aber die Macht habe dich zum Zaren zu machen, so habe ich auch die Macht, dich wieder vom Throne zu schleudern.*' Und mit diesen Worten stößt der Zar dem Greise ein Messer ins Herz. Auf das Signal hin fallen die Opritschniki über den Ster- benden her, reißen ihn in Stücke und schleppen den Fleisch- klumpen aus dem Palast auf die Gasse» um den Leichnam den Hunden vorzuwerfen. Dasselbe Schicksal trifft die altersgraue Gattin des Märtyrers und eine Unzahl angeblicher Mitver- schworener. Einige zog man nackt aus; dann hieb man ihnen den Kopf ab und warf den Rumpf ins Wasser. Den Fürsten .Schtschenjätew überfiel man im Kloster, wo er weltfern seinen Lebensabend verbrachte, und quälte ihn zu Tode; der l>omme sollte als ein Heiliger den Martertod erleiden, und der Zar be- fahl, ihn in seiner Zelle auf einer Pfanne zu rösten und ihm währenddem Starhehl unter die Nüttel zu treiben. Dem stein- alten I' ür^ten l*ronskij wurde die dnade /u teil, einfa» h ertränkt zu werden. Den Schatzmeister Tjulin nelx^l Frau, zwei kleinm Söhnen und zwei blühenden Töchtern hieb der Fürst r>clu r- kaükij, der Schwatrer des Zaren, ei.eenhändig in Stücke. Zer- fleischen ist die LieUhngsmethodr der dritten Mordepui he. .Die Opritschniki", erzählt der ili^ioi iker, ..ü» tCn mit langen Messern und Äxten bewaffnet in der Stadl umher, suchten nach Opfern und erschlugen täglich zehn bis zwanzig Men- schen." Mit Vorliebe mordeten sie die Betenden in den Kir- chen, In allen Straßen floß das Blut, lagen die Leichen unbe- erdigt, da sich niemand aus den Häusern wagte, um die Er- mordeten zu bestatten. „Durch die Totenstille in Moskwa scholl nur das fürchterliche Gdieul der Henkersknechte.**
Demütigend gering ist die Zahl jener, die dem Massen- mörder im Hermelinsgewande entgegenzutreten den Mut haben. Der Zar kredenzte dem Bojaren Mitkow eine Schale Meth, erhielt
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jedoch zur Antwort : ,,0 Zar, du befielst uns, zugleich mit dir Meth zu trinken, der mit dem Blute unserer Brüder, recht- gläubiger Christen, vermix ht ist." Der Zar gab dem kühnen Sprecher statt Meth den Tod, er durchbohrte ihn auf der Steile mit seinem gewöhnlichsten Mordwerkzeug, dem scharfen Eisen- stabe. Ein anderer Held ist der Metropolit Filip. An einem Sonntag dieses unheimlichen Jahres i 568 tritt Iwan der Schreck- liche in die Kathedrale zur Himmcltahrt Maria. Der Metropolit blickt starr auf das Bild des Erlöser> urui scheint den Herrscher nicht zu bemerken. Bestürzt eilen che Bojaren /um Motro- |X)liten hin und rufen ihm zu: ,,i4eili!^rer \ ater, hier ist der Zar! Heiliger Vater, segne ihn!" Der Metn^pulit aber -prii ht mit drÖluiendcr Stimme: ,,Ich erkenne den Zaren luchtl O Herr, wir bringen hier Ciott unser Opfrr. luul je nseits des Altars fließt unschuldiges Christenblut. Seitdem die Sonne am linnmel glänzt, ist es nicht gesehen noch gehört worden, daß gottcs- fürchtige Zaren ihre eigenen Staaten so furchtbar zerrütteten. Sdbst in ungläubigen heidnischen Reichen giebt es Gesetze und Recht, Barmherzigkeit gegen die Menschen — aber in Rußland nicht. Vermögen und Leben der Bürger sind ohne Schutz. Oberall Raub, überall Mord ; und im Namen des Zaren werden sie verübt. Noch stehst du auf dem Throne. Aber es ist ein Höchster dein und unser Richter. Wie wirst du vor seinen Richterstuhl treten, befleckt mit dem Blute der Unschuld, betäubt von dem Geheul ihrer Qual? Denn selbst die Steine unter deinen Füßen schreien um Rache. Herr, ich spreche als Hirt der Seelen; ich fürchte nur den einzigen Gott!" Iwan stand sprachlos da, zitternd vor Wut. Dann stieß er mit seinem Stabe von Eisen gegen die steinerne Diele und schrie mit grauenerregender Stimme : ,,Pfaff, hh jetzt hatte ich euch Auf- rührcr zu sehr i^t^srh'nU ; künftig werde ich so sein wie ihr mich schildert!" I iul nun beginnt eine neue Serie von Hinrich- tungen; die lu rvorra|;rndsten kir( iilit In n Würdentrai^er wer- den als V^erratrr angezeigt, verhatti t, <;( foltert und dem Henker überliefert. Nur an den Metropoliten selbst wagt sich der Zar doch nullt. Er hält die Formen ein, läßt Filip reirelrccht als Zauberer anklagen und vor ( lerieht slcllea. Der Meirupulit sagt unerschrocken: „Es ist besser als unschuldiger Märtyrer zu
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bterbcii denn als Metropolit die Sc hrecken und Fre\ cl dieser unglüi klu heil /(Mt stumm milan^usehen" ; und erklärt, seine Würde niederzulegen. Der Zar srlircir ihn zornig an: ,,Du bist nicht dein eigener Richter 1" reilit ihm die bi.schöfhche Kleidung ab und läßt ihn mit dem Uesen aus der Kirche fegen. Filip wird zunächst in ein Kloster gesperrt und durch Hunger gefoltert. Eines Tages öffnet sich die Tür seiner Kerkerzellc und man bringt ihm auf einer Schüssel seines Neffen Haupt nebst der zarischen Botschaft : ,,Da. ist dein lieber Verwandter, deine Zaubereien haben ihm nichts geholfen.'* Und zum zweiten Male erscheint ein Abgesandter Iwans bei Filip« um für den Mörder-Zaren spöttisch den Segen des Ex-Metropoliten zu ver- langen. Fest entgegnet Filip: „Man segnet nur die Guten!" Auf dieses Trotzwort antwortet der Zarenbote mit Erdrosselung. Die Mönche Ze llengenossen begraben vor Entsetzen witternd in aller Heimlichkeit in einer schnell aufgeworfenen Grube hinter dem Altar die Leiche des Heldcnpricstcrs. Nun ist der Zar auch dieses unbequemen Warners und Richters ledig, und er wütet ärger als zuvor. F.r ermüdet sogar '^eine Henker, deren mordgewohnte Arme nu ht nirhr fähig sind das grauenvolle Himdwerk unaii->i;esetzt bei lag und Nacht zu üben. Ein Ein- ziger cr«;rhlattt nicht in der blutigen Tätigkeit und das ist Iwan selbst. l ur ihn gibt es keine I-ust mehr als diese: die Mensi hen leiden und sterben sehen. Die Verzweiflung seiner Uöf- hnge. Bojaren und l iitertanen ist die Würze seiner Mahlzt ilen; die Erde, über die er schreitet, muB bedeckt .sein mit einem Teppich von Menschenfleisch. Sein Mißtrauen kann nur ge bannt werden durch Mord ohne Grenze; die Furcht, die er selbst vor seinem Nächsten empfindet, erstickt er durch das Entsetzen, das er verbreitet, wo er erscheint mit seinem von Häßlichkeit entstellten Antlitz und seinem blutbelleckten spitzigen Eisenstab, seinem unzertrennlichen Begleiter.
Dem Schrecklichen genügt nicht die Ermordung einzelner. Er will ganze Familien auf einmal sterben sehen. Fällt einer in Ungnade, so wird alles hingerichtet, was mit dem l'nheil- vollen in Verbindung gebracht werden kann. Mit peinlichster Sorgfalt werden seine entferntesten Verwandten aus den ver- borgensten Winkeln herbeigczerrt und aufs Schaffot geschleppt.
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Grebe und Säuglinge werden nicht geschont, schwangere Frauen und unschuldige Mädchen dem Henker dargebracht. Dann folgen den Menschenopferungen die Opferungen von Städten, endlich von Provinzen. Nicht bloß lUes lebende, anrh da^ unbewegliche Gut des Volkes fällt der V'crnichtung anheirn. Dir Tiere auf dem Felde und im Walde werden abge- schlachtet; die Flüsse utul die Seen xcr^ittci. um die I isrhe im Wrisser zu verderben; die I Icririihäu^cf uikI flu- Hutten der Lauern in Asche und 'rrüiVimer K<"'''Kt ^"id das (ietreide in den Scheunen verbrannt. Da.> i>t der I'ugriHU^», diese eclu russische Zerstörungswut, die alle Damme überflutet, vor dem Heiligsten nicht Hall macht und nicht gebändigt ist, solange noch ein Nagel in der Mauer, ein Stein auf dem anderen, l ;m im Großen sein eigenes Volk umbringen zu können und wenigstens einen Schein der Rechtfertigung für sich zu haben, erfindet Iwan eine Verschwörung der Provinz gegen das Schreckensregiment in Moskau. Er tritt mit seinen Opritschntki den Rachezug an und überfällt die Stadt Klin im Gebiete von Twer. In wenigen Stunden ist aus dem blühenden Orte ein Trümmerhaufen ge< worden, und da die Würger die Stätte des Unglücks verlassen, bleibt darin nur der Tod zurück: weder Weiber noch Kinder sind verschont worden, kein einziger Einwohner von Klin ist mit dem Leben davongekommen. Von Klin geht der Zug der Mörder nach Tuer. Hier wird fünf Tage lang gtemordet und geplündert; kein Haus bleibt unversehrt, und was nicht mit- genommen werden kann, wird an Ort und Stelle vernichtet. Das blutige Srh anspicl wiederholt sich in Mcdny und in J or- schok, wo sich der Zar den Spaß vergönnt, die krymschen und livländisrhen Gefangenen nn ihren Ketten ermorden zu 1 issen. l'nd so fort Ort um Ort, Tag um Tag. Wehe dem, der diesen blutgierigen Scharen in den Weg tritt! Kein Mensch, kein Tier wird am Leben gelassen ; kein Warner soll übrig bleiben, um die bedrohten 3tädte vor dem drohenden Lnheil zu retten.
I) Dieses heilte vielgebrauchte Wort uwrpoirif bedeutet wörtlich Verhec*
rung; stammt vom V'crbum norpuHini., zu Trüiiinicru icrschlagen, verwüsten.
Pvi (Irii JuiL iu crf<>!L'nnu'< II 'Ii r ncTii^st-fn Zeit leiert dtcse russische Zerstoruii^'s- sucht ihre höchsten Iriumphe; man hat sich deshalb gewöhnt, ein Juden- massakrc einfach einen Pogrom zu nennen, eine N'erwüstung ohne Kest. Stern, iictriitditc der oCkniL StttUcbkeit ia RufiUiid ** 3
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So kommen Iwans Vortruppen am 5. Tnnuar i ;7o unlicrncrkt vor Nowgorod an. Die Stadt wird dun h Schlagbäume von der Außenwelt n1).L,'esr]ilossen. damit sich niemand flüchten könne. Dann dringt eine Schar der ( ^j)! itsc hiuki in die Stadt und v( i -ii u^olt die Kirchen und Kloster, fesselt die Mönche iiiul du ( Iristür hcn. Die Opritsrlunki legen jjdem Popen und jedem Mönch eine Ab^^abr von zwanzig Rubel auf. Wer das (ield mt.ht sofort erlegt, wird uff entlieh vom Morgen bis zum Abend gepeitscht. Alle Kauflcutc und Gerichtspersonen werden an Ketten gelegt, alle Frauen in den Häusern eingesperrt. Toten- still werden die Gassen, wie ausgestorben erscheint die große Stadt. In dieser bangen Ruhe erwartet man des Zaren Ankunft. Am Tage, wo er vor den Toren von Nowgorod eintrifft, schleppt man die Mönche und Popen auf den Marktplatz; mit ihrer Hin- richtung feiert man das Erscheinen des Herrschers; mit Keulen schlägt man sie tot^ und ihre Leichen lä&t man unbeerdigt auf den Gassen liegen. Am 8. Januar rückt endlich der Zar mit seinem Sohne in Nowgorod, das vor Entsetzen erstarrte, ein. Auf der großen Brücke, die über den Wolchowfluß führt, geht der Erzbischof dem S( hrecklichen entgegen, mit den wunder- tätigen Heiligenbildern in den Händen, mit zitternder Stimme fromme Segenswünsche auf das Haupt des verruchtesten Men- srhen hcrabf lebend. Aber Iwan schiebt den Erzbischof schroff l)eiseite und schreit ihn an: ,, Nicht das lebenschaffende Kreuz ist in demer Hand, sondern die mörderische Waffe, die du uns ins Herz stoßen willst. Ich kenne d( in» n Anschlag." Dennoch befiehlt er dem Priester, in die Kirche la geh^^n imd den Goltes- tlienst abzuhaken : Iwan hört die Lithurgic und l)etct inbrünstig. Zum Mittagsmahle erscheint er im erzbischotiichen Palaste und la(M den llrzbischof an seiner Seite sitzen; mitten im Mahle abti schreit er mil luv« bierlicher Stimme aut, und auf sein wütendes Signal hin ergreifen die Opritschniki den Krzbischof und beginnen eine allgemeine Plünderung. Iwan und sein Sohn begeben sich auf den Stadtplatz, um hier Gericht zu halten über Nowgorod und die Nowgoroder. Täglich schleppt man fünfhundert bis tausend Männer vor den Zaren und den Zaren- sohn. Keiner kann eines Verbrerhcns überwiesen werden, keiner ist sich einer Schuld bewußt ; ai>er alle werden verurteilt,
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niemand besteht vor dem (ieiicht, das keine Gnade kennt, das nic ht (ierechtigkeit sucht, sondern Mord und Schrec ken ver- l)reiten will. In langen schiel endlosen Reihen schleift man die Opfer vom (Bericht zur Rirhtstätte. Da wird einer mit einer glühenden Masse iiberschüttet, ein anderer mit dem Kopf oder den I'üßen an einen Schlitten gebunden und in rasendem Lauf in den Fluß geschleppt. Ganze FamiUen werden mit Stricken zusammengebunden, Männer mit ihren Frauen, die Mütter mit ihren Säuglingen, und wie Ballen ins Wasser gerollt. Eifervoll rudern die Opritscbniki in Kähnen den Wolchowf luß auf und ab; mit Pfählen, Äxten und Fischerbaken sind sie bewaffnet, um jene, die sich vielleicht noch über Wasser halten, aufzu- gabeln, abzustechen und in Stücke zu hauen. Das ist eine anstrengende Arbeit, bei Tag und bei Nacht ununterbrochene Aufmerksamkeit erfojrdemd. Das Morden währt Woche um Woche, fünf Wochen lang. Erst als Iwan das sechzigtausendste Todesurteil gesprochen, steckt er sein Schwert wieder in die Scheide und befiehlt plötzlich Frieden. Von den armseligen Resten der Bewohnerschaft läßt er aus jeder Gasse je einen Mann herbeischleppen. Aus den tiefsten Gruben, den heim* lichsten Kellern kriechen sie hervor, zaghaft und ungläubig, da man ihnen Freiheit und Leben zusichert. ..Schattengleich, bleich und abgezehrt erschienen sie," s< In eün der Chronist, ,,aber der Zar sah sie an mit gnädigem und sanftem Auge, in dem aller Zorn rrluschen seinen," niid ^jjiach: „Betel i^um Herrn für die wahre ^M)ttesfürchtige Zarenherrschaft. Gott richte den Verräter, eueren Erzbischof Pinien. Von ihm werde das Blut gefordert, das hier geflossen i^t. Nun mögen Wenum und Wehkbgen verstummen, lebt und gedeiht in dieser Stadt !'* Dann befahl er, den Erzbischof „in schlechter Kleidung, mit einem Dudelsack und einer Schellentrommel in den Händen, einem Possenreißer gleich, auf eine weiße Stute zu setzen" und nach Moskau zu führen. Er selbst aber begab sich nach Pskow, um dieser Stadt das Schicksal Nowgorods zu bereiten. Pskows Bürger, gewarnt, eilten beim Nahen des Zaren alle auf die Gassen, kniend boten sie dem Herrscher Salz \md Brot an und flehten: „Nimm Brot und Salz von deinen liebenden treuen Untertanen; aber mit unserem Leben thue nach deinem Gc-
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fallen, denn Alles, was wir haben, und wir selbst sind dt jn, giülicr Seibijtherrscher !" Diese l 'ntcr^vürligkcit allem hatte PsktJw wohl nicht gerettet ; es trat indessen ein Ereignis ein, dab den Schrecklichen verjagle. Km Blödsimiigcr reichte dem Zaren statt Salz und Brot ein Stück rohen Fleisches. „Ich bin ein Christ/' entgegnete Iwan, ,;Und esse in den Großen Fasten kein Fleisch/' Da schrie der Blödsinnige dem Zaren ins Ge- sicht : „Dtt thiist Schlimmeres, du nährst dich von Fleisch und Blut der Menschen/* Bei diesen Worten des Irren überfiel den Fürchterlichen eine unbegreifliche Angst. Er wagte nicht, den frechen Sprecher anzurühren, kehrte auf der Stelle um und befahl seinen Truppen: „Stumpft euere Schwerter an den Steinen abT*
Für das unterlassene Pskowcr Blutbad entschädigt sich Iwan in Mosk ui. Diesmal sind es des Zaren vornehmste Günst- linge und Lieblinge, die ihr Haupt unter das Henkerbeil beugen müssen. Sie alle, die bisher an der wilden Menschenjagd teil- genommen haben, die unbarmherzig ungerührte Jäger waren, sie alle sind nun selber das gehetzte Wild, Dem nach immer neuen grausamen .\i:frop;;unp:en lüsternen Herzen Iwans ist dies ein sehsam prickelnder ( »enuß : die Henker auf der Srhlarht- bank 0])fer m sehrn. Des Zaren inni.ijste, aliennlHii>ie Freunde hreileii in drr neuen langen Reihe der Märtyrer obenan. Da ist der Knjas \\'iasrni>kij. luan hatte zu ihm ein t)lirn!cs Vcriraiu n. Kwig von der I* ureht vor Meuchelmord erli.lli. traute er nur diesem (ienosseii seiner Seh indlaleri ; war er iii Krankheitsfa.ilcü genötigt, ein Medikament seines Leib- arztes Araulph Lcnsäus zu nehmen, so eniptuig er das Heil- mittel aus Wjäsemskijs Händen; zog er sich nachts in sein Schlafgemach zurück, dann wachte Wjäsemskij an des Wüte- richs Lager, ihn in sanften Schlummer lullend durch Entwurf neuer Mordpläne, durch die erquickende Ausmalung künftiger Greuclszcnen. Und währenddem schon schwelgt der Zar in dem himmlisch freudigen Gedanken, dieses Werkzeug seiner Scbandlüste hinrichten zu lassen. Ein Wojewode, den Wjä- semskij mit Wohltaten überhäuft hat, denunziert den Wohltäter beim Zaren als Verräter. Iwan untersucht nichts, fragt nichts, sagt nichts. Aber des Günstlings Schicksal ist entsrhiedcn.
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Eines Abends kehrt Fürst Wjäsemskij aus dem Kremlj in sein Wohnhaus zurück ; da findet er im Vorzimmer den Leichnam seines Dieners. Er kennt solches Vorspiel; er weiß, was ihm bevorsteht, er weiß auch besser als jeder andere, daß sein Los unabänderlich ist, und klaglos ergibt er sich darein. Nach Wjäsemskij werden Basmanow Vater und Sohn ins Gefängnis geworfen : der junge Theodor Basmanow war des Zaren Bett- genosse und Lustknabe, das rettet ihn nicht. Sie, die unzählige dem 2^en zu Gefallen zu Tode gemartert haben, werden nun selbst zur Freude des Zaren unmensrhlich gefoltert, bis sie sinnlos vor Qualen Vcrbrei hrn [gestehen, die sie nie zu erdenken ^eua,<;t hätten, und luuulerte Namen von Mitsc luikiigcn nennen, die niemals mit ihnen ni \'erl)iiidung gr^taiideii. Das ist dem Zaren ein wahres Fest, die Haupter seiner Höchsten zu fällen. •\m 25. Juli 1570 läßt er auf dem Marktplatz von Kitaigorod alles zu dem Schauspiel lierrit hten. Aclit/elm '^«•walti^e f ialgen weiden auft^estellt und symineiriseh umi;i'l)eii von den selt- samsten Marterwerkzeugen. In der Mitte des l'lal/es erhebt sich ein riesiger Scheiterhaufen und über diesem ist an einem Seil eine Kufe mit Wasser aufgehängt. Die unheimlichen Vor- bereitungen jagen den Moskowitern einen unbeschreiblichen Schrecken ein. Angstlich flüstert man einander zu, daß der Zar nach Nowgorods Untergang nun auch den Moskaus selbst beschlossen habls. Rette sich wer kann 1 Es beginnt eine allge- meine Flucht der Einwohner in die Keller und auf die Dächer. Die Kaufleute lassen ihre Geschäfte im Stich, in offenen Maga- zinen liegen die kostbarsten Waren herum; man brauchte nur zuzugreifen und könnte Vermögen erhaschen an Gold und Ju- welen. Aber wer denkt an Raub und Reichtum, da der tausend- fache Tod einem auf allen Gassen drdlit! Unberührt bleiben die fortgeworfenen Kostbarkeiten, jedweder ist nur darauf be- dacht, das nackte I.elxn zu retten vor den Qualen der Torturen, die Iwans Geist tagtäglich neu erfindet. Durch die stillen starren Gassen ertönt plötzlich der Schall der Becken, der Schritt von schwergcpanzerten Ro'^^'^en. Stöhnen von Verurteilten und Kliria n \ on Ketten. Voj i;i zieht in festlichem Gewände der gr<il\e Zar, und ihm zur Seite peliehter äUe'^tpr Sohn Iwan, der Erbe seines Namenb und seines Reiches, seines Sinnes
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und seiner Grausamkeit. Den beiden folgt die Schar der Bo- jaren und Fürsten, die Legion der Opritsrhniki, und endlich die lange Reihe der Verurteilten, hunderte und hunderte der Vornehmsten de«; Landes; gestern noch an drr Spit/c der Verwaltun*^, auf dt in (jipfel der Macht, auf Ijeneidctcni Platze an d»-r Sonne, sind sie heute unglücklicher und ärmer als die J^lencl>ten der Gasse, schleppen sie ihre zerfleischten Leiber unter der Eisenlast di r Mcirterwt rkzcuge zu der Buhne ihrer Leiden. Jah macht der Zu;:^ Halt, und der Zar fragt, weshalb kein Volk zu bchen. Man sagt ihm den Grund. Da befiehlt der Herrscher, Leute herbeizuschaffen, Publikum für das Schauspiel. Er selbst spornt Roß, rieht durch alle Straßen, ruft überall seine treuen Moskowiter auf, Zeugen seines Gerichts zu sein, das nicht dem Volke, sondern den Großen droht. Rache und Strafe denen, die dem Rufe nicht gehorchen; Gnade und Sicherheit jenen, die den Mut haben, ihre Verstecke zu verlassen und sich rund um die Galgen als Zuschauer zu scharen. Nachdem die Opritschniki dem Zaren das verlangte Volk herbeigeschleppt, ruft Iwan: „Volk, du wirst Qualen sehen und Tod. Doch ich züchtige Verräter. Antworte, Volk: ist mein Gericht gerecht?" Und alle antworten : ,,Langes Leben dem großen Zaren, Unter- gang den Verrätern!" Und dann Ix gimit das Schauspiel. Zu- erst fällt d is Haupt \Via>( mskijs. Hierauf befiehlt Iwan dem jungen Basmanow, den alten Basmanow zu erschlagen ; be- fiehlt dem Fürsten Nikita Prosorowskij, seinen Bruder zu er- morden. Nachdem das Grauenvolle geschehen, werden der junpe L;r>nianow und der l ürst Nikita Prosorowskij als Vater- mörder uiul .i!s Brudermörder gerichtet und hingerichtet. Auf daß dab.Volk dea Zareu Gericht gerecht und lyroß finde, werden nicht alle Verurteilten nach p:leichem M iLV- beh.indelt. Die I'-incn werden zerstückelt, andere auf der rechten Seite mit siedendem, auf der linken Seite mit eiskaltem Wasser übcrsc hüttet. In einer Ecke des Platzes wird gehenkt, in einer anderen gespießt. Iwan selbst nimmt Teil am Vergnügen. Einen alten Mann duchstößt er kunstgerecht mit der Lanze, einen anderen nagelt er mit dem spitzen Stab an die Erde, einen dritten erschlägt er mit der Keule. In vier Stunden
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werden zweihundert Menschen geschlachtet. Iwan ist befriedigt von der Blutmahlzeit und gesättigt^ doch es gelästet ihn noch nach einem süßen Nachtisch. So reitet er denn hinweg von
dem Mordplatz, um einzukehren in die Häuser der Ermor- deteUj und der Klagen der Witwen, der Tränen der Waisen zu spotten, den Beraubten ihre letzten Habseligkeiten zu ent- reißen. Im Hause des hingerichteten Tunikovv gefällt dem Zaren des Ermordeten fünfzehnjährige Joe hu r: unter dem Tränenschleicr leuchtet ihre Schonhc-it m überirdischem Glänze, der Herrscher will zur Märtyrerin mr;clK'ii. und während der Zar die Mutter foltert, wird die lOchtcr vom Zarensohn vergewaltigt. Nach solchem Jagewerk gönnt sicli Iwan eine Pause; eine Pause von drei Tagen, und dann hält er Gericht über eine neue Serie von Etklkuten. Diesmal ist die Straft' gleich für alle: die Verurteilten werdrii er- schlagen, hierauf in eine Reihe gelegt, und der Anführer der Henkersknechte, Maljuta Skuratow, zerhackt die Leichname mit Beilen in Stücke, die den Hunden als Fraß vorgeworfen werden. Die Wdbnr der erschlagenen Edelleute endlich« acht* zig an Zahl, schleppt man gebunden herbei und ersäuft sie im Flusse.^)
Und Niemand erhebt sich gegen den Mörder. Stumm
') Die Wahrhaftigkeit der ' Schilderungen ^russischer Hi.storiker wird durch die zeitgencssischcu nichtrussischen Chronisten erhärtet. So erzählt Th. Hiäms Lyf% Ehst« und Lettiändiadie Geschieht«, Seite 277, ftn* dem Jahre t $67: „Welchergestalt Iwaa m Ucttkan» Naawc^orod. Fleekau und anderen Orter gantze Familien ohnangesohen einigen Geschlechts, Alters oder Standes ausgerottet, selbipr an Weib, Kinder, Gesinde, Viehe, Hunde, Katzen, ja die Fische im Wasser und alles, was sie hatten, durch seine ApriQnikeo, welche zwar soost die anOerw^testen Kriegaleute der Reußen seyn, anjetto aber von dem Gnflfärsten für nichts anders alß Henckersbuben gebrauchet werden nüt un> menschlicher Tyranney tödten, würgen und gäntzlich vertilgen, ehrliche Frauen und Jungffern ^rh'ndm und nackend herumb sclilcppm lassen, den Einwohnorn alles das Ihrige bciaubct und dergestalt einen unglaublichen Schatz, so mit vieler Hunderttausenden unschuldigem Blut besudelt, susammengebracht, in seinem eigenen Lande so viel hundert Edel- Höfe, Flecken und Dörffer ausgebrant .... So^-ar rr^trnckte sich dieses Unmenschen Tyranney nicht allein über seine eigene Unschuld ii^c T'ntcrthanen und kleinr Kinder, sondern auch leblose Diuge und seiner eigenen i-aniler i*rüchtc und Waren' .
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und geduldig ertragen die V'ornehmen und Geringen die CJualen, die der Tyrann ihnen bereitet, vor dem kein Ein- ziger Wert und Ansehen genießt. Er allein mit seinem scharfen luscnstabe und seinem furchtbaren lilirk liall Alle in Zttiern und Demut, in Willeulosigkeil und Ciehorsani. Er erhebt seine Stimme, und wortlos sinken Hunderte und Tau- sende in den Staub vor ihm; er erhebt seine Hand, und klaglos wälzen sich die Scharen aufs Schaffot. Wer be- steht neben dem Zaren, dem großen Selbstherrscher? Wer ist reich, wer vornehm? Wer darf sich rühmen seiner Ver- dienste, seiner Siege? Verdienst ist Gefahr und Reichtum Verbrechen. Die Reichsten und Vornehmsten, die dem Throne am nächsten stehen, die großen und glücklichen Heerführer und Minister, die dem Zaren am eifrigsten dienen, sie sind seinem Zorn am leichtesten erreichbar, sie 1()( ken am ehesten seine Mordlust und seine Habgier, nach ihren Schätzen und schönen Weibern strecken Zar und Zarensohn am häufigsten ihre ruchlosen Hände aus.
Der von Iwan c^elicbteste Heerführer Fürst l'eter Obo- lenskij Sscrebrjänow wird eines Tages nach Moskau berufen; im Augenblick, da er vor dem Herrscher niederknien will, wird er auf einen Wnik Iwans ergriffen und von den Oprit- s( Imiki auf der Stelle enthauptet. Dem Wojevvt)den Kosa- rinou ( jolochwastow droht dasselbe Schicksal; gewarnt, flüch- tet er sich in ein Kloster, um als Mcinch seine Tage zu be- schließen. .Aber diese liuchi reitet ihn nicht vor dem gewaltsamen Ende. Iwan erspäht seine Zuflucht, läBt ihn auf eine Pulvertonne binden und in die Luft sprengen ; „die Mönche sind Engel", höhnt Iwan, „und müssen gen Himmel fahren". Die Verbrechen dieser Unglücklichen sind nicht be- kannt, existierten wohl gar nicht. Das Verbrechen eines dritten Opfers, des Beamten Mjäsojcd Wisloj, bestand in der blendenden Schönheit seiner Gattin. Iwan läßt die Frau vor den Augen des Mannes schänden und aufknüpfen, und während sie noch lebend am Galgen baumelt, wird der Gatte enthauptet. Einige von Jenen, die der Zar zu seinen Opfern erwählt hat. weilen im Felde. Iwan schickt seine Henker ab, um die Geächteten hinzurichten. Aber da die Henker
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nur die Leichen der vor dem Feinde gefallenen Helden finden, befiehlt Iwan zur Strafe dafür, daß sie es gewagt, den Heldentod zu sterben, ihre Kinder zu töten oder in den Kerker zu werfen.
Nach dieser Mordepoche tritt eine kurze Pause ein. Die Opritschniki verschwinden, die Massenhinrichtungen hören auf. Ist der Bluthund ermüdet, erschöpft, gesättigt? Die bange f rage wird bald beantwortet werden, der schlum- mernde Tiger erwachen und mit neuer unstillbarer Gier nach Opfern suchen. Je mehr sich dieses Ungetüm seinem Endo nähert, je wilder wird seine Raub- und Mordleidcnschaft. Ri;ht <?ir einr \\-rTlo, ist es nur, als wollte sie frische Kriifto ^nnimcln. um mit \ci liundcrtfachter Wut auszu- brfrhfn. Immer hahtiger sucht der Tyrann unter seinen Grolicn und unter seinem Volke aufzuräumen, als lurclitete er, in der kur/cu Spanne seiner Lebenszeit auf Erden ni( ht geimg des lirausanien leisten zu können; als hätte er die Angst, daß er vor dem Richterstuhl der Hölle nicht voll- kommen blutbedeckt erscheinen würde. Und der Himmel läßt diesem Abgesandten des Teufels reichlich Muße, seinen Kreis- lauf sa vollenden, alle Taten zu vollführen, die seine Mord- lust ersinnt.
Fürst Michael Worotünskij, der Eroberer von Kasan], steht dem Zaren im Wege, weil er vom Volke geliebt wird; er wird in Acht und Bann getan. Aber als Moskau vom Chan bedroht wird, ruft Iwan den Fürsten zur Hülfe herbei, und der Geachtete folgt dem Rufe des Herrn und rettet Moskwa. Und was wird der Lohn des Helden? Ein Sklave des Fürsten beschuldigt seinen Herrn der Zauberei und ge- heimer Zusammenkünfte mit Hexen, mit denen er einen An- schlag auf das Leben des Zaren plane. Das genügt. Der Triumphator, der Eroberer Kasanjs, der Retter Moskwas, der erste Diener des Zaren, der Mann, dessen Treue und Ge- hof^am ^\rh in hundert bitteren Prüfunjren bewährt haben, der (Ireis. der nach einem Leben harter Arbeit, nach Jahr- zehnten voller Siege nielit n irh Ruhm und JChren f^ei/t, son- dern bloß nach einem einsamen stillen Llätzchcn >tr« l)t, um friediicl) den kargen Rest .seiner läge zu verbringen, er
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wird am Kaiide des lirabes von den Schergen seines Zaren ergriffen, die ihm statt des friedlichen Endes gewaltsam den Tod des Märtyrers bereiten. Man schleppt ihn auf einen Scheiterhaufen, martert ihn, legt ihn 7\visrlien zwei Feuer, um ihn bei lebcndigtin Leibe zu rotten; und Iw^ selbst schiebt mit seinem blutigen Stabe die glühenden Kohlen mit raffinierter Berechnung innner iiäher an den Leib dc^ ( )j)fcrs, ihn vorsichtig versengend, über nicht barmherzig \(rbren- ncnd. Denn im Augenbhck, da der Dulder seinen Leiden zu erliegen droht, reißt man ihn vom Scheiterhaufen herunter und belebt den Sterbenden durch Stärkungsmittel für noch einige Standen» auf daß er nicht bewnßdos den Tod des Ertrinkens im Bjelo Osero erleide, den der Zar ihm 2um Schlüsse zugedacht hat.
Zu derselben Zeit wie Worotünsldj wird der Bojar Moro- sow nebst seinen Söhnen und seiner Gemahlin hingerichtet. Morosow ist weder berühmt, noch ein hervorragender Günst- linge weder als Zauberer, noch als Majestatsverbrecher be- schuldigt worden. Er lebt still und zurückgezogen, ein hoch- betagter Mann, fem vom Hofe. Und doch ist er in den. Augen Iwans mit einer unverzeihlichen Schuld beladen: er i^t durch einen unbegreiflichen Zufall den früheren Massen- hinrichtungen entgangen, als einziger von allen Bojaren der früheren Zeit übriggeblieben; er hat es gewagt, fünf Mord- eporhen Iwans zu überleben ! T 'm ihm das Sterben schöner zu machen, werden mit ihm und seiner Familie gleichzeitig umgebracht: Fiir^t Kurakin. ikuurlui. /ahlrcic he Günsthnge, Adlige und drei Geistliche; der Al)t von l'-kow, der Lrz- bischof Leiinidas von Nowgorod und der Archimandrit 1 heo dorites. Den Geistlichen gebührt besondere Ehrung durch besondere Todcsart. Der Abt wird nnl ein« m M.n tt ru eik zeug zerfleischt, der Archimandrit ersauft, der Er#;bischof aber als der Höchste in eine Bärenhaut eingenäht und den Hunden vorgeworfen.^) Die letzterwähnte Hinrichtungsart gc fällt dem Zaren ganz besonders, sie wird für eine Zeitlang
Das \ erbrechen des Erzbischofs Lcouidus bestand darin. daÜ er sich geweigert hatte, Iwans vierte Ehe, als eine ungesetzliche, einsos^inen.
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seine LiebUngsmördmethode.^) Er wendet sie namentlich für Richter und Geistliche an.^)
Aber auch seine alten Methoden läßt Iwan nicht in Ver- fall geraten. Wie in früluren Zeiten springt er auch jetit plötzlich von der Tafel auf, trommelt seine Henker 7iisam- mcn und reitet mit dem schauerlichen Mordruf: .,Htida, Heida" auf die Jag^d nach Menschen. So bet^ibt er sich ein- mal vom Tische hinweg in die Kerker der iitthauischen Ge-
') Auch die römischen Tyrannrn üeßen Verbrecher in Tirrh'uitr einnähen und den Hunden vorwerfen. AMkanisrhe Despoten strafen vint;ehnr<;rtme Sklaven auf gleiche Weise. In Havanna wurden früher alle zum lode verur- tditen Verbrectier dm Händen ftim fiberliefert. Dictionttnire de U pfo«> liti III A39 berichtet von dnem exotischen Volke, das besonder» die Ehe- brecher zu solcher Todesart verurteilt.
Der r.r3«<5ami:' kann nnch huinoi i^li-.c]i sein : F.in Wiiji'uodi- \ on StariTia kommt zum Zaren, als dieser lustig tafelt. „Sei gesund, mem geliebter Wojc- wodc." begrüßt der Herrscher gutgelaunt den Ankömmling, „du bist Unserer Gnade wflrdig," und tam Zeichen dieser Gnade sdinddet er dem Überraschten ein Ohr ab! Als Magnu.s Herzog von Holstein König von Livland geworden war, K-'d) Twan srine Niclite dem ncnpchackenen König zur Frau. Der Hochzeit, so wird m dein Buche Descnption de la Livonic, (Utrecht 1705, p. 126) berichtet, wohnte Iwan persönlich bei. ,,und er bezeigte viel Freude in barbarischer Art nach seiner Gewohnheit": er stellte sich in die Reihe der jungen Mönche vnd sang mit ihnen, indem er mit seinem dicken Stock den Takt auf ihren Köpfen schlug, bis das Btut in Sti<'>mcn floB. Dem Alitje^andten r!e=5 Fürsten K\ni'>kij stieB Iwan seinen spitzen Stal) durch den FuÜ m die Erde, und dann erst heü er sich vom Angenagelten die Botschaft vorlesen. Dem Gesandten eines auslän- dischen Fdrsten» der vor dem Zaren nicht das Hanpt entblfiOte, ließ Iwan gar den Hnt anf den Kopf nageln. Ein anderer fremder Diplomat kam in gleichem Fnlle bp<?sf»r davon. Es wird erzählt, in der ,, Reise nach Norden \\nrinni ii dio Sitten / Lebens-Art und Aberglauben derer Norwegen / Lappländer / Kiloppen, Borandicr, Syberier, MoOcowitcr usw. bcschriebca werden" (Zum andcmmahl ge- druckt. Leiptig.bey Gottfried Leschen, 1706, S. 169): „I>er Ritter Hieron3rmusBose /der als .\bgesandter zn Iwan geschickt ward / hat den Hut vor ihm abgenommen nnd t rotziglich wieder nnft^cctzet. Der Kayser fragte ihn 'nVi er nicht ilas Trart i ment wüste / dasein anderer Abgesandte wegen dergleichen Kühnheit empiangen hätte ? Ich weiß es / antwortete ex / allein ich bin der Königin EUisabeth .\bgesandter / welche ihre Mfitse niehtabninunt/noeh ihr Hanpt vor einigen Fflisten in der Welt entblöset: und wenn man einen von ihren Ministern bcschimpffet / so wird sie .solche« 'wie e<^ ihr zukömmt / zu rächt 11 \vi^^^ !i. ?^ehet einen tapffercn Mann / sagte der Kaj-sor / indem er sich gegen seine Boyards wendete / der sich nnter- .«^teheu darff / vor die Ehre und das Interesse seiner Königin also zu reden".
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fangenen, um die Unglücklichen an ihren Ketten umbringen zu lassen. Nachdem er sich im Blute von mehr als hundert Menschen gebadet hat, kehrt er wieder zu seinem unter- brochenen Mittagsmahle zurück und setzt mit frischem Appe«
tit das Essen fort.
Die Marterwerkzeuge und Todesarten worden in der letz- ten Mordepochc immer mehr verfeinert, uiicl l>finder dieser Art sind großen Lohnes und seltener Zarengunst sicher. Da gibt es Pfannen zum Brattn lebender Menschen, kunstvoll konstruierte Oefen. vollendet ausgearbeitete Kneipzani^en, spitze Nagel und vStai iidn als Werkzeuge der Folter. Handwerk, Kunst, Industrie und W is^enschaft, Alles im Reiche ist tätig für des Zaren ( Ii .uisamkcit. Die Menschen werden nicht blindwütig gemordet ; im Wahuhinn herrscht Methode. Wird ein Opfer zur Zerstückelung verurteilt, so muß der Henker nach vorgeschriebener Norm verfahren, das Zerschneiden und Zerhacken nach den Gelenken vornehmen und stets darauf bedacht sein, das Opfer unter den Todesqualen möglichst lange bei Bewußtsein zu erhalte. Die abgeschnittenen Stücke werden an Schnüren aufgezogen. Andere Opfer werden mit feinen dünnen Schnüren in der Leibesmitte durchgesägt. Wieder Anderen zieht man bei lebendigem Leibe die Haut vom Rücken, um Riemen daraus zu schneiden. Oder man reißt einem Verurteilten Stücke Fleisch aus dem Leibe und wirft diese Fetzen, während das Opfer noch lebt, hungrigen Tieren \or; man zwingt den Unglücklif lien durch die kost- barsten Mittel der ärztlichen Wi'ssenschaft, bei Bewußtsein zu bleiben und die Augen offenzuhalten, damit er diese Mahl- zeit der Tiere, deren Kosten sein sterbender Leib bezahlt, mitansehe. Das strömende Blut ist Nektar für den Tyrannen: das Heulen der Tiere, das Schreien der Märtyrer Musik für seine Ohren. Zuweilen stößt Iwan sfüist mit seinem Dolche oder Stabe zu, aber er bereut dies Mfoit als einen Akt der Schwäche und wahnsiimigen .Mitleids, wed er die Qualen der Cipltr abzukürzen fürchtet, da doch die Strafe lange, endlos lange dauern soll. V-r bt nmlit sieh daher, wo es nur angeht, seine Mordgier zu zügeln, den (ienuß nicht zu überhasten, und begnügt sich damit, die Sterbenden zu beschimpfen oder
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zu verhöhnen und ihre Qualen /u verlängern. T'nd es gibt verruchte Männer der Wissenschaft, d\v ihre Kräfte in den Dienst dieser Barbarei stellen. Der Ar/t l'omcHus, ein teuf- li'srhcs (Hiiir. erfindet in mülT^nmeni .Studium, als Resultat zahlloser >4ächte der Arbrit und des» Denkens eui Cift, das die Menschen nach bestiiinnten Stunden oder lagen unfehl- bar tütet. Der Zar braucht einem Opfer »nelir oder wenij^er von diesem Ciift zu verabreichen, um es früher oder sj^äter sterben /u lassen. Die (lünstlinge und Untertanen werden iu l hrvNtrken. die nach i mer von dem Herrn fcstgesetiten Frist siillestehen müssen. Die infcrnaJischc Erfindung des Bo- melius funktioniert so tadellos, daß Iwan nach dem Ende dieses oder jenes Mannes seine Tageseinteilung bestimmt. Er setzt eine Truppenparade fest für die Stunde des Todes des Für- sten GwosdeiV'Kostowskij, er ordnet das Mittagsmahl an für den Augenblick des Hinscheidens eines anderen Günsdings. Er gibt einem heimlich Verurteilten soviel Tropfen Gift, daß der Mann just im Augenblick sterben muß, da er sich von der Hochzeitstafel erheben will, um sich in das Brautgemach zu begeben. Dieses Gift des Bomclius präzisiert im Vorhinein Tage, Stunden und Minuten. Der Erfinder dieser Übernatür- lichkeit aber muß schließlich selbst da> T.os Aller teilen, die das Schicksal in der Nähe Iwans leben ließ. Der mißtrau- ische Zar ängstigt sich am Ende vor der unheimlichen Ge- nialität des Leibarztes. Bntnriius wird plötzlich ergriffen, an einen Pfahl gebunden und geröstet.
Iwans Mißtrauen gegenüber Bonulni- »var ungerechtfertigt. Der Blnthirnd ist ^'efeit gegen alle Angritfe. Niemand wagt auch nur daran zu fienken. den Massetunorder durch Mord zu beseitigen. .Stumm sieht die ganze Welt dem Schauspiel zu, stumm beu[;en dio Russen ihr Haupt vor dem Henker, wenn der Zar es befiehlt. Die Großen am Hofe klagen nicht
>) Wälurend Karamsiu saxt. üaü Bontdius uMcntUclt verbrannt wurde (,,Rri iiap<. iH" («ivioKi'in. iii.MtM (,ii|,")]HTiihtcn;uuIorL-(Tra<!c>tant(!' r l ui^crr i<iiS ia RuQlanU. S. i4>), daß ,,Boniilius roltert. nach dtr Folterung an vmvn Pfahl gebunden, ans Feuer gck'gt, .•schlicülich auf cincai Schlitten aus dem Krtuil hinauagcschlcppt und, noch lebend, in ein Grab geworfen wurde".
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einmal, bc^^reifen gar nicht das Elend ihres Daseins. Trotzige Kläger vor dem Ilerrsriier werden sie nur bei Rangstreitig- keiten, wenn ein vornehmes Geschlecht zu Gunsten eines anderen bei der Tafel, im Heere oder in der Verwaltung zui ü( kgesctzt erscheint. Solchen Klagen schenkt Iwan auch Gehör. Kr hont die linij)findli( likeitcn seiner (iroßen, ihren Adelsstolz; nur nicht ihre Kopfe. Kr verlcilit ihnen Rang, Amt und Würde; dafür gestatten sie ihm, jederzeit ihr Leben zu vernichten. Auch die Familie des Zaren macht keine Ausnahme; doch erfindet er für seine eigenen Ver- wandten eigene Strafen: um seinen Schwiegervater Nagoj zu martern, befiehlt Iwan, dem in der Heilung von Krankheiten geschickten Kaufmann Stroganow/ daß er dem zarischen Schwiegervater die schmerzlichsten Haarseile in den Seiten und auf der Brust einziehe. Der Schwager Iwans, Fürst Nikita Odojevfsldj, wird zum Tode verurteilt, seine Hinrichtung aber Jahre hindurch immer wieder aufgeschoben, weil sich der Zar am Zittern des Verurteilten weiden will. Als Iwans dritte Braut plötzlich abzumagern beginnt, beschuldigt man die V er- wandten der zwei ersten P'rauen des Herrschers der Zaube- rei ; darauf werden des Zaren Schwäger teils zu Tode ge- peitscht, teils «Tuf Pfähle gespießt. Der einzige Wrwandie Iwans, der geschont wird, ist sein X'ettcr Prinz W ladimir .\iidre- jewitsch. Aber auch für W'ladmur Andrejewitsch kommt die Stunde des Unheils. 1569 bendet Iwan seinen X'ciier mit einem Heere nach .Astrachan). In Kostroma empfangen die Bürger den Prinzen als Vertreter des Zaren mit hohen Khren. ( >b dieser Kluetibezeigungen gerät Iwan in Zorn, er labl die Vorsteher der Stadt Kostroraa nach Moskau bringen imd hinrichten und beruft den Vetter zurück. Als Prinz Wla- dimir mit seiner Familie vor Moskau eintrifft, wird er über- fallen und eines Giftattentats gegen den Zaren beschuldigt. Iwan erscheint, reicht dem Prinzen, seiner Frau und seinen Söhnen Gift und sagt: „Trinkt das nun selbst aust" Die Prinzessin antwortet: „Besser ist es von der Hand des Ty- rannen ab von der des Henkers zu sterben," Und die Ver- urteilten trinken das Gift, und der Zar bleibt bei ihnen, um Zeuge ihrer Leiden und ihres lodes zu sein; dann führt
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f-r die Dienerinnen zu den Leichen ihrer Herrschaft und ver- spricht ihnen Gnade. Sie aber ent^^egncn: .,Wir verlangen Deine Barmherzigkeit nicht, bluidurstiges l'ngeheuer! Zer- reiße uns! Dich \ erabscheuend verachlcji wir das Leben und die Qualen.*" Iwan lä(5t die Weiber auf der Stelle nackt ausziehen und umbringen. Auf daß das Werk vollkommen sei, begibt er sich in das Kloster, wo die Mutter des Prnuen Wladi- mir als Nonne lebt, und ersäuft die Greisin an Ort und Stelle.
Auf den Charakter Iwans vermoditen auch Frauen kei' nen Einfluß zu üben, der irgendwie eine Milderung seiner Sitten, seines Wahnsinns hatte herbeiführen können. Der Grausame war zwar ein leidenschaftlicher Frauenfreund und heiratete, den russischen Kirchoigesetzen zum Trotze, nach« einander acht Frauen; aber er liebte keine von ihnen, sie waren ihm nicht Gattinnen, sondern Sklavinnen. Die erste Ehe schloß er gleich, nachdem er sidi in seinem siebzehn- ten Lebensjahre hatte krönen lassen, nach- der damaligen mosko- witischen. von den Byzantinern übernommenen Sitte: Alle heiratsfähigen Töchter der im Dienste des Zaren stehenden Bojaren mußten nach Moskau pügem; die fünfzehnhundert schönsten von ihnen wurden in einem Riesengebäude einquar- tiert, das mehr als hundert Schlafsälc und in jedem Saale zwölf Retten enthieh. Dann erschien eines Tages der junge Zar, begleitet von einem einzigen alten Höfling, um die Srhrjnen zu mustern. Scin<- Wahl fi -l auf Anastasia Sacharin Koschkin. Als Anastasia nat h kur/i r ];,he an den Folgen einer \'ergiftung gestorben war. bra< h Iwan nnt dem alten System der Rraut- schau. Kr hatte \ uii der Schönheit einer tscherke>^is( heu l'rin- zessin, ehr Tochter des 1-ürsten Temgruk, vernomnieu und befahl, daß uiaa sie uacli Moskau schaffe. Die wilde Tscher- kessin gefiel ihm, er ließ sie taufen und heiratete sie im Jahre 1561. Von dieser zweiten Gemahlin Iwans, die als Christin den Namen Maria führte, wird erzählt, daß sie dem Zaren an Grausanokeit nicht nachstand. Nach zwei Jahren wtirde auch sie vergiftet, und Iwan schritt zu einer dritten Ehe nut der Kauf- mannstochter Marfa Ssobakin. Diese überlebte die Hochzeit nur um zwei Wochen und starb plötzlich an den Folgen einer Vergiftung. Nun hätte die russische Kirche dem Zaren keine
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nev.r Khe mehr erlaubt. Alxi Iwan erklärte der Geistlichkeit folgendermaßen die Gründe, die ihm eine vierte Ehe gestatten miiPtm: .,Die Zarin Marfa." sagte er, ,,ist als Jungfrau g^»*- storben, diese F.he war nicht \n!l70i^pn, o\i>ti('rtf in W'ahr- lieit nicht. Ich wollte mich in> Kloster zuriK k/iclirn. doch ich muli tür die Kr/u-iiung meiner Kinder sorgen und dis Reich und den christiiclien (Hauben vert<'itliK<'ii ; ch-shalb kann ich der Weltlichkeit nicht ent^iaiyen. Um aber Sünden /u vermeiden an weltlic liea Leben, bin ich gcnnti.^t wieder zu heiraten." Die Geistlichkeit mußte des Zaren Grunde gutheiüen, und Iwan vermidilte sich in vierter Ehe mit Anna Koltowskoj. Diese fand kein gewaltsames Ende ; doch nach kurzer Zeit wurde sie vom Zaren ins Kloster geschickt. Nun emanzipierte sich Iwan ein für allemal von priesterlicher Zustimmung zu seinen Ehen und verheiratete sich zum fünften Male mit Anna WassUtschikoff, und nach ihrem Tode, der als Folge einer Vergiftung eintrat, mm sechsten Male mit der Witwe Wassilissa Melentjeff; die schöne Wassilissa fiel bald in Ungnade, weil sie stark ab* magerte und der Zar die mageren Frauen haßte. Ihre Nach- folgerin als siebente Gemahlin Iwans war Maria Dolgorukow; der Zar entdeckte in der Hochzeitsnacht, daß sie einen anderen geliebt hatte, ließ sie am frühen Morgen in einen geschlossenen Wagen bringen und diesen samt der jungen Zarin ins Wasser werfen. Jetzt erwählte Iwan im Jahre 1580 die Tochter Maria des Höflings Xagoj zu seiner achten Gemahlin. Auch diese Ehe befriedigte ihn nicht, und er beschloß, sein Glück außerhalb seines Reiches zu versuchen und um die Hand einer fremden Prinze-^sin an/uhalten.
Am Hofe des Zaren iM tand sich ein englischer .Arzt, Tnkob Kobi rts. der die Aufm« rk-^ mikeit Iwans auf den engli:?chen Ihtl lenkte und sicli anheischig machte, eine Verwandte der KoiiiL^in T',lisabeth als Braut des mc^k' lu it In n 1 [rrr.Tchers hcibcizu-' Ii (Ifen. Diese Verwandle war Marie Hartings, Toch- ter des Lord Huntingdon, der tatsächlich ein entfernter Ver- wandter der Königin war. Die Unterhandlungen zwischen dem Doktor Roberts und dem Zaren führte im Auftrage des letzteren Nagoj, der Vater der Zarin Maria, die im Falle des Gelingens des Planes natürlich den Platz hätte räumen müssen!
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Nachdem alles besprochen tind festgestellt war, reiste der Diplo- mat Fedor Iwanowitsch Pissemski als Gesandter des Zaren nach London. Pissemski hatte auch politische und kommerzielle Angelegenheiten zu erledigen, aber sie waren Nebensache. Die Instruktion, die der Zar seinem Boten gab, besagte : „Vor allen Dingen trachte die Prinzessin Titunski (so hatten die Russen den Namen der zukünftigen Zarenbraut verstümmelt) zu sehen. Prüfe sie mit Sorgfalt, notiere genau, wie sie aus- sieht. Ich will wissen, was sie für ein Gesicht hat, von welcher Farbe ihr Teint ist; und vergiß auch nicht, amiähemd ihren Leibesumfang zu beschreiben. Erforsche alles, was ihre Fa- milie betrifft, und erkundige Dich bei verläßlichen Personen über ihr Alter. SchlielMieh hast Du Sorg"e zu traf^en für ein getreues Porträt der Prinzessin. Wenn irgend nujglich. be- mühe Dich, genaue Maße von ihrer Größe und ihrem l nifang zu erhalten." Pissemski erbat eint? Instruktion für den Fall, daß mau iu London Kenntnis van der iruhert-n Verheiratung des 21aren und von der jetzt noch bestehenden a< luen Ehe haben sollte. Der Zar erwiderte: „Dann wirst Du antworten, daß nicnie früheren !• raucn alle tot sind. Was jedoch die 2^rin Maria, meine jetzige Gemahlin, anbelangt, so sage dieses: Die Zarin besitzt keine Rechte. Da sie die Tochter eines simplen Bojaren ist, hat ihre Ehe mit mir keine Konsequenzen, und die neue Zarin wird allein die Rechte und den Rang der Herr- schersgattin haben.** — „Und wenn man, o Zar, nach deinen Kindern fragt?*' — „Dann sage: Der Thron bleibt meinem Sohne Fedor, der einer frühereh Ehe entstammt und schon zum Erben erklart ist, vorbehalten. Wenn mir aber die eng- lische Prinzessin Kinder schenken sollte, so werde ich ihnen entsprechende Apanagen festsetzen. Bei dieser Gelegen- heit erwähne auch folgende Bedingungen: Die zukünftige Zarin muß, ebenso wk alle Personen, die sie aus England mitbringt und bei sich behalten will, zum russischen Glauben übertreten. Vor der Verlobung ist zwischen England und Moskau eine Alli< n, in aller Form abzuschließen."
im September 1582 kam Pissemski, den der Arzt Roberts als Dolmetsch bep^leitetf . in W hkI-mi an. Das erste, wa'^ der russische Gesandte ni Lngiand rrfulir. war die Nachricht von
£>teru, Getcbictitc der üllfciiil. öitUiüik,< k in Kiiülaud. ** 3
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dem Sk\l;c liatliorys über Iwan, und es war natürlich, dal?) man den Russen infolgedessen kühl empfing. I'>st nach langem Zügern licli ihn die Königui im Audienz berufen. Pissemski brachte also seine Werbung vor und bat die Königin: man möge ihm gestatten, die Prinzessin zu sehen und zu malen. Elisabeth entgegnete : ,,Ich "wäre sehr glücklich, mit dem Zaren in Verwandtschaft zu kommen. Aber ich habe mir erzählen lassen, daß der Zar nur schöne Frauen liebt, und Marie Hastings ist nicht schön. Zudem hat sie kürzlich die Blattern über- standen« und es wäre nicht gut, jetzt ihr Porträt anzufertigen." Dennoch fragte sie: „Und was würde mit den Töchtern ge- schehen, werai Marie Hastings solche haben sollte?" Worauf Pissemski erwiderte: „Unsere Herrscher verheiraten ihre Töch- ter mit fremden Potentaten !" was ein wenig stark übertrieben war, da dies bisher nur einmal stattgehabt hatte.
Pissemski verließ die Königin voller Hüffn\mg und begann nun den Instruktionen gemäß über die Allianz zu verhandeln, deren Abschluß ja der Verlobung vorausgehen mußte. Die Könijjin Elisabeth erklärte sirh einem Büncinis'^e gcncij^t und verlaii^^te dafür blolj das .Monopol des gesarmen moskowiiisc heii Außenhandels. In den l)e/ü,t4hthen Verhandlungen war vom Zaren Iwan immer nur als \on dem Neffen der Königin" die Kede. Die Rubseii merkten nicht, daß man sich über sie lustig lu.iehte, dem puieii {'i>->eiii>ki dämmiTte erst die Erkenntnis, •i'.ls die Gescliiehle oich lurchlbar m die Lange zof^ und Munal um Monat zwecklos verstrich. Da raffte er sich aui und be- schwerte sich bei der Königin. Sic wollte ihr Amüsement nicht vorschnell abbrechen und befahl, dem Russen die Erwählte Iwans zu zeigen. Der 17. Mai 1 583 war der große Tag. Man führte Pissemski in den Garten des Lord Bromley und hier zeigte man ihm von ferne eine Gruppe von Frauen, an deren Spitze sich Marie Hastings befand, „die Braut des Zaren". Der Kanzler Lord Bromley sagte: „Die Königin bat befohlen, daß man Ihnen ihre Nichte nicht in einem Zimmer, sondern im Freien zeigen soll, damit Sie sie besser betrachte können." Der Russe grüßte die Dame respektvoll von fern und war aus dem Parke kaum fortzubringen. ..Haben Sie sie genug be trachtet?" fragte der Kanzler, und Pissemski erwiderte: „ich
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habe den zarisdien Instruktionea gehorcht.** Und in seinem Bericht an den Zaxen sagte er über dieses denkwürdige Rendez- vous : „Die Prinzessin von Huntinsk, Marie Hantis, ist von hoher Figur, von weißem Teint; sie hat blaue Augen, blonde Haare, eine gezade Nase und lange Finger/* Elisabeth wollte den Spaß bis zum Schlüsse genießen und berief Pissemski: ,,Ich bcdaure bloß", sagte sie, „daß meine Nichte nicht schön genug für den Zaren ist." Die Hastings war übrigens auch nicht mehr jung, sondern schon dreißigjährig. Als Pissemski schwieg, setzte die Königin hinzu : „Ich glaube, sie hat Ihnen selbst auch nicht gefallen." Worauf der Russe hastig entgegnete: „Ich habe aut den Engel nur einen Blick zu werfen gewagt, und ich glaube, daß sie schön ist. Der Rest ist Snrhe Gottes."
Pissemski ließ die Zarenbraut malen und reiste dann, mit dem Erfolg seiner Reise vollkommen zufrieden, wieder nach Rußland. Die Königin J\lisal)(.'th schickte mit ihm den Diplo- maten Bowes nach Moskau, der den Auftrag crlnell. die Situ- ation jedenfalls ausziuiützen und in Rußland kouimei/ifllc Kun- zessionen zu erlangen. Am 13. De/cniber 1383 erschien Bowes Hi Audienz beim Zaren. Die L'ntcrrcduiij^ war ganz iiiüm, denn der Zar wollte nichts von Politik hören, sondern nur über ,,die geheime Affäre" unterhandeln. Der Zar fragte kurzweg: ,^Was denkt die Königin in Bezug auf meine Heirat nut Marie Hastings zu thun?" Bowes erwiderte: „Die Königin hat mich geschickt,, um die Intentionen des Zaren zu erfahren.'* Aber der Zar drückte den Gesandten an die Wand und verlangte ehrüche Antwort; und da sagte Bowes : „Die Nichte der Königin war krank, sehr krank. Auch weiß man nicht, ob sie sich zu einem Religionswechsel entschließen könnte. Übrigens ist sie unter den Verwandten der Königin die entfernteste; es gibt zehn andere, die vielleicht besser für den Zaren passen würden." — .,Was sind das für Personen'" fragte der Zar. „Sind es Töchter von Fürst rn oder von Unterthanen der Königin?" — ylch habe keine Instruktionen, und weiß nicht, was ich sagen soll." Iwan geriet in Zorn und rief: ,,Sie sprechen in einer Art. du nicht geduldet werden kann, denri unter den Souve- ränen, (ho meinesgleichen sind, kenne ich einige, die Ihrer Herrin überlegen smd." Und er überschüttete den englischen
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Gesandten mit zahllosen Insulten und schickte ihn aus dem Palaste fort. Aber seine fixe Idee ließ ihn nicht ruhen. Er befahl Bowes, wieder zur Audienz zu erscheinen, und erklärte ihm : den englischen Untertanen solle alles Gewünschte bewilligt werden, wenn der Zar sich mit einer Verwandten der Königin verheiraten würde; falls nichts aus dem Projekte mit Marie Hastings werden sollte, wollte der Zar eine andere Verwandte Elisabeths heiraten und sich zu diesem Zwecke persönlich nach London begeben. Der englische Prediger Humphry Cole mußte dem Zaren ein Memoire über die Hauptpunkte des Protestantis- mus ausarbeiten, und Gerüchte wollten schon wissen, daß Iwan entschlossen war, seinen Glauben zu verlassen, um nur eine englische Prinzessin zur Gemahlin zu erhalten. Des Zaren Tod machte diesen Plänen ein Endc.\)
Iwan lieble keine von seinen Frauen, und von seinen Kin- dern nur eins, den alterten Sfihn, den Prinzen Iwan. Die folfjj^e- richtipe F.ntwirkluni; aln r fordert, daü der Mörder ^rines \ ol- kc^ Iiliel-')!i( Ii .lUeh lum S(..lin('-.Miördcr wird. Bei allen seinen Blut/iigeii wird Iwan von beiricni .uleirUnainigcii Sohne begleitet, dem präsumtiven Erben «einer Kioiu-. Der Sohii hall mit dem Vater gleichen .S( hriii, wie er mit iluii -Irn hcn Sinnes ist. Zar und Zarensohn sind unzertrennlich. In allen wichtigen Ge- schäften, auf Reisen, bei Mordtaten, in Schwelgercien und Aus- schweifungen, immer sieht man sie Seite an Seite, Hand in Hand. Oft tauschen sie ihre Maitressen untereinander aus, • oft haben sie zu gleicher Zeit dieselbe Beischläferin.*) In Ehe- sachen treibt es der Sohn wie der Vater. Er wird niemals Witwer, heiratet aber doch zum zweiten und zum dritten Male, indem er sich der ersten und der zweiten Frau durch ihre Ver- bannung ins Kloster entledigt. Seine ungesetzlichen Beischläfe- rinnen sind zahllos und werden gewechselt wie ein Nachthemd.
') K. \Valiszuw>ki, Ivan lu Ttriihlc, I'aiis i'jn^.
'■^) Minnial schenkt tk-r Zar eine Golicbte dem Zarcwits». Ii. Uas M;uklKu wird ob dieser Verschenkung von einigen Frauen des HoJcs vcrliöhnt und beklagt vich bitter beim Zarcu. Darauilüu werden die Spotteriuucu x.u strcugstcr Win- teraieit in Gegenwart aller Leute nackt anagesogen und lange im Schnee fest- gehalten. ..Nun lache dtt über «ie!'' sagt der Zar <ur beschimpften Maitrcase. KaraniHin VIH /82.
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Der Sohn mordet und Inirt g-leirh dem Vater und ist so (lr-s=;cn Liebling geworden. Es ist be/cielHieiul. wodurcli sch!icßlich der I'riii/: in Ungnade fällt. Rußland lal 1 3Ö2 vom Feinde be- droht, und der I hroiifolgcr tritt in einer Anwandlung von Pa- triotismus vor den Herrscher mit der lüile: ., Vater, gieb mir ein Heer zur Verjagung des Feindes I" Dieses Verlangen ist dem Zaren verdächtig. ,,Rebe]l 1** sdireit er zornglühend und von wahnsinniger Wut erfaßt, und mit seinem furchtbaren Stabe schlagt er den Sohn wuchtig aufs Haupt. Blutend stürzt der Prinz zu Boden. Des Zaren Zorn ist verraucht, er kommt zum Bewußtsein seines ungeheuerlichen Verbrechens und er- blassend klagt er sich vor allen laut an : ,,Ich habe meinen Sohn ermordet!" £r wirft sich nieder, küßt und herzt den Ster* benden und beschwört die Arzte, den Sohn zu retten. Die Ante wissen weder Hilfe noch Trost, der sterbende Prinz allein verzweifelt nicht und bittet den Vater, nicht zu klagen : „Ich allein trage die Schuld, mein Henr^ verzeihe mir, ich sterbe als dein treuer Sohn und treuester Unterthan I" Zerschmettert wankt der Tyrann von der Leiche des Sohnes hinweg; tagelang weigert er sich, Speise und Trank zu genießen ; Nacht um Nacht verbringt er schlaflos, stöhnend und janmicrnd, sich selbst anklagend und laut seine Absicht verkündend, drr Welt zu entsagci^ und im Klo--trr srine Tage 7U bes( hlieljrn. Aber die Großen, hinter diesem i'lane nur eine List des Clr.iu>;unen witternd, die ^1 ine Minister und Günsiliiige auf dir Probe- stellen soll, sie konuncü dejimiig herbeigesrhlichen und beiieln den grolien Zaren an, das heilige Rußland nit ht oluie seineu mäch tigen Schutz zu lassen. Kein einzigci wagte gegen die Greuel zu protestieren; alle ohne Ausnahme aber protestieren dagegcti, daß das Scheusal vom Schauplatz verschwinde. Die Feigheit wird belohnt: Iwan gibt den Bettebiden nach, bleibt Zar und wütet weiter.
Und da auch dieses wilden Tigers Ende kommt, stirbt er im Augenblick der Verubimg einer Tat, die die würdige Krö- nung seines grauenhaften Lebens ist. Vom Fieber des Todes- kampfes aufgerieben und verschmachtend wälzt sich Iwan auf seinem Lager. Die keusche Gattin Feodors, der nach der Er* mordung des Bruders durch den Vater Thronfolger geworden.
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tritt zuni Sterbenden hin. um ihn in seinen letzten Momenten zu trösten; und sie neigt sicii zu ihm hinab, seine Sehinerzen zu lindern. Da plötzlich stößt sie einen fürchterlichen Sclirei aus und stürzt von wahnsinnigem Entsetzen erfaßt von danncn ; der verreckende Unmensch hat seine letzten Krutic zusammen- gerafft, um seine barmherzige Schwiegertochter zu sich hinab- zureißen und zu vergewaJtigen I — Und doch, als die ErUisung des Reiches und des Volkes erfolgt ist, tönt nicht ein Schrei des Jubels durch das Land, sondern von ehiem Ende bis zum anderen erhebt sich laut und einmütig die Klage einer ganzen Nation um den Verlust eines großen Zaren. Ist dies Verblen- dung oder Sklavenfurcht, die selbst im Verstorbenen noch eine Macht sieht?
Mit Iwan dem Schrecklichen und seinem Sohne Feodor endete das Herrscherhaus Rurik. Mit den Romanows kam kein milderes Regime zur Herrschaft. 2Iar Alexej Michajlowitsch wird zwar als sanfter Fürst gerühmt; aber seine Gesetze atmen doch alle den Geist der Barbarei. 1653 erklärte er die früheren Ukase, die für Räuber und Diebe die Todesstrafe anbefohlen hatten, als „Gesetze, die dem göttlichen Willen widersprechen." Er verw.mdelte daher die Todesstrafe für Verbrechen des Rniihes und Diebstahls in (iliederstrafcn. Verstümmel untren einzelner Körperteile und Vcrh.innung nach Sibirien. Für den Wiederholungsfall, und handelte es sich auch iini den gelin- desten Diebstahl, setzte er jedoch selbst w ieder die Todesstrafe fesi.i) Und Alexejs Sohn, Peter der Große, war in Bezn^ anf Grausamkeit der direkte Fortsetzer I\\;tns des S< hreckliclien. Ja, es gibt Historiker, die Peter noch harter beurteilen als den Zaren Iwan.-} Der Schreckliche lebte in einer Zeit, wo auch in anderen Ländern das barbarische Mittelalter noch fort-
<} U.i^TBuBaHti* nfifa Aacvdba HnxnitioHnn, ii3A<ilti> It. Vj/^mm», C.-IIctpiv (ivpn» 18S1, WTb nmpaii, i^p. 9.
2) So sagt S. Siigcnheim: „Peter fehlt jetles Gepräge des Menschlichen, weil ihm jede göttliche, jede höh' rr Crundlage fehlt. Seine Erscheinung ist die eines reiß^ndca Tieres, eiocr Bci^tic in Menscheugcstalt, die über und mit Hensclieti in dner Art schaltet, wie cm Mensch kaum mit Tieren umgehen wOrde". (RnOlaads Einflufl anf und Bnichnngcn sn DciitscbUmd. Franko furt am Main 1856. I
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dauerte. Aber Peter hat europäisc he Sitten kennen gelernt und begeht seine ungeheucrHchcn sadistischen Exzesse just in seiner Eigenschaft eines Zivihsators. Nur in der Theorie ist er hberal und Kuhurmensch, in der Praxis bleibt er Despot, Tyrann, ein blutgieriger Wilder, viehisch roh bis ans Ende seines Lebens, ein Trunkenbold, Wü^^tling und Sadist. Mit der Ausrottiin- der Strjeijzen beginnt er sein Blutwerk. Zivilisicrung di s Rei- ches und Volkes ist ihm Vorwand und Anlaß zum Massakre. Die Strjeljzy unterstützen die Reaktion, sind die Säulen, die die Herrschaft der Usui jj.ttorin, der zarischen Schwester, <ler Re- geniiii Sophie autrec hthalten ; sie verhmdi rn das Eindringen der europäischen Kultur, sie bedrohen die Eremdeu in Tciers Umgebung. Diese reaktionäre Macht muß eingeschüchtert, zer- stöit, unschädlich gemacht werdm. Der junge Zar begnügt sich nicht mit einigen Knutenhieben und einigen Hänguugen ; er will gleich Iwan dem Schrecklichen im Großen arbeiten, Köpfe in Massen fallen, Blut in Strömen fließen sehen. Die Sasten^ki^) werden zu einer ständigen Einrichtung; kein ande- rer russischer Herrscher, auch Iwan der Schreckliche nicht, hat so viele Folterkammern gekannt Peter beschäftigt ihrer vier- zehn auf einmal.'} Im Dorfe Preobraschenskoje funktionieren die Folterknechte ununterbrochen Tag und Nacht, Wochen, ja Monate hindurc h. Da wird nach den modernsten Methoden gequält und geschunden, zerstückelt und geröstet. Ein Ver- urteilter wird siebenmal auf die Folter gelegt und erhält 99 Knutenhiebe; obwohl gewöhnlich schon einige wenige Knuten- hiebc einen Menschen töten können, übersteht der Delinquent doch diese Folterpein, da die Henker im Sastenok außer ordent'irh ji^e'^rhirkr arbeiten, ihr Opfer wclil an den Rand des Grabes bnngen, aber nicht schnell vereiul* n lassen. Der Oberstleutnant der Strjeljzy, Korpakow, stirlu !i srlhst ein Messer in den Hals, nm weiteren Folterqualen /ii cni^ehtn. Er trifft sich aber nicht totli* h. und man vt rhiiui« 1 ihn ein wenig und setzt dann die Foiienini; fort. Wie Iwaii d« r Sclueckliche liebt auch Peter das Fohem und Morden nicht einzelner, son-
*) ;i;uTluunfi», Folterkammer.
'-) K. Waliszcwski, Picnrc le Grand, 153. 222, 436.
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dem ganzer Familien. Nicht allein die vcrliaßlen, /um l'nlcr- gang bestimmten Strjeljzy werden auf die Folterbänke ge- schnallt; auch ihre Frauen, Mütter, Töchter. Srhwestern, selbst ihre entferntesten \ \ rwandten männlii hen sowohl als weib- lichen Geschlechts schleppt man in die Folterkammern. Die Damen der Regentin Sofia werden alle ohne Ausnahme der Folter unterworfen; eine von ihnen entbindet im Sastenok; unter dem kunstvoll schlagenden Knut windet sie sich in Ge- burtsschmerzen, und der Henker ist gleichzeitig Accoucheur. Trotz aller Torturen werden keine Beweise für ein wirkliches Komplott zutage gefördert. Manchmal entreißt man dem oder jenem durch den Knut oder das Feuer die verzweifelte Zu- sage eines Geständnisses; aber kaum ist der Gefolterte zu Atem gekommen, so muß er gestehen, daß er nichts zu gestehen habe, und die Folter beginnt von neuem. Die Regentin Sofia selbst wird gefoltert, von ihrem eigenen Bruder, dem Zaren.
Das ist das Abschreckendste. Nicht allein die Grausamkeit der Justiz ruft unser Entsetzen hervor, sondern die Grausamkeit, dieses Herrschers, des Zivilisators. Wie Iwan der Schreck* liehe nimmt Peter der Große aktiv teil an den Folterungen. Er wandert von einer Folterkammer in die andere, wcidot sich ati den Qualen, erg^ötzt sich an dem zerfetzten Fleiscli der nackten Weiber, wühlt gierig in den blutenden Wunden, zieht selbst die Stricke der Hängenden fester an, ergreift mit Wollu5;t den Knut, um au>zuh()]en zu den vernichtenden Schlägen, assistiert schließli« h hex den Hinrichtungen in den geheimen \'crliel3en wie auf den otti iitlirhen Plätzen. Er spielt gern den Matrosen, macht den Zinimcrniann , also zur Abwechslung auch den Hen- ker. Dieses Handwerk erscheint ihm der Ausübung durch den Herrscher würdig wie jedes andere. In einem Lande, wo ein Hofnarr wie Turgenjew ein Bataillon gegen den Feind führt; wo ein anderer Hofnarr, Fürst Romadanowski, während der Abwesenheit des Zaren im Emst die zarische Gewalt ausübt, die ihm im Karneval übertragen worden war^); in einem
I) Wahrend der Europarcisc Peters vertritt Roniadanowski, der durch eioen nriscben Faschingwclicn den Titd einet Viaekeiaen erhielt iaktiaeb den Zaren in der obenten Leitung der Regiernngafeachfiite. Er spielt edne Rolle
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solchen Lande, wo die seltsamsten Persönlichkeiten die selt- samsten Ämter und Würden innehaben, da darf schließlich auch der höchste Ric hter zugleich der erste Kopfabschneider sein. Hängen und Köpfen ist für Peter ein \'ergnügen wie Bäume fällen und Masten stürzen. Er gmiefU dieses Ver- gnügen wie jedes andere maßlos. In dem Slrjeljzen-Pogrom tötet er mit eigener Hand niclit weniger als 84 Menschen. Aber mit dem Morden allein ist seine grausame Wollust nicht zu befriedigen. Er will die Opfer in ihrer scheußlichen Ver- stümmelung noch so lange als möglich vor Augen haben. Der Kopf des Bruders der Zarin Lopuchin und vier Köpfe anderer Feinde Peter5 bleiben jahrelang auf dem RichtplaU ausgestellt; der Hinrichtung Gagarins, des sibirischen Gou- verneurs, müssen alle Mitglieder des Senats» alle Freunde tmd Verwandten des Verurteilten beiwohnen, und während der Hingerichtete vor dem Senatspalaste am Galgen baumelt, müssen alle diese Gäste mit dem Zaren lustig trinken.*)
Der Reformator und Zivüisator Rußlands eilt von Wissensdurst getrieben nach Europa. Und eine der ersten Fragen, die er in Königsberg an den Kurfürsten Friedrich stellt, ist diese: wie man in Preußen die Verbrecher bestrafe. Die Antwort lautet : „Man hängt die Diebe und rädert die Mörder." Das Rädern kennt der Zar noch nicht, und er bittet, man möchte ihm diese Methode zeigen, ihm zuliebe jemanden gleich rädern. £s ist aber niemand in den Ge-
furchtbar gut. In seinem Hanse hat er, wie der Zar im Palaste: Gefängnisse, Kerkcrzcllen, FoHcrknmmorn und Marterwerk^ptiRe. Ah in Moskau ein StraOen- auilaui tutateht,- laüt Koraadanowski einlach zweihundert Menschen aus der Menge herausgreifen, auf den Roten Plati sclileppcn und ohne «eiteren ProceB an den Rippen anf Eiaenbaken anfhSngen. Peter erfihrt von diesem Vorfall nnd macht seinem Stellvertreter heftige Vorwurfe darüber, daß er sich in der Tninkcnhf it zu einem wichen Mißbrauch seinn {unhtbaren Cpwalt hin- reißen ließ. Und Romadanowski wagt daraut dem Zaren zu schreiben: „Der Vorwarf der Trunkenheit tiitft nidit mich, sondern Jene, die Mnfie zum Saolen haben und ins Ausland wandern, um Iwaachka (Bacchus) cu frequentieren. Wir aber haben Besseres sn tan, ab im Wein n waten. Wir waachea uns alle Tage in Blut".
*) Ed. Pelz, Geschichte Peters des Großen. Leipzig 1848. S. 144. «} Bergholx bei Btoching XIX 106.
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fängnissen, der diese Strafe verdienen würde; da sagt Peter: „Nehmet nur einen aus meinem Gefolge." Ks kostet Mühe, ihm diese Grille aus dem Kopf zu jagen. i) Ks ist ihm da- mit blutig^cr Ernst. In solchen Dingen spaßt er nicht. Er gibt dem Gencr.il Repnin den Befehl, die Einfuhr von IIf>1z aus Polen nach Riga zu verhindern; ein schlichtes Po'^t-kni)- tum be^.igt : ..wenn ein em/-ig( s ßrcu passirt, sc hneide ich dir den Kopf ab." Und d.is i-^t keine leere Drdhung, keine bloße rhetorisclie Floskel, ebensowenig wie die Warnung, die an einen n.K lilässigen Korrespund» inrn ergeht: ..was er nicht aufs I'apier bringt, werde ich ihm aut dem Rücken anbringen."-) Ein Juwelier, der beschuldigt ist. Steine ver- tauscht zu haben, wird zum Zaren gebracht, und der macht pefsönlkk den Folterknecht, wippt den Betrüger stundenlang, gibt ihm den Knut.^) Abends erzahlt der kaiserliche Henker in heiterster Laune den Vorfall dem Herzog von Holstein, ,,um darzutun, daß Arbeit nicht schände." Die Beamten, die Fehler begangen haben, ruft Peter in sein Arbeitszimmer und erteilt ihnen mit seiner Dubina^), seinem Stocke, den er stets bei sich hat wie Iwan der Sdireckliche seinen berüch- tigten spitzigen Eisenstab, eine Lehre. Diese Bestrafung im Arbeitszimmer des Zaren gilt, weil eine geheime, als beson- dere Gnade. Da kommt mancher Minister aus dem Kabinett des Herrschers lieraus. tüchtig durchgebläut, aber Niemand ahnt es, und gleich darauf sitzt der Geprügelte an der aller- höchsten Tafel und trinkt Bruderschaft mit dem großen Kaiser. Schwerer und schändend ist die Strafe erst, wenn Peter den .Stock öffentlirh, im Kite oder qar anf der Straße handhabt. Will der Zar t iiu in ( iunsiling .Aus/( irh- nung erweisen, so gestattet er ihm .sUitt Seiner die Herren des Hofes zu prügeln, inu tlmi Knut zu schlagen und sogar mit dem Beil Köpfe abzuhauen.
>) Banm Charics Loois FOllnits. Mdmoircs. Berlin 1791. I 179. ^) K. Waliszewski, Piene Gnud. 19$.
■') M. 11. (VMoiKi.ifi: O'ifiHiii 11 |iji;u!.-.i.iiJ 11. n. pvrcKuft ii<-T<>|>iii XVII u. III: Uiipitua KaT.'i-iiii.i .\.K'K( 1.- nii;i. Ainci ii liiLiiiiin« Mi>B<li 1692 — 1724. KT«»» ToiM«'. C.-IIcT' iu'iviiri. »Tp. 154.
^) ^l^vMiiiia, -wOrtlicb: FrGgel.
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Gefährlich sind des Herrschers Launen für seine geheb- testen Freuncie. Er gestattet seinen Tischgenossen die voll- kommenste Redefreiheit, aber ein Gardekapitän, der in der Trunkenheit von der kaiserlichen Erlaubnis Gebrauch macht, wird von Peter auf der SteUe halbtot geknotet.^) Fürst Mentschikow wird von dem Herrn auf offener Straße so furchtbar mit dem Stab bearbeitet, daß man ihn zu Bette bringen muß.*) Der Zar scheut sich nicht, eigenhändig auch Frauen zu prügdn. £r inquiriert die Generalin Balk, die Schwester des »William Möns, über das Liebesverhältnis ihres Bruders mit der Zarin. Die Balk leugnet, etwas zu wissen. Peter knutet ßie, bis sie gesteht; und als sie die Wahrheit gestanden hat, erhält sie als Strafe für ihr anfäng- liches Leugnen weitere dreizehn Knutenhiebe.^)
Der große Zar ist frei von aller Großmut gegen be- siegte Feinde. Nach der Eroberung von Narva ohrfeigt er den Kommandanten Horn, weil dieser ihm solange tapfer widerstanden hat, und da die Frau des Kommandanten wähn nd des Sturmes auf die Festung getötet wurde, befiehlt der Zar. ihre Lriche ins Wasser zu werfen. 'i 1705 besucht Peter das Kloster der Basilianer im eroberten Polo/k und betrachtet die dort aufgestellte Statue des heiligen Josaphat. Wer hat den Hcihi^en getötet? fragt er. Die Schismatiker, erlialt er zur Antwort. Darauf zieht er ohne weiteres den Degen und sticht den Pater Kosikovvski, der die Antwort erteilt hat, nieder. Die Üffi^iere der zarischen Suite fallen über die übrigen Mönche her, ermorden drei, verwunden zwei tätlich. Das Kloster wird geplündert, die Kirche geschändet.^)
>) Berghob bd BfkKhing XIX 79.
') Russische Aneodoten oder Briefe eines tentachen Officien an einen Liefl&ndischen F^rtmann, WAnsbeek 1765. S. tll*
3) BSacliuig XI ^t. Halcm. Leben Peters des GraOea« 1803. III,
S. 201.
■*) Dersclbp Z.ir unKinnt 1714 nach der Schlacht von Twaermyndc den Kapitän Ebrensköld und sagt ihm: „Ich bin stolz, mich mit einem solchen Gegner gfsddageii zu baben". Aber solcbe edle Haltung ist die eacseptianette.
*) Watisaetnki, Pierre le Grand 139. — Theincr, Moouments 412. — Dom Gu^in, Vie de Josaphat« Paris 1874. II 430.
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Ein über diesen Vorfall von den Mönchen nach Rom geschickter Bericht erzählt unglaubliche Details: Der Zar hetzt einen englischen Himd auf einen der Mönche, um ihn erwürgen 2U lassen. Einige Frauen, die das Unglück haben, Zeuginnen der Szene zu sein, beginnen zu weinen; ihr Mitleid mit dem Ermordeten ist Verbrechen, und zur Strafe schneidet man ihnen die Brüste ab. Makarow, der Sekretär des Zaren, vennerkt in seinem Tagebuch unter dem Datum des 30. Juni cntschuldig-pnd : ..Die Kirche der IJnirtcn zu Po- lozk besucht und fünf l'nirle getötet, weil sie unsere Genf^- rale Häretiker genannt. Der Zar von einer nächtüchen Orgie kommend war betrunken." —
Der Zar ist krank. Der Kriminalrichter kommt und fragt, ob man nicht einigen zum Tode Verurteilten das Leben schenken solle, damit sie zu Gott für das l.cbcn des Kaisers beten. ..Meinst du," fragt Peter, „dab Gott das Ge- bet der Missctatc r erhören werde ? Ich las'^e die Gerechtigkeit walten, Gott ^\altet über mich.*'i) Aber wenn er auch dw Gerechtigkeit wahcn läßt, i>t i-r dorh sentimental genug, um seine Freunde oder l'reundiiinen, die er dem Henker über- liefert, in der letzten schwersten Stunde persönlich zu trösten. Er tritt eines Abends in die Zelle von William Möns, den er im Bette der Zarin Katharina erwischt und deshalb zum Tode verurteilt hat, und drückt ihm sein Bedauern aus, daß er genötigt sei, ihm am nächsten Morgen den Kopf abschlagen zu lassen. Er verurteilt seine Geliebte Hamilton, die ihr neu- geborenes Kind umgebracht hat, zur Enthauptung, aber zu ihrem Tröste erscheint er persönlich bei der Exekution; er küßt die Verurteilte auf dem Schaffet vor aller Welt auf die Stirn, tdagt ihr mit Tränen in den Augen: „Ich kann dich nicht retten I** und wendet sich dann ab, um nicht den Todesstreich sehen* zu müssen.^) Trotz aller Sentimentalität
1) Stählins Anekdoten von Peter dem Großen, S. 10. — Halem, Leben Feten des GvoOen. III IS5.
Histoirc de Rossie et de Pi i t , ic-Crand par M. le GAtt&nl Comte de S€gur, Paris 1829, p. 410. — Ilalcm uml Stiililin. ..Einis?»» «lapen «sogar, daß Peter das abgeschlagene Haupt in die Hände genommen und geküßt habe".
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peitscht er seine Grniahlin Eudoxu Lupuclun lialbtot; er- mordet er seinen Sohn, den Thronfolger Alexej, nicht im Zorn und unbedacht wie Iwan der Schreckliche, sondern mit Überlegung, im Dienste seiner Ziviltsationsidee, für deren Vmrirklichung der Sohn ein Hindernis scheint. Feters Zi- vilisierungsmethoden sind auch sonst seltsamer Art. Er ver bietet ein^ Tages die altmoskowitische Sitte, daß sich das Volk auf der Straße vor dem Zaren niederwerfe; ein Mütter- chen» das den strengen Befehl nicht kennt, sinkt bei Peters Erscheinen ehrfurchtsvoll in den Staub — der Zar läßt sie aufheben und knutenl Bei einem Aufenthalt in Moskau be- merkt der Zar zu seiner Überraschung, daß der Hofmann J. D. Naiimow einen Bart trägt; dieser Fortschrittsfeind er- hält sofort die Batogy, ungezählte Stockstreiche auf die Fußsohlen. 1)
Die Zarinnen sind nicht milderen Sinnes als die Zaren; nur sind die Frauen hinterlistiger, verüben die (rrausam- keiten hein»li( her. zeigen sich dagegen in dw ( if icntlichkeit als sanftmütig, lassen sich gern als gütii: rühmen. Von der Zarin Anna Iwanowna sagt Lady Kondeau : .Sic war ein Modell der Humanität und mamie^lirtc W itlci willen gfgen jede Art Grausamkeit." Und diese Kaiserin läßt vor den Fenstern ihres Speisezimmers ihren Ko( h aufhängen, weil er die Bliny, ihre Lieblingsspeise, mit raniiiger Butter gebacken hati Während eines Festmahls an ihrer Tafel reicht Anna dem Oberstallmeister Kurakin, ehemaligem Gesandten in Paris, ihr Glas hin, damit er ihren französischen Wein koste; er wischt den Rand des Glases, ehe er es zum Munde führt, mechanisch mit der Serviette ab. „Elender, du scheinst dich vor mir zu ekeln T* schreit die Zarin wütend, und über- liefert Kurakin dem Polizeichef Uschakow. Der Metropolit Wanatowitsch von Kijew schmachtet während der ganzen Re- gierung Annas im Gefängnis, weil er bei einem Tedeum im Herleiern des Titels der Zarin einen Sprachfehler beging.
Herrn Jonas Hanway suverlassige Beschreibung seiner Reise, von London durch KuUland und Fcräien. Hamburg und Leipzig 1754. I 396. ') Pv\t. Peter der Große. 180.
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Anna laßi i>ich gern vorsingen; die Sängerinnen dürfen mit dem Gesang nicht aufhören, bevor die Zarin dies befiehlt; halt eine vor Erschöpfung inne, so riskirt sie Ohrfeigen von der kaiserlichen Hand und außerdem Zwangsarbeit im Wasch- haus. 1736 diktirt Anna einem Kabinettskurier die Knute, weil er auf einer sibirischen Poststation von der bevorstehenden Hochzeit der Prinzessin Anna Leopoldowna, der präsumtiven Thronfolgerin, gesprochen hat; der Kurier hielt es gewiß für kein Verbrechen, da man in Petersburg von dieser Hochzeit ganz offen sprechen durfte.
Die Diener standen ihrer Herrin nicht nach. Annas Polizeichef Uschakow laßt im Gefängnis in der Pause zwischen zwei Folterungen den Richtern und Inquisitoren Er- frischungen servieren und sagt: „Ihr habt gearbeitet, restau- riert euchl"^) Die Sittenverwilderung der höchsten und aller- höchsten Gesellschaftskreise zeigt die Mißhandlung, die der Dichter Tredjakowskij erdulden mußte: Es wird ihm befoh- len, zur Feier des berühmten Narrenfestes im Eispalaste im Jahre 1740 ein Festgedicht auf die Illumination zu fabri- zieren. Der t- herbringer des Befehls schnauzt den Dichter an und der Heleifligte begibt sieh /.um Kabinettsminister Wo- lünskij, um Jksclnverde zu erheben: st:itt der ( lenn<]rtiiung erhält er Ohrfeigen 1 Er schweigt, ni.u ht seine Verse, bringt diese aber nicht dem Wolünskij, sondern IJiron, dem Günst- ling^ der Zarin, einem Todfeinde des Kahinettsniinisters. Un- glückiichcivvcisc Inilt rrcdjakovsskij im X'en/'iinmer Hirons den Minister; der errät des Dichters Absicht, laßt dem Poeten auf der Stelle die Kleider vom Leibe reißen und zählt ihm siebzig Stockschläge auf den Rücken hin. Dann schleppt er ihn zur Maskerade mit, zwingt ihn, sein Gedicht auswendig zu deklamieren, und belohnt ihn schließlich mit einer neuen Tracht Prügel.^) Dem wilden Wolünskij selbst ergeht es aller- dings noch viel schlimmer. Biron fleht seine Geliebte, die
1) K. Wiüiszcwski, L'liöritage de l'iwvc Ic Giuud, R(i^Uti Ues icmmus, gottvemement des lavoris 1735 — 1741. Paria 1900. 159, tfo, 196. — DieMe moircn Karabonow» in IHvnaiJt mpHBa tSft» II 147 und III 6^1.
*) A. von Rciuholdt, Ck<9cliichte der rnsctiitchen Literatur. S. ^i>7.
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Zarin, auf den Kniccn an, seinen Todfeind Wolünskij hin- richten lassen zu dürfen . Anna kann dem Liebhaber eine solche Gnade nicht \ ersaijen. Man schleppt Wolünskij aus seinem Palast ins Gciäiignis, reißt ihm in der Folter die Zunge und den rechten Arm heraus und zerrt den Halbtoten am 27. Juni 1740 auts SchaÜol, um ihn zu ])tahlen. In diesem Augenblick erst entdeckt Anna ihr inideidiges Herz: sie belieliit, dem Vcrurtcilicn bloli zuerst den linken Arm wegzuschneiden und dann den Kopf abzutrennen. — Die Diplomaten La Chetardie und Mardefeld haben ausgerecli* net, daß Anna während ihrer sehnjährigen Regierung 7002 Todesurteile unterfertigt und 30000 Personen nach Sibirien verbannt hat. Das ist das Modell der Humanität 1
Elisabeth, Peters L Tochter, führt in der russischen Geschichte den Beinamen: die Gütige. Sie hat zwar sechzig« tausend Menschen in zwanzig Jahren nach Sibirien ver< schickt ; aber sie war doch weichherzig, denn als sie eines Tages durch Zufall Zeugin einer Hinrichtung' wurde, fiel sie in Ohnmacht. Die furchtbaren Sitten der Epoche Annas be» trachteten die guten Russen als eine Folge der deutschen Wirtschaft, die die Zarin, ehemalige Herzogin von Kurland, nach der Newa verpflanzt hatte. Das streng nationale Regime Elisabeths, der Tochter Peters des Großen, begann daher mit der Ausrottung der deutschen Machthaber, der Biron, Mün- nirh. OsTermann. In der bansten Nacht der Thron unnval/^urv^'', da Llisalieih anu-^tlirh aiit da^ Resultat ihrer Verschwörung harrte, schwor sie sich zu, wahrend ihrer Herrschaft kein Blut 7U vorcjipßon. Aber gleich nach ihrer Thronbesteigung \ erunciUc .^le clo( Ii die Machthatu r des gestürzten deutschen Regimes: Wunnith, Ostcrniann, Golowk 11. Lowt uuolde und Mengden. zum Tode dur< h \'ierteilung, Katk rung oder ein- fache Enthauptung. Sic ersetzte allerdings die Todesstrafe dwch Verbaimung, aber sie tat dies erst im letzten Augen- blick, als der Henker schon seine Opfer an ihren Haaren zu Boden zerrte, um ihnen den Todesstreich zu geben.^) Die
') Ausgau^ kIv% IuauM.licii /\vi tgi s tU r Koiiianow und si im i I iruiulo. Dar^t-Ktrllt durch V. \V. BartlioUl. lliütOTüiclifs Taschcutiuch VIII, S. iii.
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junge Zarin, die den Verurteilten die Todesstrafe erließ, wollte ihnen nicht auch die Schrecken vor dem Tode ersparen.
Den Charakter Ehsabelhs schildert ein Zeitgenosse eben- so j)ossierlirh als treffend^): ..KHsabclh war sanft luid liart. Holde Sanftmut und schrecklicher Tygersinn wohnten neben einander in ihrem Busen/' Die Maniicstatioacn ihrer kaiser- lichen Barmherzigkeit, ihre zur Schau getragene religiöse Frömmigkeit kontrastieren allzustark mit ihren Handlungen, mit ihrer Rachsucht, ihrer persönlichen Grausamkeit, ihrer grausamen Verwaltung, ihrer Sittenlosigkett. Sie schont weder Menschen noch Tiere. In 48 Stunden rast sie von Peters- burg nach Moskau und besät die Straße mit krepierten Pfer- den. Die sanfte Kaiserin flucht gemein wie ein Kosak. Katha- rina II. erzählt in ihren Memoiren, wie Elisabeth 1750 auf einer Jagd ihren Intendanten mit den ordinärsten Schimpf- worten regalierte, weil nicht genug Hasen da waren. Aber im Verkehr mit ihren Kammerfrauen gentigen der Kaiserin bloße Schimpf Worte nicht mehr ; sie ohrfeigt nach rechts und links; greift auch zur Peitsche und zum Stock und ist erst beruhigt, wenn sie Blut fließen sieht. Diese Frau ist entsetzt bei der Kunde vom Erdbeben in Lissabon und be- schließt, auf Kosten ihrer Privatkasse ein Quartier der zer- störten Stadt aufbauen zu lassen. Sie verträgt es nicht, werm m<in einen \ crw undctcn Soldaten vor ilir erscheinen läßt. Im siebenjalirii4eii Krieg muli man, um ihr gutes Herz im hl zu betrüben, die Zahl der Gefallenen vor ihr verhi imhrhen.^) Als über den Dichter Lomonossow, wegen Beleidigung der Orthodoxie dut tli das Gedicht ,,Der bepißte Fi»]k ril>arl", die Knutenstrafe \ < rhangt wird, verwendet sich Elisabeth persön- lich dafür, daß ihm die Strafe erlassen werde „in Anbetracht seiner gelehrten Verdienste und seiner vorzüglichen Gcistes- gabenV, und LonK>nossow kommt mit einer Gehaltsstrafe da- von. Dieser Großtat rühmt sich Elisabeth Zeit ihres Lebens, immerfort will sie dafür Bewunderung und Dank einheimsen.
') Biographic l'ctcrs des Dritten, Kaisers aller Russeu, vou Heira vott Saldern. Petersburg iSoo.
K. Wal»»ewski, I.a deruiirc des Romanov, Elisabeth IT. (>. 43.
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Sie selbst kennt keine Dankbarkeit. Dem Chirurgen L^Estocq verdankt sie den Thron; aber auf eine bloße Anschuldigung hin läßt sie den Mann auf die Folter spannen und ihm die Glieder zerbrechen; er erträgt die Qualen mit ebensoviel Ge^ duld als Stolz; erst als man ihm sagt, die Kaiserin begnadige ihn, knirscht er mit den Zahnen und schreit : „Ich habe nichts mit dieser Kaiserin zu thun, die mich dem Henker ausgeliefert hat. Ich brauche ihre Gnade nicht."
Einmal legt man der Zarin einen Gesetzentwurf vor. Die darin angeordneten Strafen erscheinen ihr zu streng, barba- risch. Sie verweigert ihre Unterschrift und sagt: .,Das ist mit Blut geschrieben." Und gleich darauf erteilt sie den Be- fehl, Madenioiselle Tardier ins Gefängnis zu werfen und un- barmherzig 7Ai behandeln. Welriu s X'crbrcchen mag die Un- glürkliche begangen hal)cn ? Sie hat, die Wahnsinnige, ^'or der Zarin einige Nouveautcs verheimücht, die für andere Klieii tinnen angekommen sind. Elisabetli warbt streng darüber, daß sie alle Neuheiten zuerst m sehen bekomme: nur was ihr nicht gefällt, darf anderen Frauen angeboten werden, da- gegen müssen Modelle von Kleidern und Coiffüren. die sie adoptiert hat, für sie allein reserviert })leiben. Anna Wassil- jtwna Ssaltykow, deren \'atcr der Zarin mit zum J hrone verhelfen hat, wird brutal vom Hofe verjagt, weil sie einmal in einer Coiffurö k la coquc, wie die Kaiserin, crschcmt.i)
Am schlimmsten ergeht es aus ähnlidiera Anlaß der Hof- dame Natalia Balk, Gemahlin des Generals Lopuchin. Sie ist die schönste Frau am Hofe und verletzt schon dadurch die Eitelkeit der Herrin. Bei einem Hofball erscheint die Kaiserin mit einer Rose in den Haaren; die Lopuchin hat den un- glückseligen Einfall, dies nachzumachen. Wütend eUt die Kaiserin auf die Verbrecherin zu, läßt sie im vollen Saale nied^knien, nimmt eine Schere und schneidet die Rose samt dem Haarbüschel herunter; dann verabreicht sie der Knieen- den ein paar schallende Ohrfeigen und kehrt zum Tanze zu- rück. Als man ihr berichtet, daß die Lopuchin infolge der erlittenen Beschimpfung in Ohnmacht gefallen sei, zuckt sie
') I 'ol:^'f)[ Diikow, M6mnirr''. T ^77. Stern, GeschicMe der OffcntL Sittlichkeit ia Ku6Uod,
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die Achseln und sagt: „Sie hat, die Thörin, was sie ver- dient I"^) Von diesem AugenbUck an ist Natalia T-opuchin für den Henker {gezeichnet; eine Denuiuiaiioii genügt, um sie ihm auszuliefern: Die scliüne Frau unterhielt einst ein Liebesverhältni*? mit dem nach Sulikamsk verbannten Löwenwolde, ilijimarschall der verjagten Regentin Anna Lt-o- poldowna. Löwcnwoldc vertraut dem kuiiandischen Offizier Berger, der den Verbannten eskortiert, folgende Botschaft an seine geliebte Natalia an : ,,Die Zeit der Prüfung wird vorüber- gehen, das Unheil kann sidi ändern." Berger deninuiert diese Botschaft, und mehr braucht es nicht, um die Lopuchin zu verderben. Ein Komplott ist entdeckt, die Lopuchin als das Haupt der Verschwörung gegen Elisabeth dem Verderben ge- weiht. Alle ihre Freunde und Freundinnen werden mit hineingezogen. Der Sohn der Lopuchin, ein junger Offizier, ehemaliger Page der Regentin Anna Leopoldowna, von Eli- sabeth seiner Stellung enthoben, gibt in einem Restaurant in der Trunkenheit seiner Unzufriedenheit über seine Ent- lassung lauten Ausdruck ; man läßt ihn noch mehr trinken und suggeriert ihm Anklagen gegen seine Mutter. Man ver- haftet ihn auf der Stelle, knutet und foltert ihn, und er sagt, was man von ilim hören will.*) Die Affaire ist fertig. Wippe, Knut, Tortur tun das f'brige. Eine der Mitangcklaj^ten, Frau Lilienfeld, wird bloß de^halb verurteilt, weil sie in einer Cic- scllschaft wiedererzählt hat, was die Lopuchin über die Zarin ge- sagt haben soll. ..Foltert sie!'* befiehlt I'^lisabetli, Der Polizeichef Usrhakow und seine lleiikerkollegen wagen der Zarin vorzu- su llen. daß die Lilienfeld hot hs( hwanger und nicht imstande sei, die l'ortur zu überstehen. W'or.iuf die sanfte Elisabeth entgegnet: ..Sie hat meine Gebundheil nicht geschont, ich habe auch ihre nicht zu schonen."^) Der Diplomat Mardefeld be- richtet, daß die Offiziere, die bei den Gefangenen die Wadie hielten, nicht die Kraft hatten, die Ckeuel der Torturen imt«
') Vgl. Bd. I. S. 384 nebst Bild.
^) Ausgang des loanscbeu Zweiges, von BarÜidU. Hi&tor. Taschenbuch VIII ISO.
Coxmcm», Hi^ropi«. XXI 281.
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anzusehen. Elisabeth aber« die echte Tochter Peters des Gro- ßeil| ist bei den Folterungen oft anwesend und weidet sich an den Qualen ihrer Rivalinnen auf dem Gebiete der Mode und im Reiche der Schönheit. Dies tut die Hciuhlcrin indessen nur heimlich, inkognito. Sobald zur Ausführung kommen soll, was sie p^cwünsdit hat, unternimmt sie schleunif^'^t einen Aus- flug nach Zarskaja Mtisa; bei der otft ntlirhcTi llxckutiou will sie nicht dabei sein. Die Zartfühlende hat den Henkern ge- nügende Instruktionen hinterlassen. Ihr würdiges Spezial-Tri- bunal verurteilt zu Käderung, Vierteilung. Kntliauptung; findet eine ganze Gescllscliaft des schwersten Huclivcrrats schuldig. Die Zarin ist just von einem Balle heimgekehrt, als man ihr die uruählbarcn Todesurteile zur Unterschrift vorlegt. Sic ist noch wollüstig erregt vom Tanzen, in einer seligen Stimmung, jetzt will sie vom Töten nichts wissen. Also denkt sie barm- herziger, übt Gnade. Einige geknutete Rücken, einige zer« .fleischte Brüste, einige abgerissene Zungen werden ihrem Gc« rechtigkeitssinn und ihrer Rachelust genügen.
Und so geschieht es. Am 31. August 1743 wird das Schau- spiel feierlich inszeniert. Charakteristischerweise bezeichnen die offiziellen Dokumente der Zeit das Schaffot als Theater. Auf diesem Theater erscheinen nacheinander die Anwärter auf Knut und Brandmarkung : der Gardeoffizier Moskow, Fürst Putjätin, Staatsrat Sibin, Gräfin Anna Bestuschew, end- lich Natalia Lopuchin, ihr Gemahl und ihr Sohn. Den letzten vier Personen roll auf Elisabeths ausdrücklichen Befehl auch die Zunge ausgerissen werden. Gräfin Bestuschew, geborene Golowkin, die in erster Ehe Gemahlin Jaguschinskijs, des Günst- lings Peters des Großen gewesen ist, kennt die Sitten des Lan- des, weiß auch das Herz des Henkers auf richtige Weise zu rühren, im Augenblick, da der Henker sie ergreift, läßt sie in seine Hand einen kostbaren Diamanten gleiten, und der Brutale verwandelt sich in einen ge^ehmeidigen ge^t hi( kten Menschen, der die Knutenhiebe bluLi markiert und mit dem Messer die Zunge nur leicht streift, verletzt, alter nicht zcr:5lurt. Ehe der Betrug entdcc kl wird, ^schleppt man die Gräfin Bestu- schew auch schon fort, transportiert sie in die Verbannung nach Jakutsk, wo sie zwanzig Jahre später vor Hunger und
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Kälte umkommt. Ihr Gatte, Bruder des Vi/ekanzlors. tat nicht das Geringste zu ihrer Rettung odtr Ikfrciunt;, sondern trö- blete sich in den Armen der scIiöiKii Fniu Haugwitz ; auch ihre Tochter, dir am Hofe citu- glänzende Rolle fortspieltc, kümmerte bic h ni( lit um sie. Niehl so klug wie die Bcstuschew ging die Lopuchin mit dem Henker um, und so wird auch ihr Los ein schlimmeres. Unter dem Jubel der zuschauenden Menge reißt ihr der Henker die Kleider vom Leibe, bis die schönste Frau der Hauptstadt vor dem Pöbel in voller Nackt- heit dasteht. Sie wehrt sich, sie verteidigt jedes Kleidungs- stück mit wilder Wut, sie b^t und kratzt den Henker; um- sonst, er ist bald Herr der schwachen Frau, er packt sie am Halse, würgt sie, tmd da sie verzweifelt nach L\ift schnappt, reißt er ihr mit einem einzigen Ruck die Zunge heraus, und lachend hebt er das blutende Stück hoch empor und bietet es der Menge zum Kaufe an: „Ein Rubel für die Zunge der LopuchinI Wer gibt einen Rubel für die Zunge der schönen. Lopuchin?'* Er erlaubt sich damit nichts ungt liiihrlirhes ; er übt mir sein gesetzmäßiges Recht aus, er ist der Selbstherrscher auf dem Scliaffot; die abgerissenen Zungen, die abgehacktoi Glieder seiner Opfer sind sein Eigentum, über das er verfügen darf nach Gutdünken, und wenn er bei seinem blutigen Ge- schäft auch Humor entwickelt, so ist ihm das liebe Publikum mir dankbar dafür. Nachdem der gute Mann die Zunge ange- bracht liat, wendet er sich wieder der Arbeit zu. Die ohn- mächtige I'alii-ntin erweckt er mit einrin frineu Knutenschlag wieder zum Leben, dann vulltührt er kunstgerecht die ihm ge- wordene Aufgabe; ni* ht ein einziger Schlag geht fehl und keiner ist so stark, daß er dor Geprügelten gleich das Leben ko.-tca niulitc. General LojitK hin \\ \\\\ \nm I*!atze als halbtot liinueggetragen. die Generahu aber übersteht die Marterung und wird nach Selegmsk in Sibirien traiib^Kirtiert.^) Von hier bettelt sie imunterbrochen um Gnade; nach zehn Jahren des furchtbarsten Exils tritt sie, die Protestantin, zur Orthodoxie
') Waliszcwski, La dcrni^rc des Romanov. 42 und 317. — Russi^hc Giiustlüjge (vou Heibig), Tübingen 1809, S. 2^0. — Sugcnh«im, Rußlands Bexiidiaiigen ca Deutecbland, I 350.
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über^ um auf diese» Weise das Herz der frommen Elisabeth zu erweichen; umsonst — einer Kreatur, die einmal schöner ge- wesen ist als die Souveranin, kann dieses Verbrechen nie ver« geben werden. Erst Peter TLL, der in seiner kurzen Regierungs- zeit einige Befehle gab, welche die Aufhebung der Tortur be- zweckten und die geheimen Verhaftungen perhorresziertcn^), befreite die Lopuchin gleich allen anderen Opfern des bar- barischen Elisabethischen Zeitalters aus ihrem Kerker im ewi- gen Eise.
Unter Katharina II. herrschte in der Justiz sicherlich eine sanftere Auffassung, obwohl es nicht an Widersprüchen fehlte. Die Kaiserin sorgte für ein beschleunigtes Verfahren, um die Qualen der Gefangenen .il)zukürzen. Im Tabre 1769 er^^rliien ein Moskauer Kaiitiuanii, namens Popow, der duuii dir l.ang- samkeit des Gerichtsverfahi eii- ruiniert worden war, vor Ge- richt und schrie wild: ..Ks -il»t nn Kußluid Katharinas II. keine Justiz!" Die Kai.icnn befalil. au«; dem Prolokdll die'ic Worte zu entfernen, aber gleichzeitig; (nxlnete sie an, dt !i i'ru- • zcß P<»|)()us schnellstens zu beendigen, ..damit man ^chc, daü es in KuÜland eine Justiz gibt." Kaliiaiina II. luhnile sich, dab Sic niemals ein Todesurieil unterschrieben ; indessen ließ sie Mirowitsch hinrichten, der beschuldigt war, zu gunsten des entthronten und gefangenen loan Antonowitsch, des letzten Romanow, eine Verschwörung angezettelt zu haben.*) Und für Pugatschew, den falsciien Peter III., verlangte sie eine komplizierte Todesstrafe nach altrussischem Muster; es sollten dem Thronanmaßer bei lebendigem Leibe zunächst die rechte Hand und der linke Fuß, dann die linke Hand und der rechte Fuß und hierauf das Haupt abgeschlagen werden; durch ein unliebsames Versehen des Henkers wurde zuerst der Kopf ab- geschlagen, und der ganze Spaß war verdorben. Aber im allgemeinen war die Todesstrafe nicht mehr in Gebraucli, son- dern ersetzt durch Verbannung und sogar bloß durch die
Esui rar rhistoire de la civilisation en Rusaie. par Nicolas de Gercbtsoff. Ftfto 1858. II 39,
-) K. \Vali<^zew8ld, roRian d'tttie imp^ratricc, Catherine II. de Ru«iie. 5* 6d. Paris 1893 p. 350.
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Peitsche; Knut und Tortur, um Geständnisse zu erzwingen, wurden seltener angewendet. Große Toleranz bewies Katha- rina II. in sogenannten sentimentalen Affären. Unter der Zarin Anna Iwanowna wurde die Bäuerin Euphrosyne wegen Ermor- dung ihres Gatten am 21. August 1730 lebendig eingegraben und nicht begnadigt, trotzdem sie wie durch ein Wunder bis zum 22. September leben blieb.') Katharina ü. war in ähn- lt( lieo Fällt'ii nulder gesiimt : Eine Bauernm.i,^tL Tochter reirhrr ICltern. Hebt einen armen Burschen, liegt mit ihm im Beti. Ua konnnt i)lötzUch der Vater des Mädchens nach Hause. Die Krs( hn)( kene verbirgt den Geliebten unter der Bettmatrat/e. Das Bell ist der Siite entsprechend genirins;nnes Lager der Familie. T).is druKlit von \'ater. Mutier und l'orluer erstickt den V erstcc klen. Am Morgen gehen die Ehern aufs Feld, und die Tochter findet unter der Matratze eine Leiche. Im Moment dieser schrecklichen Entdeckui^^ tritt ein Nadibar ein. Das Madchen beichtet ihm die Entstehung des Unheils. Er trägt die Leiche fort und wirft sie in den Fluß. Als Lohn seiner Verschwiegenheit verlangt er das Mädchen zur heimlichen Maitresse. Sie gewährt ihm. Sie bekonunt ein Kind. Der Mit- wisser ertränkt das Kind, um ihr Verhältnis nicht offenkundig werden zu lassen. Sie muß es dulden und schweigen. Dann kommt der Schreckliche und verlangt Geld und immer wieder Geld. Sie bestichlt ihren Vater. Einmal in der Trunkenheit wandelt ihren Tyrannen die Eust an, in der Schenke vor seinen Freunden seinen bisher verheimlichten Besitz zu zeigen. Er zerrt sie mit sich fort und prunkt mit s, im r Eroberung. Da reißt sie sich los, stürmt hinaus, zündet die Schenke an und sieht jauchzend zu, wie in den Flammen ihr Verfolger und seine Freunde, vor denen ihre Schande enthüllt ward, hilflos zugrunde gehen. Die Brandstifterin wird ausgeforscht \!nd verhattet. Su- ga ^teht alle; ohne Zögern und wird wegen Mord, Diebstahl, Kuult t inord und Brandstiftung zum Tode veruru ih. Aber Katharina begnadigt sie, absolviert sie und legt ihr bloli eine Kirchenbulie auf.^j — Von dieser kaiserlichen Barm-
') r.wcKnft cmpirao 1877. VI 398. — Wiüuatcwski, L'hMtage <te Pkrrc lo
Grand. 195.
*) WdUszt'vvski, Lc roman «.l'unc iui]>tratritc. J5i.
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henigkeit und weiblichen Sentimental itiü ist keine Spur mehr zu entdecken, wenn die Person Ihrer Majestät selbst irgendwie mit im Spiele ist. Während eines S<5jours in Peterhof erwacht die Kaiserin nachts infolge eines Skandals. Ein Lakai, der bei einem Kammermädchen schlief, hat es verursacht. Die Zarin verurteilt den Verbrecher zu hundert Knutenhieben, was der Todesstrafe gleichkommt; überlebt er dieses Hundert, so soll man ihm die Nase abschneiden, die Stirn mit glühendem Ilisen Ijrandmarken und ihn schlielAliiii nach Sibirien verschicken.' i Die Hoitl tnif Gräfin Bruce wird mit dem Liebhaber der Kai- serin. Ki>i>akow, im Bette ertappt. Katharina zwingt das Paar im Ik'tte zu bleiben, ruft die Dienerschaft und lal.^t dem unge- treuen Liebhaber und der respektlosen Hofdame auf der Stelle eine tüchtige Tracht Prügel auf den Hintern applizieren. Die Frau, die soviel liebt, duldet an ihrem Hofe keine Abenteuer außer ihren eigenen. Am liebsten teilt sie die Sdiläge selbst aus. Täglich findet sie Veranlassung zu solchen Züchtigungen. Aber es wird behauptet, daß audi die Kaiserin manchmal einen Peitschenhieb von ihrem Günstling Patjomkin aussu- halten hat.
Der wahnsinnige Päul verurteilte für die harmlosesten Versehen und seltsamsten Vergdien zu den schweistm Strafen. Der Mißtrauische sah fn allen Verschwörer. ,jDie Gilets haben die französische Revolution verursacht," sagte er und proskri- bierte dieses Kleidungsstück. 2) Knapp nach seiner Thronbe« Steigung befahl er, den Bau der Isaakskathedrale, den man unter Katharina II. in Marmor begonnen hatte, in Ziegelsteinen zu beenden. Darauf machte ein Humorist das Distichon : „In Marmor ward er begonnen und wird jetzt in Ziegeln beendet, also spiegelt der Bau beide Regierungen wieder." Der Freche wurde, jiachdem man ihm die Uhren und die Zunge abge schnitten, nach Sibirien verschickt. Peter der Ctrolie verbot das Niederknien vor dem Zaren, Paul verlangte es wieder streng. Die Frau des Gastwirts Remuth fuhr spazieren, als
') Walisiewski, a. a. O. S. 33a.
Unc vic d'ainbassadricc au sidcle d«mier. La prinoesse de Lieven. Far Hrocst Daudet. Parts 1903. p. 37.
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der Kaiser daherkam. Die Ärmste bemerkte den Monarchen nicht und hielt nicht an. um auszusteigen und dem kaiserlichen Ukasc gernäß auf der Stelle niederzuknien. Paul ließ sie er- greifen und im Gefängnis drei Tage hintereinander mit Ruten streichen.!)
Alexander I. und Niko]<ij 1. waren Freunde speziell des Pcitschens, Nikolaj i)nigeltc, wie Iwan und Peter, seine Höf- linge eigenhändig mit seinem Stock. Den Dichter Puschkin ließ er wegen einer h irmlosen S{)utterei blutig schlagen. Namentlich Frauen ließ der Zar der Pcitschcnstrafe unter- ziehen. In seiner Armee herrschte eine Strenge ohnegleichen. Die Soldaten wurden beim geringsten Vergehen zur Strafe des Spießrutenlaufens verurteilt. Ein Fähnrich wurde verurteilt, «»zweimal durch eine Schwadron Spießruten zu laufen.** Nikolaj änderte eigenhändig das Urteil ab : ,,DreiniaI Spießrutenlatifen durch zwei Schwadronen."
31. Grausamkeit in der Verwaltung.
Humane Gesetze Iwans des Schrecklichen — Duell als Gottesgericht - lu .uis Oprit!>chiaa — Die geheime Kanzlei des Zaren Alexe j — Der Prikas von iYcobra- achensk. Staafainqvisitioii Peten des Großen — Der portugieiiaclie Jude Devier. erster Fblixdmdstcr von Petersburg — Deviers Karriere — Der Füluei* nicistcr vom Zaren geprügelt — Peters Denunziantcnukas — Das Rufen: S!o\vf) i djeln' — Folppn des Spionacc^v5tcni<^ • — Sittliche Verwirrung — Pi*- Zunge der Geheimpolizei — Cberwachung der Würdenträger — Belolinung der nenantiAnten — Ein übel belohnter Denmudant — Die Kanricre des Detdctivs Wanka Kain — Zarin Anna nnd die Spionage — > Todeastrale anf unbegründete AnUage — Tortiuen Versehickvng aub Geratewohl — Der Verbannten-
^) Kari VI., König von Frankreich, ist in einrm cit irhen Falle noch viel barbarischer vorgegangen: Louis von Bourbou. beruiimt «Uirclx die Schlacht von Anncovrt« traf auf einem Ritt den vorbeiüihiendsn König. Er grOfite ehrerbietig, hielt aber nicht an nnd stieg nicht vom Pferde. Karl befahl dem
Profossen von Paris, dem Frechen nachzueilen und ihn ins Gefängnis zu werfen. In der Nacht wurde Lcniis von Bourbon gefoltert imd in einen Sack, der die Auf- scltflft ..Laivsez iniSÄcr la justice du Ko) I" trug, gebunden und so in die Seine gcfttblcadert
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„The most modern Paganini."
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Seltene cngli-sche Karikatur aul die Ver- gewaltigung Polens durch Nikolaj 1. (1833I
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trutsport al» Fonchungaexpedition — Tlironttmwllzungeii und Geheimpalixei
— Die Spionage unter Kaiserin Elisabeth — Polizisten als Verbrecher -.— Blüte der Brigandage — Peter III. nntcrdrückt die Gehcimkanzlci — Katharina II. errichtet die geheime Expedition — Die dritte Abteilung Nikolajs I. und AlexandeiB II. — Ihre Bedeutung und die Folgen ihrer Wirksamkeit — Ihr Wiederaufleben unter Alexander III. und Nikolaj II: — Eine rutsiaehe Zeit- sichrift gegen die Poliz<'i — Die Politei auf dem Lande — Ein Idyll — Strafen für Sihiildnrr in alten Zeiten — Moderne Mothotlcn der Stt iu icintrcibung — Willkur der Polizei — Vergewaltigung eines Madchens durcli cnmx Richter Kussische Justiz Seltsame Methode der Bekämpfung der Korruption — Ver- wirrung in den Gesetzen — Russische Gesetzbücher — Kuriose Gesetze Pauls und Mikoiaja I. — Die Privilegierten vor den Gesetzen und den Strafen — Die Frauen und die Körperstrafe — Wolostgericht.
Der Grausamkeit der Herrschenden entspricht die fuiclit- bare Grausamkeit in der Verwaltung, die sinnlose Vcrgcwal* tigung und barbarische Züchtigung des Volkes seit tausend Jahren. Wo der von unvertilgbaren Vorurteilen befangene Souverän der alleinige Richter und so oft auch der Henker ist, da gibt es keine Gerechtigkeit, da herrscht nicht die Justiz, sondern die Polizei. Dies erklärt die traditionell gewordene Allmacht der Staatspolizei in Rußland. Die modernen Russen, die sich der polizeilichen Aufsicht, unter der ihr Land seit jeher gestanden, zu schämen begannen, haben uns den Glauben bei- bringen wollen, daß im alten Rußland eine solche Institution wie die der sogenannten dritten Abteilung der Kaiser des neun- zehnten Jahrhunderts nicht existierte; daß damals, als die Zaren in patriarchalischer Weise dem V^olke zugänglich blieben, kein Raum für geheime Kanzleien war.i) Wir aber haben die Haltlosigkeit solcher Behauptungen durch das Irauripfe Kapitel von der Gr.iusanikt it der llerrsr licr und Hen -eherinneii in Rußland von vüriilier( in und w iederholt erwiesen.
Iwans des Schrecklichen Gesetze frappieren im ersten Augenblick durch einen Zug der Humanität ; die Torturen und Korperstrafen werden auffallend stark eingeschränkt. \\ i nn jemand jemanden eine- Kapitalverbrechens anklagen will, so muß er nach Moskau kommen und seine Anklage vor dem Richter erheben. Dann wird der Angeklagte herbeigeholt.
) Leroy-Beaulieu, Das Keich der Zaren und die HuKsen. II 115.
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Gesteht dieser nicht, so muß der Kläger Zeugen herbeischaffen. Der Angeklagte kann jedoch ein Duell verlangten : das Gottes- gericht wird angerufen und man ist von der Gerechti^^keit dieser Methode so überzeugt, daß Kläger und Angeklagter auch durch Stellvertreter die Entscheidung herbeitührcn lassen können ; in( ht die Personen siegen, sondern die Wahrheit trium- phiert. Bogen und Pfeile sind den Kämpfenden verboten, llirc Angrfffswaffen sind: Wurfspieß, Lanze, Axt und Dolch; sie dürfen sich schützen durch Waffenrock, Schild und Küraß. Bleibt das Gottesgericht erfolglos, oder erweist sich der Ver- dacht als unbegründet, so braucht der Angeklagte zu seiner vollkommenen Freisprechung bloß ein Moralitätszeugnis seiner Mitbürger. 1) Aber dieses schöne Gesetz Iwans ist nur auf dem Papier vorhanden. Der Schreckliche errichtet 1565 die Oprit» schina, und diese Leibgarde der Auserwählten, die ursprünglich nur für die Sicherheit des Zaren sorgen soll, wird bald zu einer Institution von willkürlichen Polizisten, Spionen und Denun- zianten, die das Volk namenlos bedrücken.
Das Beispiel, das Iwan der Schreckliche, der vorletzte Herrscher aus dem Hause Rurik gegeben, befolgen die Roma- nows schon von Alexcj Michajlowitsch angefangen. Dieser zweite Zar aus dem Hause Romanow hat für die den Hof be- treffenden Angelegenheiten und für politische Prozesse .,die geheime Kanzlei", die schnell zum Schrecken aller wird. Peter der Grol.'x' erweitert seines Vaters geheime Kanzlei zu einer wirklichen Slaatsiuquisition. zum berüchtigten Prikas von l'reo- braschensk. Auch nachdem die Residenz von Mockau nach Petei>l)urg verlegt worden ist, dauert die Tätigkeit (le> T'reo braschcnsker Prikas fort. 17 18 crneiuit Peter zum ersten ^hde einen Polizeinieister von Petersburg. Der erste Titular dieses Amtes ist ein zur Orthodoxie übergetretener portugiesischer Jude, namens Devier.^) Auf seiner Reise durch Holland im Jahre 1697 hat Peter diesen Devier an Bord eines Handels- schiffes aufgegabelt ; er nimmt ihn nach Rußland mit und steckt
1) Cerobtzoff, Essai. I 301. — St. Edme. Dictionnairc de la pciuUitc. I 301.
>) Waliftscwski, Pierre le Grand, p. 46.
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ihn unter die Soldaten. 1705 ist der Fremdling schon Garde- offizier, 1709 gar General. 171 1 ist er bereits ganz zum Russen geworden und möchte sich mit einer Stockrussin verheiraten,
sich dabei auch gründlich für die Zukunft versorgen. Er hat seine Wahl getroffen. Die Erwählte ist ah und häßlich, aber die Schwester des Fürsten Mentschikow. Der allmächtige (iünstling Peters faßt diese Werbung als schmachvolle Beleidi- ^un^ auf und läßt den I '^nversrhämton auf der Stelle von den l^kaien dur( hpeitsc lu n. l ud drei Tage später führt der kleine Jude Devier doch M« hikows Schwester zum Altar. Von Mentschikows Palast weg war Devier zum Zaren geeilt, und Peter hatte iiim Orechtigkeit widerfahren lassen, ihm als Er- satz für die i-riittencn Peitschenhiebe die alte und häliliehe Schwester des Ik leidi^ers zugespruchen. Kurze Zeit darauf gerät Devier in Ungnade, aber 17 18 ist er plötzlich wieder obenauf, ist er der erste Polizeimeister von Petersburg und in dieser Eigenschaft der ewige Begleiter des Zaren in den Straßen der Hauptstadt. Eines Tages mtiß Peters Wagen wegen einer be^ schädigten Brücke Halt machen. Man steigt ab, tun den Scha- den auszubessern. Der Zar legt ruhig selbst mit Hand an. Endlich ist die Arbeit vollbracht. Peter vertauscht die Werk« zeuge wieder mit seiner Dubina, seinem Prügelstock, packt seinen Polizeimeister am Kragen und gibt ihm eine tüchtige Lektion für seine iNachlässigkeit.i) Hierauf steigt er ruhig wieder in den Wagen und ladt Devier ein, ebenfalls Platz zu nehmen : ^|Ca;9iG&, Cpar-b, setz dich, Bruder 1" und die durch die Fahrtstörung und die Prüi^i li i mitcrbrochene Unterhaltung zwischen Zar und Polizeimeister wird fortgesetzt. Der Vorfall hat für Devier keine weiteren bösen Folgen. Erst nach Peters Tod ergeht es ihm schlimm. Mentschikow rächt sir!^ für seine Niederlage und verbannt seinen Schwager ins Exil, wuhci er nicht vergißt, dem Verbannungsdekret das zärtliche Postskrip-
Der geprügelte Polizeimeister blieb seither eiue russische Spezialität. Der Polbdch^ Nikolajs I., GideoiMnr» wurde vom Barfla Lftwenstcrn gcobr- Idgt (Löwenstern, Memoire», II); der berühmte Boliseimebter Alezanders III.,
Wlassowskij, verdankte seine ganze Karrirrr den (MlEieig> n. die er sich mit Stoischer CmIuM .ipplizicren ließ. (Vgl. Bernhard Stern» Aus dem modernen RuOlauil: ..hine Olur£eigeukarnere".)
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tum hinzuzufügen: Ghtb «HyTOHi», man schlage ihn tüchtig mit dem Knut 1 —
Gegen Spione im Kriege waren die Russen unbarmherzig; einen jungen Polen, der 15 14 als Spion von den Russen erwischt wurde, band man an einen Spieß und röstete ihn langsam über einem Feuer wie ein I.amm.\) Die Spionage im ciü^onon Lande aber wurde gewaltsam großgezogen, Zurr>t und in gniljem Maßstäbe Mm Iwnn dem Schrecklichen, di r jedem Uenun- üianlen willig Gehör schenkte und den Sklaven, die ihre Herren verklagten, die Freiheit gab. In dem Strafgesetzbuch des Zaren Alexej MichajlowitschSj vvitd allerdings unbegründeten Denun- ziationen schwere Strafe angedroht: .,\\'enn Jemand vorgiebl, er wisse etwas, was S. M. Leben oder Staut angehe, und wenn er nachgehend leugnet, sagend, daß er solches nur that, um den Schlägen zu entgehen, oder in trunkenem Zustand, so soll er mit der Knute gestraft und seinem Herrn wiedergegeben werden." Von ganz anderem Geiste beseelt ist Alexejs Sohn. Der große Peter Alexejewitsch erläßt am 25. Januar 1715 fol- genden Ukas: »Jeder, der ein wahrer Christ und treuer Diener seines Souveräns ist, darf ohne Zweifel alle notwendigen und wichtigen Angelegenheiten mündlich oder schriftlich denun- zieren, sobald es sich um ein Komplott gegen den Kaiser, um Verrat, Revolte oder Insurrektion handelt." Dieser Uka^ wird ergänzt durch die Drohung: „Wer ein politisches Komplott kennt und nicht denunziert, verfällt der gleichen Strafe wie der Verbrecher: dem Tode.** Verwandtschaft entbindet nicht von der Pflicht der Denunziation ; Kinder müssen die Väter denunzieren, die Prie^^ter ihre Beichtkinder. Sklaven, die ihre Ib rr( M \vt'g( II einer Konspir^ttion denunzieren, erhalten sofort ihre l'reiheit.-M
Der Zar Reformator reformiert auch das Spionagewesen, vereinfacht kolossal das System, drängt die furchtbarsten S( lirecken der Inquisitionsgreuel in zwei \\ urle zusaiiinK-n. jü dekretiert; Jeder kann gegen Jeden die Anklage des lloch-
') Dictionn.'iirc de la ]x-nalitc. TV ij.
^) Struwcnn Kus^jischc« Landrecht. S. 5, § 14.
^) Ivnn Golovine, T^k RiiHsic Rons Nicolas P.iris, Lcipjsig 1S.15. p. 374.
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Verrats erheben, initon er ausruft: C.iobo n flfkiol Wort und Tal.i) Der Ankläger, der diese Worte ausgerufen hat, stellt sich damit sofort unter den unmittelbaren Schutz des Mo- narchen. I>er Angeklaji^te aber ist auf der Stelle aller seiner Rechte htraubt. Die Gewalt des Vaters über den Sohn, des Herrn über den Leibeigenen hört auf. Alie, die zugegen sind, wenn Jeniajid ge gen Jemanden diese Worte spricht, haben die Pflicht, den IJeschuldigten zu verhaften und ohne Verzug nach tleni I'rikas \(»n Preobrascliensk zu trcUisporlieren. Und lebt aurh der Unglückliehe am J-^nde des Reiches, so muß er dorh nut seiner ganzen 1 arniiie, ja mit der ganzen Gesellschaft, die sich im Augenblick der Beschuldigung bei ihm befand, nach Moskau wandern. Im Prikas ist die Prozedur eine seltsame. Hat der Ankläger keine Zeugen, so wird er dreimal der Knu- tung unterzogen ; halt er es aus, ohne seine Anzeige zu wider- rufen, so gilt die Anklage als begründet, ja als halb bewiesen. Der Angeklagte kann den Gegenbeweis ebenfalls durch den Knut verlangen. Übersteht er die dreimalige Knutung und erklart sich noch immer als nichtschuldig, so beginnt die neuer- liche Erprobung des Anklägers durch den Knut. Und so fort, bis der Angeklagte gesteht oder der Ankläger widerruft.*) Wen das Unglück getroffen hat, der kann allem Valet sagen, was ihm lieb und teuer ist. Der, gegen den einmal ..Wort und Tat" gerufen wurde, kann auf Rettung kaimi mehr hoffen. Alle Verteidigung ist umsonst, jahrelang schmachtet er im Kerker, bis die Untersurbung beginnt; und dann hat er längst keine Freunde mehr, die iur ihn zu zeugen den Mut haben. Ver- bannuni^ in Sibirien ist das Kndr.^)
Der Ruf: Wort und Tat! wurde das Sip,nial zu einer allge- meinen Demoralisation. Der nirdrigste Leihri;jcnc hatte das Schiek-^.d seines Herrn in Händen. Die Reclus])fle^;t> wurde unmöglich. Der Verbrecher brauchte gegen den Richter bloß
*) H. H. CVuewcKiii, O'ifpKtt II paaawwu lui, iijccKuÄ utTuiiiu XVU u1>ica. IL CsoBo a jiikaal 1700—1725. „TtdiBUi Bfti»«viapifl opit Jlnph BeamMb**. Hagi »n»ih.o. C.-n*T».'|/ai>n., 1HS4. «V]). 1 — 124.
-) RussiM:he Anccdod ii oder Briefe eines tcutacben Oütsien an einen Liel-
löndi^hcn Edelmann, Wansbeck 1765. S. 52.
') Sugcuhcini, Kußlands Einfluß auf Deutscliland. I 54—57.
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das Wort tu rufen, um seine Verurteilung zu hintertreiben ; sofort mußte die X'erliandJung über den Fall ab<;ebrochen, der Kit hter unter der lie^ehuldij^ung des H()( liverrats verhaftet werden. Der Soldat, der vom Offizier gezü( htigl wurde, rächte sich, indem er: Wort und Tat! rief. Der Offizier verlor sofort seine C.ewalt über den Untergfehenen. mußte auf der Stelle zur \\'a( he und si» h ins Gefängnis werfen lassen. I^s {.-reignetc sich sogar der Fall, daß ein Patient, der sich im Si)ital nicht operieren lassen wollte, gegen den Arzt das verhängnisvolle Wort ricf.^) Ein unkluges Wort, eine harmlose Geste kann Veranlassung zu der verhängnisvollsten kriminellen Unter« suchung werden. Ein Bauer wird von einem anderen be- schuldigt, daß er in der Trunkenheit den Zaren „in ungewöhn- licher Weise*' gegrüßt habe; der Beschuldigte wird auf die Folter gespannt. Ein anderer Bauer bekoixunt die Tortur, weil er laut einer Denunziation nicht weiß, daß der Zar jetzt Kaiser genannt werden müsse. Ein Priester wird beschuldigt, daß er von der Krankheit des Zaren gesprochen und die Möglichkeit seines Todes in Betracht gezogen habe; auf die Galeere mit ihm! Eine Frau findet in ihrem Keller Briefe von unbekannter Hand in unbekannter 3prachc; man denunziert ihren Fund; man foltert sie, damit sie den Inhalt der Briefe bekannt- gebe; sie vermag es nicht; Urteil: sie sterbe unter dem Knut ! Eine blinde und epileptische Frau schreit in der Kirche auf; man denunziert sie d( swegen. foltert sie. Ein Student wird denunziert, daß er in der Trunkenheit ..böse Worte" i.,M'>jiroch€n ; Strafe: 30 Knutenhiebe, .Vusschneidcn der Nriscnldf her, rwigc Zwangsarbeit. Der Praporschtschik 1 nnofej Skobcicw kommt in gleichem Falle besser davon; er wird von seineiu Leibeigenen Akim Iwanow durch den Ruf: Wort und Tat! nach dem Pnkas expediert. Der K ai'-er sdlist verhört Kläger und Angeklagten. Es handelt si< h nm einen ehelichen Streit. Skobejew war betrunken, verlangle noch
1) Gcacbiiclite Feten des Dritten, Kaiiers vcm Rußland. Ans der Hand'-
Schrift eines geheimen .Agenten Ludwigs XV. am Hofe in Petersburg. Begleitet von der pf^^f imen Geschichte der vnmrlim=:tcn Liebschaften Katharinen II. durclt den \ crlasj»cr der Lcbcusgcschichtc Friedrichs II. (Montmoriu). Nach der Paiiacr Origuuüausfabc, 1799. Bd. I, S. 171.
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mrhr zu trinken, seine Frau verweigerte ihm den Wein; da schlug er sie und sagte: „Unser Gossudarj Pjotr Ak'xeje- witsch macht es ebenso!" Der Zar übt Gnade und befiehlt am 21. April 1721: ,,Den Praporsclitschik Tiniotej Skobe- jew soll man für seine thörichlca Worte unl)armherzig mit Batogen schlagen, dann freilassen. Der Denunziant Akim Iwanow i)ekoninit einen Freibrief ; er und seine Frau und seine Kinder sollen frei sein und leben dürfen, wo sie woUen."»)
Welch lockender Lohn für solchen Dienst 1 Eine ganze Serie von Ukasen droht die schwerste Strafe allen denen an, die etwas, was dem Zaren verdachtig erscheinen könnte, wissen und es nicht anzeigen. Aber wirksamer noch als die Straf- drohungen sind die in Aussicht gestellten Belohnungen. Die gewöhnliche Prämie für eine Denunziation betragt zehn Rubel. Spezielle Umstände veranlassen weit höhere Verlockungen. Im Jahre 1722 werden in Moskau unter einer Lateme 10 Säcke aufgehängt; jeder enthält 100 Rubel. Eine daneben ange- schlagene Ankündigung verspricht dieses ganze berauschende Vermögen Jenem, der den Autor eines im Kremlj aufgefunde- nen Pamphlets gegen den Kaiser angibt; der Denunziant soll außer dem Oelde eine Anzahl Güter und ein Amt erhalten I Unbeschreibliche Verkommenheit, namenlose Entsittlichung sind die Resultate dieses Systems. Redlichkeit und Vertrauen existieren nicht mehr, in jedem Mitmenschen sii ht man nur einen Verräter, An<^€ber, V^erdcrber. Arretierung und Folte- rung eines Bes( huldigten haben hundert und hundert neue Verhaftungen im Gefolge. Auf der Folterbank nennt man alle Namen, die einem durch Zufall, in der Angst und Verzweif- lung in den Sinn konnntn. Weiß man keinen Naini n mehr, kann der Menker aus dem ( iejK inigten ni( hts mehr iieraus- pressen, dann wird der Delinquent losgebunden; man stülpt ihm eine Arrestanienmüize auf das Haupt und schleppt ihn durch alle Gassen, damit er unter den zufälligen Passanten seine Komplizen bezeichne. Würde die Pest leibhaftig in der Stadt herumwandem, so könnte sie kein größeres Entsetzen
^) CciMBCidft, Cniw» II aHüo, rrp. 52. — WaUszewski, Piene Ic Giand. 193.
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hervorrufen. Erbückt man einen von diesen Ihiglücklichen, so veröden die Gassen, Alles flüchtet, rettet sich. „Die Zunge! die Zunge!" So bezeichnet das Volk diese durch Martern zu Verderbem ihrer Mitmenschen gepreßten willenlosen Agenten des Prikas von Preobraschensk.
Eine .Armer von Spionen und Sjiürhundpn, l'ntdeckern \m(] l->f!iKlt rn ist über das ganzr Reich \erhrcint. Die ge- heimen Agenten, freiwillige uiul j^edini.uene, horchen an allen Türen, lauschen an allen W äudeii, mischen sich bei tleu Ban- ketten unter die ( «;i>te. kredenzen den I.ei( ht/üngigen die ge- heinmisliisenden Weine. Entsendet der Zar einen Hceriuhrcr in die Provinz oder ins Ecld, oder einen Botschafter ins Aus- land, so niisclit er unter die Begleiter sorgfältig ausgewählte Kontrollagenten, die mit dem Kaiser in direktem Briefwechsel stehen und über das Leben und Treiben ihres Vorgesetzten minutiösen Bericht zu erstatten haben. Als Peter den Feld- marschall Scheremetjew zur Unterdrückung einer Revolte nach Astrachanj beordert, muß sich der Fürst einen Garde« Sergeanten als Wächter gefallen lassen; Baron Schleinitz, Peters Gesandter in Paris, wird peinlich beobachtet von emem Expedienten seines Amtes« einem gewissen Schurin.
Nach dem Tode Peters wird der Prikas von Preobra* schensk gesperrt. Aber nur der Name verschwindet, das System bleibt; die Rufe: „Slowo i djelo! Wort und That!" li.ilien noch Jahrzehnte hindurch schauerlich durch ganz Ruß- land, und die Gefängnisse leeren sich ni ht.^ 1726 beschul- digt ein kleiner Bureauschreiber, Wassiiij Feodorow, den Kapitän der Reserve Kobylin „aufrührerischer Rede", und der Denunziation wird ohne Untersu* !Mmg Folge gegeben, der Denunzierte- ins Ciefänp^-nis pfeworfen. zum Tode verurteilt: des Hin.uerieliteteii ("lUter konfisziert der Staat, alier der Denun- ziant findet diesmal nichl den erwarteten T.ohn ; ..ich lu»l)e,'* klagt er in einem in den Archiven ent]i.ili(-nen Aktenstück, „von der Beute nichts erhalten als eine Kuli und ein Kalb, ein paar Gänse und ein wenig Heu. Andere DonoiMschiki (Denunzianten) sind für ihren Eiter besser belohnt worden."
I) Waliszcwbki, L'licritagc de Piene Ic Gi<iuU. 103.
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Manche von diesen Donoßtschiki haben ■y^nrklich Karriere ge- macht. Ein klassischer Fall : Der Leibeigene Wanka Kain bestiehlt seinen Herrn Filatjew und entfheht. Filatjew ver- folgt den Flüchtling, erwischt ihn in einer Straße von Mos- kau, nimmt ihn gefangen und verurteilt ihn : zwei Tage lang mit einem Bären an einer Kette angebunden zu bleiben ; am dritten Tag kommt Filatjew mit der Peitsche, um dem Gefes- selten mit einer Tracht Hiebe die Freiheil zu sein nKcn. Aber kaum begmnt die Bastonnade, da schreit der Leibeigene in semer Angst: „Slowo i djelo, Wort und Thatl" Und im Moment ist die Exekutioii eixi^tellt, der Henr wird verhaftet, eine Untersuchung beginnt. ZufftUigerweise hat Filatjew tat- sächlich ein Verbrechen auf dem Gewissen; er hat einen PoUsistien umgebracht, und man findet die Leiche des Er- mordeten in einem Versteck des Hauses. Wanka Kain» der Dieb steht mm als ein großer Mann da, er wird Detektiv. Das neue Geschäft macht ihm SpaB, es berdtet ihm woll- lüstigen Genuß, sich für die Leiden seiner Vergangenheit an den Leiden seiner Nebenmenschen eotsdiädigen zu können, er erfindet Komplotte und Verbrechen, um die Unschuldig- sten itt verderben. So liefert er dem Henker eine junge Witwe aus, die sich ihm nicht ergeben wollte; aber da er sie nackt in den Händen des Furchtbaren sieht, erzittert er; er besticht den Henker, daß er sie sanft schlage, und nun heiratet die Gezüchtigte dankbar ihren Pi^iniger. Wanka Kains Name findet man zuletzt im Jahre 1749 erwähnt, wo er selh'^t in eine (irube fallt, die er anderen gegraben hat, und mtülge einer Hr.mdsiiftung zum Tode verurteilt wird.^) Die Zarin Anna Iwanowna. in deren Zeit Wanka Kain seine Laufbahn begann, machte übrigens den Versuch, die Furchtbarkeit des Ausrufs; „Slowo 1 djelo!" zu Imdern. Auf falsche Denunziation wurde Todesstrafe gesetzt. Es wurde verboten, eine im Gailge befindliche Exekution zu suspen- dieren, wenn der Verurteilte ,,Wort und Tat** rief. Also lautete dne Verordnung vom 4. April 1730. Aber sechs Tage später setzte ein Ukas Todesstrafe fest: für denjenigen, „der eine
t) WaUawirtld» VhUtti^ 194. Stern» Go^iclilic dar flSbilL SlllUdikcjt üi Rotlawl ** }
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wichrige Angelegenheit nicht denunziert !*' Anna berui i eine Kommission zur Reformierung der Justiz ; d-js Resultat langer iVrbcit ist : der Wiederabdruck des Gesetzbuches des Zaren Alexej. Die Trennung der Ziviljustiz von der Kriminaljustiz vnrd anbefohlen; aber die Wt^ikita, die traditionelle Ver* schlepp ungsmetliode, paralysiert die schönsten Absichten. Die Justis bleibt nach wie vor wiM und grausam.*) Die Willkür herrscht und die Korruption unterstützt sie, ist ihre einzige Dienerin. Eine Regierung von Abenteuerem muß mißtrauisch sein. Der Priester Jos«p Rjeschik»w wird der Tortur unter- sogen, obwohl er noch nicht einmal verdächtig ist; man foltert ihn, um erst xa erfahre, wessen man ihn verdächtigen könnte. Der zwansigjährige Martin Karlowitsch Skawronskij, ein Verwandter der verstorbenen Zarin Katharina I., sagt scherzend seinen Freunden, was er täte, wenn er König wäre. Man peitscht ihn, um ihm Lust za solchen Spaßen zu ver- treiben. Man foltert auf bloße Denunziation hin, man ver- urteilt ohne Beweise und verschickt aufs Geratewohl. Der Vizekanzler Golowkin und seine Frau werden zur ,,Intemier- rung in Hernang" verurteilt und nach Sibirien expediert. Berg, der Leiter des Vcrbannten-Transj)ortes. kann den Ort auf kei ner Karte finden, und yleht wochenlang, monatelang in der Gegend von Irkutsk und jakutsk umher, wie auf einer For- srhungsreise. Hat er den Ort jemals entd' < kt " Man weiß es nicht. Man weiß noch heute nicht, wo Golowkin und seine Frau ihre Strafe verbüßten. 2)
Im achtzehnten Jahrhimdert, wo jeder Thronwechsel durch eine Revolution bewerkstelligt wurde, jeder Herrscher gewaltsam entthront oder ermordet wurde, jeder neue Macht- haber die Gfmstlinge früherer Monarchen schleunigst zu be- seitigen und die möglichen Rivalen von vornherein unschäd- lich zu machen suchte, war das Syston der Denunziationen und der Geheimpolizei das unentbehrliche Rüstzeug aller Re- gierungen. Elisabeth schwor bei ihrer Thronbesteigung, keine Todesstrafe zu verh&ngen; sie schwor auch, die Tortur nicht
1) A« a. O. 19$.
•) WaUnnvdd, La donldr» de* Ronunov. si.
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mehr anwenden zu lassen. Aber schnell mußte sie ihren Schwur brechen, das Feld vollkommen der Polizeiuillkür überlassen und weniger noch als zuvor gab es \c\7\ irgend eine Grenze, an der die Wirksamkeit derPoli/ei aufgehört hätte. Die Polizei mischte sich in alles, behauptete allwissend, all- durchdringend zu sein, riß die verborgensten Türen auf, drang in die Schlafgemächer ein, schonte nicht die Großen noch die Kleinen, nicht die Geheimnisse der T in ilic noch der Ehe. Mit dem ScliLagwurt ; Ordnung und Siclieihcit ! iuhr sie durch das ganze Land, überall Unordnung, Unsicherheit, Venrisimg und VomreifiuQg heiroirufend. Der Tbion der Zaren und Zaiknien ist immer scbwankend tuod stets um- achkidkt üm die Fnrclit vor Komplotten. Die Spione und Donunsiniten marhirn sich dies amuti«. 1743 verbreitet je« mand das Gerflcbt^ daß im SchUfisimmer der Kaiserin Elisa- beth eine Pulvertomie versteckt und entdeckt wÖrden sei. Dm Gerächt erweist sich als lügenhaft, aber die Furcht der Zarin ist erweckt und nicht zu bannen. Es erfolgt eine Reihe von Verhaftungen, eine massefkhafte Austeilung von Knuten- hieben. Elisabeth wagt kaum zu Bett zu gehen, imd zu ihrer Sidkieriieit organisien sie eine Geheimpoliz^, die hinter der Opctecfaina Iwans des Sdbrecklichen nicht zurücksteht. Im ganzen Reiche beginnt eine Jagd nach Verdächtigen, das Verhaften von Zehntausenden, das Verschicken von Zahllosen, ohne Grund, ohne I'rozeß, ohne Urteil. Und was ist das für eine Toü/fi I I'Jn und dasselbe Subjekt ist zumeist gleichzeitig Brigant und Poli/i^t Im Hause des Grafen Tschernyschow wird ein kleinrussi>v her Edelmann von dem Wächter erschlagen, der das Haus br-wachen soll. Polizeisoldaten überfallen das Haus eines Kaufmanncrs, ermorden den Besitzer, vergewaltigen und töten seine Frau und Ncine Nichte und plündern, was nicht niet- und nagelfest ist. Die EdeUeuie auf dem Lande spotten der Polizei. Der Wojewode von Kolomna, Iwan Orlow, läßt dM Foliseibore«] von seinen Truppen immngehi und zer- stören, in den Ideen der Zeit ist Brigantentum kein schänd< Hches Gewerbe. Die als' Räuber durch die entlegenen Gou- vernements ziehen» genießen Ansehen und Popularität. Edd- leute vosnehmsten Ranges stdUen sich an die Spitte von
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Räuberbanden, belagern die Straßen, machen Gefangene, for- dern Lösegelder. Der Räuberhauptmann Sinowjew, ein Vor- fahre des Diplomaten unserer Tage, herrscht wie ein abend- landischer Raubritter in seinem Gebiet und plündert nament- lich Kaufleute. Mit den Behörden steht er auf vortrefflichem Fuße, und da er einmal doch vor Gericht koniiui, wird er freigesprochen! 1740 beherrscht eine Räuberbande von 3000 Mann mit Kanonen unter Leitung eines Edelmannes die ganze Gegend an der Oka.^) Um 1750 erscheint an der Spitze einer Bande eine vornehme Dame, Katbarina Dirin; ihre Gefolgschaft bilden ihre Verwandten und ihre Leibeigenen. Sie greift die Herrenhäuser an, raubt und mordet. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts treibt Baron von Ungem- Stemberg in den livländischen Gewässern sein Unwesen als Seeräuber, durch falsche Leuchtfeuer lockt er Schiffe auf Sandbänke und Klippen; er raubt und mordet; und 1802 errichtet er dankbar dem lieben Gott eine Kirche auf einer Insel.^) Alle diese Herren und Damen erwecken nicht das Interesse der Polizei, die in der politischen Spionage ihren einzigen Daseinszweck sieht.
Von einzelnen Herrschern verurteilt und aufgehoben ,,für ewige Zeiten", lebt die Institution der geheimen Kanzlei doch immer neu auf, wemi auch unter nndcren Namen. Peter III. erklärte am 7 /18. Februar 1762, daß er ohne eine ge- heime Kanzlei regieren wolle ; der jähe gewaltsame Tod, den seine Geniahliu ihm schon nach kurzer Zeit bereitete, ermög lichte es ihm, sein Versprechen zu halten. Katharina II., die Peters des Großen Prikas von Preobraschensk „durch die Zeitverhältnisse und die ungebildeten Sitten der Nation*' zu entschuldigen suchte, bestätigte die von Peter III. verfügte Aufhebung der geheimen Kanzlei, doch nur, um eine eigene Institution, „die geheime Expedition'*, zu schaffen.') Paul L
') CoioBbeorii, ücropisi XXm 18, XTSV- 99. ^ WaUaaeinki. 1* deniitee des Romanov. 173.
3) Petri. Gemälde von livland und Estland. Leipzig 1809. 79 — 1« Sugenlieini. Rufflaiidt Einfluß «nf Dentachlaad. I is. —
Biofttphi« Peton IIL (von Hdbtg). TnUngea 1808. 1 137 und II ta. — Reimers, St. PBtewbmg am Bude aeines ersten Jahrhunderts. 1805. I 364.
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hat seine ,^elietine Untersttchungskandei*'; ne wird von Akzaoder L wiederum feierlich „für alle Zeit" aufgehoben, aber unter Nikolaj I. und Alexander II. ersteht sie von 1826 bis 1880 in der „III. Abteilung der kaiserlichen Kanzlei" als eine furchtbare politische Inquisition neu und unter Alexan- der III. und Nikolaj II. dauert sie unter verschiedenen Formen und Namen fort. »«Ab ein Instrument der Kontrolle, das selber ohne Kontrolle war, erzeugte diese politische Inquisition, " so schreibt Leroy Beaulieu, ,,in den Händen der Machthaber und Tagesgunstlinge Haß, Ehrgeiz, Furcht. Als Werkzeug der Herr- schaft diente sie der Verfolgung und der Vertilgung. Von Peter I. bis Alexander II. hat keine Maschine des Despotismus soviel Menschen zermalmt, so geräuschlos und heimlich ge- gearbeitet, wie diese. Die Zahl ihrer Opfer jeden Standes, jeden Alters und Geschlechtes ist umso schwerer zu bestim- men, als nicht ölif ailiche Autodafes sie verzehrten, sondern die schweigenden Schiieefclder Sibiriens das Geheimnis be- gruben.'*l) Die Chefs der dritten Abteilung unter Nikolaj I. und Alezander II. waten nacheinander: Graf Benckendorff, Graf Orlow, Fürst Wassilij Dolgoruckow, Graf Peter Scfauwa- low, General Potapow, General Mesensew^ General Drentelen. Man ersieht aus der Liste, daß der Posten nur angesehenen, vornehmen Männern gegeben wurde: Benckendorff war Bru- der der Fürstin Lieven; Orlow, spater zum Fürsten erhoben, Vertreter Rußlands beim Pariser Kongreß; Graf Peter Schu- walow wurde BevoUmichtigter Rußlands beun Berliner Kon- greß. Es ist charakteristisch für die russischen SittUchkeits- begnüe, daß diese vornehmen, gebildeten Männer sich dazu hergaben, Chefs der Spionage « sein. Reizte die beispiel- lose Macht den Ehrgeiz so sehr, daß alles Schamgefühl, alles Mitleid erstickt wurde ? Der Chef der dritten Abteilung war immer der wahre Vize-Kaiser, ein unumschränkter Herr über Freiheit und Leben aller Untertanen des Selbstherr- schers. Er hatte Rechte, die keine Grenzen kannten. Die Paläste der Großfürsten, selbst des Thronfolgers waren vor
— Bredow, Chronik des 19. Jalkiluindcria. I aij. — Sngiaalidia* RnfllaiMls Eid» flnO auf Deutschland. I 54.
Leroy-BeanUeu, Das Reich, der Zaren und die Rnwwi, II 116,
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ihm ebenso wenig sicher wie die Dachkammer, die die ärmste Studentin, oder das Kachtasyl, das den heimatlosen Studen- ten beherbergte. Vor ihm erzitterten die Minister und die Gcncralgouvemeure; vor ihm sqpnmgen die Tore der Festungen und der Gefängnisse auf. Bei Tag und bei Nacht durfte er ein- treten, wo er wollte; durfte er verhaften, wen er verdächtig fand. Er führte den simplen Titel: Chef der Gendarmerie, war aber Mitglied des Ministerkomites. und just das wich- tigste alier Mit<z1iedcr ; er erstattete direkt dem Kaiser Be rieht, und nur dem Kaiser, zu dem er jederzeit unangemeldet Zutritt hatte. Er bestimmte Verhaftungen, aber auch Er- nennimgen; sein Wort bezeichnete die unverläßlichen, bürgte für die verläßlichen Beamten. Er brauchte keine Rechenschaft abzulegen über seine Handlungen, er brauchte keine Beweise für seine Anklagen, keine Griüidc für seine Verurteilungen. An den Folgen der Wirksamkeit der dritten Abteilung krankt Rußland heute. Mißtrauen und Angst beherrschten die Ge- seDsGhaft, den engsten Familienkreis. Man wagte selbst vor den Eltern oder den Kindern nicht Worte zu sagen, die irgend- wie politisch gedeutet werden konnten. Ssaltykow^chtsche- drin hat in den ,^riefen an meine Tante** mit bitterer Satire die Atmosphäre geschildert» in der man dahinlebte» und ge- leigt« wie man frivol werden mußte in seinen Unterhaltungen, um Gefahren su vermeiden. So lahmend war die Angst, daß selbst Russen im Auslände nur beklommen atmeten.^)
Diese dritte Abteilung war eine Institution, die niemals zuvor und nirgends in der Welt ihresgleichen hatte. Alexan- der II. hatte sich anfangs von ihr losgesagt, aber nach dem Attentat von i866 doch wieder nach ihr gegriffen als nach dem einzig sicheren Rettungsanker für das bedrohte Selbst- her rschertiim. Da erfolge die Ermordung der Polizeichefs durch die Nihilisten : General Mesenzew wnrde in den Straßen Petersburgs erdolcht, General Drentelcn vom iSjährigen Mirs- ki] am hellen Tage vom Pferde geschossen. Jetzt erschrak Alexander vor dem Volksunwillen und opferte l8So die In- stitution auf ; er unterstellte die Staatspolizei dem Chef der
Leroy-BeauUea. II 125.
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Exekutivgewalt Loris-Melikow. Alexander IH. und Nikolaj U. haben aber die dritte Abteilung, wenn auch nicht dem Namen
nach, doch tatsäc hlit h wiederhergestellt und ein Gendarmerie- korps aus den Söhnen der vornehmsten Familien organisiert ; diese Gendarmen leisten das Gleiche, das die Opritschniki Iwans des Schrecklichen, die Deaunzianlen Pelers dci> Großen und die Agenten der dritten Abteilung Nikolajs I. und Alexanders II. geleistet haben.
Die Bedrückung des Volkes durch die Polizei nahm mit- unter auch in neuester Zeit sülche Dinienbionen an, daß die russische Presse, sogar noch vor Beginn der E.evolutionS' epoche, den Mut der VeRweiflung fand, laut um Abhilfe zu rufen. So wagte dK Zeitschrift „Pyccicoe GoraTCTBo'* einmal
1) Ich will nicht überaeben, daß es auch einen Verteidiger der Iii. Abtei- lung gegel>en hat. aad amt daen deatfclMii Schriftftdttir. Maa 1«m: Adolph Zando. Ruaisdi« Znstinds im Jabn 1850^ Hamburg 1851, S. 216: „Dia rus- sische Polizei ist klug, umsicbtig und tätig. Ihr allein verdankt Rußland die Ruhe und Sicherheit, deren sein ungeheueres Gebiet sich erfreut ; sie wacht über alle Laster, steuert dem Bösen, und kein schändliches Treiben, kein unlauteres Vorhaben entgeht dem wachsamen Ange dicMB mächtigen Instituts". Femer S. 223: „Teib böswillige, tdls mutwUUge Erdtchttingen haben alle Wdt sn überzeugen gesucht, man sei in Rußland stets von Häschern umgeben ; Blicke, Worte und Taten würden stets vnn Spähern überwacht. Wer sich keines Bösen bewußt ist, hat auch nichts zu tietürchten. Eine gerechte, wachsame und strenge Polisei sichert die Ruhe und das Leben der friedlichen Untertanen. Ehre darum der mssiachen Regierung, die sich dieser Aufgabe vollkommen bewußt Ist und sie, onbekünirni rt um l>öswillige oder hirnlose Verleumdungen standhnften Sinnes durchzufiihn n vt rsteht!" Und schließlich ein Erguß auf S. 18? zu Khroi» der russischen Justiic uucl des Knutl „Europa übertreibt schamlos. In Kuüland scheut sich das niedrigste Volk die Strafwerkzeuge des Henkerknechts su er- wähnen. Eine jede russische Dame von Bildung wdrde erröten, wenn jemand e*? wagte, einer körperlichen Strafe oder peinlichen Sentenz in ilircr Gegenwart Erwähnung zu tun. l)ie Zartlieit des weiblichen Geluhls \viinle sich dem wider- setzen. In einer gebildeten Gcsellschalt wiirde mau es als den gioUtcu \ crstoß ansdien, wenn irgend Jemand von Exekutionen oder Kriminalstrafen su reden sich einfallea ließe. Jeder weiß, dies gehört vor die Schranken der unerbitt- lichen Gerechtigkeit und zu den Attributionen des Kriminalrichter>. vic'it il ■ > in die Salons der guten Gesellschaft; sogar der lirtuer bekreuziget sich, wcuu er von entehrenden Strafen reden hört, aus Scheu, seine Gedanken damit zu be- sudeln. Im Anstände aber, wie ich leider bemerkt habe, ist dieaes nidit allent- halben der Fall".
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einen Artikel über die Vergewaltigungen der Polixeiorgane
zu bringen, worin es hieß; „Die Tätigkeit unserer Polizei steht in striktem Gegensatz zu den Forderungen des Gesetzes ; dies trägt nicht wenig dazu bei, daß das Ansehen der Polizei in den Augen der Ik-vülkei ung sinkt. Dieser Tätigkeit gegen- über kann der Bürger in f!en allerelcmentarstcn seine Exi- stenz betreffenden Fragen nicht auf sein Recht, sondern nur auf einen mehr oder weniger glücklichen Zufall rechnen. Hier hab(-n wir es offenbar mit einem jener kleinen Mängel im Mechanismus zu tun, deren Korrektur nicht mit kleinen Maß- regeln zu erreichen ist, angesichts der ganz außerordentlichen Machtvollkommenheiten, die der rolizci, wie überhaupt der Administration dem Bürger gegenüber zustehen.** In der Praxis wird dem Büin^er die Möglichkeit nicht gewährt, sich auf gesetzlicher Gnmdlage den Fordenmgen der Polizei zu widersetzen oder doch wenigstens auf einer Erläuterung dieser Forderungen zu bestehen. Somit hat denn die persönliche Unantastbarkeit des Bürgers, selbst in dem vom Gesetz ge- schaffenen Rahmen, einen äußerst problematischen Wert. Oft hat ein in noch so bescheidener Form zum Ausdruck gebrach- ter Zweifel an der Korrektheit dieser oder jener polizeilichen Verordnung einen Prozeß wegen Beldidigung der Polizei- organe bei Ausübung ihrer dienstlichen Funktionen zur Folge. Die Möglichkeit, zu gerichtlicher Verantwortimg gezogen zu werden, ist in den Augen der Meisten ein Moment, das sie veranlaßt, alle Forderungen der Polizei, ohne Unterschied, imweigcrlich zu erfüllen. Privatpersonen dürfen Klagen gegen Polizeibcamte nur bei den diesen übergeordneten Instanzen anbringen, die darm tu bestimmen haben, ob die Angelegen- heit auf gerichtlichem oder admmi^t r.iti\ ein Wege behandelt Werden ^oll. Iline so kompUzierle Fru/.t;dur erschwert dem Burger die* inauspruchn.ihnie gerichtlicher Hülfe. In b.inen Be- ziehungen zurPoIi/ei ist der Bürger ausschlicLiiich auf eine pas- sive Rulle beschränkt und der Möglichkeit beraubt, da^ ( ;( >etz gegenüber dem unges< hriebenen Kecht dcrruluei zu beh iupten.
Die Polizei lebt in den Städten von den Bedrückungen dcar Gesellschaft. Geld ist der Talisman, der sie selbst gegen offenkundige Verbrecher nachsichtig macht. Der Polizeichef
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eines Quartiers in einer der Hauptstädte des Reiches hat wenigstens zwanzigtausend Rubel Nebeneinkommen. Ein Poli* xeibeamter in Odessa, der die Vergnugungslokale zu über« wachen hatte, gewann jährlich über zwanzigtausend Rubel allein aus den Trinkgeldern, die ihm zuflössen, weil er die Sperr» stunde nicht allzu streng einhielt.*)
Auf dem Lande kümmern sich die Polizisten am wenigsten um Sicherheit und Ordnung. Die russische Regierung ge- braucht die Polizei nur zu pcrfitischen Zwecken; alles andere ist ihr gleichgiltig. Für Spionage ist aber das flache Land kein ergiebiges Gebiet. Deshalb sind Polizeibcamte hier Selten- heiten. Ein einziger Stanowoj Pristaw, der Repräsentant der Polizeigewalt auf dem Lande, muß oft einen Bezirk von 50000 Einwohnern, die niif cinig'en hundert von Qimdratwerstcn leben, überwachen. Dieser l'ristaw hat soviel mit dem Vertrieb der offiziellen Kundmac hunj^en, der l""intreibung der Steuerrück- stände und der Frequentierun^^ der Braiuuwrins( henken zu tun. daß ihm keine Zeit übrig bleibt, lur den Schutz der Be- wohner \<>r Räubern und Mördern zu sorj^en. Die Gemütlich- keit der polizcilirhen Zustände auf dem Lande charakterisiert folgender Vorfall, der sich im Gouvernement Orel ereignete.-) Der Landwächtcr Nikoritschew führte auf der großen Karat- schewschen Landstraße zwei Bauern ins Gefängnis nach Bol- chow. Der Wächter war so betrunken, daß die beiden Ver- brecher ihn in einen Schlitten legen und dann selbst das Pferd lenken mußten. Die Arrestanten fürchteten, daß der betrun- kene Landwächter unterwegs erfrieren könnte, und daß man sie dafür verantwortlich machen würde; sie beschlossen daher, in einer Herberge Halt zu machen. Gedacht, getan. In der nächsten Herberge legen die Arrestanten ihren Wächter auf eine warme Ofenbank und warten geduldig von 4 Uhr nach- mittag s bis zum nächsten Morgen um 10 Uhr, bis der Polizist endlich seinen Rausch ausgeschlafen hat. Lammfromm lassen sich die Verbrecher nun ins Gefängnis abführen. Die Obrig* keit aber wußte den zwei Menschenfreunden keinen Dank tu
M GeheimdaBe von Rußland. II 35.
*> Kovretpondens d«r „Lodier Zeitung" vom 1./14. MAn 1906.
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sagen, sondern bestrafte sie, weil sie es gewagt hatten, ohne
obrigkeitliche Genehmigung unterwegs zu übernachten 1
Zu den Obliegenheiten der I-andpolizei gehört das Ein- treiben von Steuerrüi kständen. In solchen Dingen war man in Rußland niemals santt. Schon der milde Zar Alexcj befalil in seinen Gesetzen vom Jahre 1649. von den Unterlanen die Schulden ohne Erbarmen einzutreiben. Auch der Privat gläubiger hatte furchtbare Rechte über seinen Schuldner ; der Gläubiger konnte dein Schuldner die Freiheit, sogar das Leben nehmen. In der Epoche Iwans des Schrecklichen wurden Äbte und Mönche, die mit den Steuern an den «arischen Schatz im Rückstände blieben, zu Tode gegdßelt. Ähnliche Bet^iele gibt es auch aus der Zdt des Zaren Boriß Godunow und noch aus späteren Epochen. Die übliche Strafe für säumige Schuld- ner, die Abschreckung, npaBe»B| war folgendermaßen: Man band den Schuldner beim Gerichtshof oder Prikas, dem Ge- fängnis des Ortes, am Tore fest, und da mußte er bleiben, bis die entsprechende Zeit seiner Strafe um war; erlegte er aber die schuldige Summe, wurde er sofort frei. Nach einem Ukas aus dem Jahre 1 558 mußte man für je 100 Rubel Schulden oder Steuerrückstände einen Monat lang die Abschreckungsstrafe erdulden. Bei jedem Schuldner, so berichtet Talischtschew in seinen Erinnerungen, stand der Pristaw mit dem Knut ,,und schlug auf den nackten Fuß des Schuldners je nach dem. wie er vom Gläubiger für j>enie Mühe bezahlt worden war, krähiger oder schwächer." Ein Augenzeuge dieser Str.itmethode, Moske- witsch, sagt : die Schuldner wurden in Reih und Glied aufge- stellt; darauf teilten dii' I*rügel Btainten die \'erurtei1ten in Gruppen ein. jeder i'rislavv nahm eine Gruppe für sich in An- spruch, und auf ein Zeichen begannen alle ihre Opfer der Reilie nach zu bearbeiten. Jeder Schuldige bekam drei Hiebe. So ging es Tag um Tag. Die PrUgelstunden dauerten gewöhnlich voQ 8 Uhr morgens bis 1 1 Uhr vormittags. 1689 verlängerte der Strjeljzen-Oberst die Prügelzeit bis 2 Uhr nachmittags. Selbst- verständlich waren die Pristawe nicht unbestechlich, und wer sich mit ihnen auf guten Fuß zu stellen verstand, konnte die Schläge leicht ertragen. Auch durfte man sich bei der Strafe vertreten lassen, statt seiner seinen Diener oder Leibeigenen für
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die Sdüige zur Verfögimg stellen I Peter der Große, der fm seine Reformen und seiiie koBtspidigen Kriege Gdd braudite, erkannte, daß diese alte BSethode wenig praktischen Nutzen brachte. Er gab daher 1711 einen Befehl heraus, den Schuld- nern und SteiH ! r ü Icständigen unbarmherzig ihre Häuser und Magazine verkaufen zu lassen, in keinem Falle aber eine Stell* Vertretung der Herren durch Arbeiter oder Leibeigene zu dul- den. 1722 wurde den Schuldnern Verbannung und Zwangs- arbeit auf den Galeeren angedroht ; von diesen Strafen wurden auch Geistliche nicht ausgenommen. Zarin Anna Iwanowna kehrte zu der alten moskowitischen Ordnung zurück, 1732 befahl ein l'kas, die Schuldner auf der Wache festzuhalten und unbarmherzig zu schlagen. Der Gerichtshof für Rückstände arbeitclc mit äußerster Strenge, so daß lunulerttauscndc Bauern namentlich in den Grenzorten aus Rußland flüchteten. Boitin erzählt : „Auf Befehl Biruns hielt man die besten Leute bei der Wache und täglich stellte man sie in langen Reihen mit nackten Ffißen im Schnee auf und schlug sie mit Stöcken und Bein- knÖpfen auf die Füße so fest, daß die Schläge hoihar waren.** 1754 stdlte Elisabeth die Petersche Ordnung her, und Stock und Peitsdie als Eintreiber von Schulden tmd Steuerrfick- standoi iwandeiten in die Rumpelkammer der russischen Sitten- g!e8chichte.i) Die jüngsten Herrscher haben die Prügel wieder herausholen lassen und die Tschinowniki Alexanders II, Alexan- ders in. und Nikolajs II. übertreffen an barbarischer Prügel- ' wut ihre Vorgänger aus den finstersten Zeiten Rußlands. Der russische Schriftsteller Nemifowitsch - Danschenko klagte: „Sdbst die Bären sind nicht ganz unempfänglich für Eindrücke und wohl fähig, Regungen des Mitleids zu TT^])finden, nur der Tschinownik kennt kein Erbarmen. Er wird dir, geradeso wie er es mit einem Hasen macht, fünfmal nacheinander das Fell abziehen."-) Im Gouvernement Kjäsan pflegte der Polizei- beamte Pof>ow die Bauern, die ihre Stcuerrückstände nicht be- zahlen konnten, mit bremienden oder in Salawasser getauchten
C.-IlOTeii6yprfc, 1897, crp. 185—187. >) HoBoe Bffmm 7. m. 1891.
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Ruten zu peitschen. Das Hcrausprügeln von Steuern und Stcuerrückständen ist so alltägliche moderne Mcihudc. dr\l:\ dw: russische Presse sich nur ganz krasser Faiic zu bemächugca wagt. 189 1 hatte der Dorfälteste Obydenkow im Orte Nikitin seine besondere Methode erfunden; Er pflegte dim zahlungs unfähigen Bauern solange mit den Füßen an der Decke aufzu- hängen, bis der Gequähe Rat schaffte. Hatte ein Bauer den Mut, gegen seinen Peiniger eine Klage bei Gericht einzureichen, so wurde er wegen Beleidigung des Dorfältesten mit dem Knut zur Ruhe verwiesen. Sdbst in der Zeit der Hungersnot und des Elends bestehen die Steuereintreiber auf sofortige Zahlung. In einem armseligen Dorfe des Gouvernements Wjatka war 1891 das Elend so groß, daß die Bauern verhungerten; die Steuereint rciber aber gingen rü( ksichtslos zu Werke. In einem anderen Distrikt herrschten Hunger und Feuersbrünste. Die Bauern richteten an den Zaren die Bitte nicht um Hülfe oder Unterstützung, 'sondern bloß um Nachsicht und Erbarmen bei der Eintreibung der Steuern. Aber die Polizei forderte erbar- mungslos die Rückstände bis auf den letzten Kopeken. Die armt'i) Hauern verk.iuf i< ti ihr letztes ; das genügte dem Tschi- nounilv nii ht, er packte also fünfzig Bauern, Heß sie peitschen und schleppte sie ins Gefängnis. Und von der Distrikts- regierung wurde tU r Hc-amte zur Rechenschaft gezogen : wegen unangebrachter Nachgiebigkeit, wegen Mangels an Eitcr.^;
Die Willkür der modernen russischen Polizei hat mehr als alles andere zu der trostlosen und endlosen Revolution beige- tragen, die das heutige Rußland zerstört. General Trepow Vater ließ einen politischen Sträfling, der ihn nicht ordentlich gegrüßt hatte, halbtot peitschen; dies war die Ursache zum Attentat der Wjera Sassulitsch und zum Beginn der nihi- Ibtischen Aktionen. General Trepow Sohn ließ in Moskau harmlos demonstrierende Studenten in die Gefängnisse schlep- pen und peitschen; dies war das Signal zur Ermordung des Großfürsten Ssergej und zum Ausbruch der allgemeinen Revo- lution. Wollte man alle Willkürakte der russischen Polizei
1) Leres -Bcaulicu, Das Reich der Zaren und die Ra88MU II 343. *) £. B. Lanin, Roaaische Zustände. I 6—
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sammeln, so. würde man mehr Bände füllen müssen, als jemals die Dnickeipressen der gesamten Erde verlassen haben. Aber sdUießlidi würde man immer dasselbe zu sagen haben, denn ein russischer Gouverneur, ein russischer Poliseimeister gleicht stets dem anderen. Jeder Gouverneur handelt so wie jener, den Nemirowitsch-Danschenko einmai als Typus hingestellt hat^): Ein Mann stahl einen mit Heu beladcncn Wagen und verschwand. Sein Bruder, ein Knabe, kam in die Gouverne mentsstadt, um den Vermißten zu su(hcn. Der Gouverneur heß den Knaben festnehmen und fra;j;^en : ,,\Vo ist Dein Bru der?" — „Ich weiß es nicht, ich komme selbst herein, ihn zu suchen." - „Man peitsche und foltere ihn!" befiehlt der Gou- verneur. Man peitscht ui^d foltert den Knaben drei Tage lang ; am vierten Tage findet man den Jungen erhängt.
Wer, der sie einnial gelesen hat, wird die 1 lagödie von Tichorctzkaja vergessen, die im März 1903 die russische wie die europäische Presse beschäftigt hat ? Ein junges Mäddwn» namens Solotowa, fuhr mit einem Zug der Wladikawkasbahn zu Verwandten. In demselben Kupee saßen der Untersuchungs- richter Pussepp und der Richter Alexandrow. Die schöne Tat- jana Solotowa gefiel dem Untersuchungsrichter Pussepp außer- ordentlich und er machte ihr einen unsittlichen Antrag, der von dem Mädchen zurückgewiesen wurde. Nun verfiel Pussepp auf eine bestialische Idee. Er entnahm dem Reisegepäck des Richters Alexandrow den Säbel und verbarg ihn unter den Habseligkeiten der Solotowa. Als der Zug in der Station Ticho- retzkaja Halt machte, befahl Pussepp dem diensthabenden Gen- darai^ das Mädchen wogen Diebstahls ^u verhaften. Vergebens waren die Unschulds-Beteueningen des Mädchens; sie wurde nach dem Ortsgefängnis gcbrncht. Als Untersuchungsrichter ließ FHisscpp das beschuldigte Mädchen sirh xorfüliren imd vergewaltigte es. Um jedoch dir Scliuld \-()n sich alizu\\äl/en, wurde die Solotov.a den niederen l'olizriOrganen, \\i!den Ko- saken, einige 'J age hindurch preisgegeben. Bald darauf fand man die Stilotowa im Gefaiigenenhauire als 1. eiche. Die Polizei- Organe verbreiteten das Gerücht, daß die Solotowa aus Kräu-
^) In „Kuno, a i'^msh", cty. 282. — Lanin, Russische ZustAade. I 11.
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kung über die Verhaftung sich mit Karbolsäure vergiftet hätte. Doch die Arbeiter der Wladilciw kasbahn erfuhren die schreck- liche Wahrheit über die Tragödie von Tichoretzkaja. Gleich nach der Beerdigung der Unglücklichen überfielen sie das G«richtsgebäude, demolierten es und wollten des Unt^- suchimgsrichters Puss^ habhaft werden, um ihn zu erschla- gen. Das herbeigeeilte Militär stellte die Ruhe wieder her und nahm viele Verhaftungen vor. Pussepp flüditete sich. Ein Vertreter der „Petersburgsldja Wjedomosti*% Fürst Michael Andronikow, begab sich nach Tichoretzleaja» um die Sache an Ort und Stelle zu untersuchen. £r erfuhr schreckliche Einzd- heiten. Er erfuhr nicht nur die Tatsadie der Vergewaltigung des unglücklichen Mädchens, sondern auch, daß die Karbol> säure von den Polizei- Organen der Leiche der Solotowa in den Mund gegossen worden war, um den Tod des Mädchens als die Folge eines Selbstmordes hinzustellen. ^ i
Hat CS in Rußland jemals eine Gerechtigkeit, eine ehr- liche Handhabung von (besetzen gegeben ? ,,I^s giel)t bcy denen Russell," heißt es bei einem Reisenden des siebzehnten Jahr- hunderts 2), „in denen richterlichen Verfahren soviel Ver- wirrung / daß es überaus schwer ist / davon gründlich zu reden. Eine jede Pioviut/. hat ihre Precause oder Hof Gerichte / worinnen ein Boyar oder Herr ist / der des Czaars Person re- praesenciret / und ein Diackoder Cantzler / welcher viel Schrei* ber oder Secretarien unter sich hat . . . Die schlechte Parole eines Menschen / der einen Bart hat / gilt bey ihnen mehr als eines andern Eyd / oder Schwur / der keinen hat . . . Man erkaufft einen Todschlag^ durchs Geld: Wann einer ermordet worden / und niemand um seinen Tod bekümmert ist / so ziehet die Justitz deßhalber keine Erkundigtmg ein.*' Nach Aussage der Ausländer, die Rußland zu F.nde des sechzehnten Jahrhunderts besuchten, wie des Engländers Fletcher, gab es in Rußland damals außer der blinden Willkür des Zaren gar keine bürgerlichen Gesetze.**^) Auf dem Papier existierten wohl
^) Nene Ftde Presse, 94. Febniftr 1903.
'•f) Reise nach Norden. 189. 3) Karamjsia IX 28^
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bürgerliche Gesetze, aber die Richter urteilten nicht nach ihnen, sondern nach Vorteil und Bezahlung der Parteien. „Der Reiche," sajj^t der russische Historiker Karamsin*), ,, wurde sel- tener als der Arme für schuldig erkannt. Die Richter schämten und fürchteten sich nicht, da^ Recht für Geld zu veidicheii. ' Einst berichtete man dem Großfürsten Wassilij, daß ein Richter ZU Moskau sowohl von dem Kläger als dem Beklagten Geld genommen hatte und denjenigen Tenirteilen lieB, der ihm weniger gegeben. Der bestochene Richter, vom GrofifQisten zur Rede gestellt, leugnete gar nicht, erklärte sein Vorgeheri vielmehr als berechtigt: „Herr, ich traue dem Reichen immer eher als dem Armen, da der Reiche des Betruges und fremden Gutes weniger bedarf.*' Wassilij lachehe, und der Richter kam ohne harte Strafe davon. Aus der Zeit Iwans des Schreck» liehen schreibt Barberini: „Was dem Zaren beliebt, das findet das Gericht für recht* So geschiehts, daß Einer einer Kleinig- keit w^en den Bären vorgeworfen, ein Anderer aber, der eine schwere Schuld auf sich geladen liat, entschuldigt wird.')
Peter der Große publizierte einen Ukas : „Jeder, der Un- recht zu erleiden glaubt, kann sich direkt an den Zaren wenden, mn sein Recht zu erlangen.** Aber gleiclizeitig bedrohte der Fkas denjenigen mit Todesstrafe, dessen Klage sich als unbe- griindpf erweisen würde. Man schwieg lieber, und auch unter Peter dem Reformator hatten die Ausländer, die das russische Reich besuchten, nur die trostlose Überzeugung: „Es giebt hier keine Richter, die nach dem Gesetz, sondern nur Richter, die nach ihrem Willen urteilen.'*^) Einer der volltcuenden historisch gewordenen Aussjirüche Peters des Großen lautet: „Der Richter ihul besser, zehn Schuldige zu befreien, statt einen Unschuldigen zum Tode zu verurteilen.'* Und doch ließ Peter den Ftotai Gagarin, Gouverneur von Sibirien, in grau- samster Weise hinrichten, trotzdem kein Beweis für die dem Angeklagten zur Last gelegten Diebstahle und Dienstverbrechen
A. tu O. VII 163.
^) THMfxj«'i^Ki., lI'T' pisT liKT'f'tTT.m. lüi (MDniiift m. pvr^T^.^^. iipartt, n]<. fi^i. ^) Etat prisent de la Grande - Kussie, par le Capitatoe Jean Pcfiy, traduit de l'Aoglois. A la Haye 1717. p. 136.
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beigebracht werden konnte. Der Fürst leugnete jede Schuld, gestand seihet unter dein Knut und in der Tortur nichts. Den- noch wurde er zuiii ibde verurteilt. Am Taf^e vor der Exe- kution kam der Zar m ihm und sagte ; „Gestehe Alles, und ich schenke dir das Leben." Aber Gagarin entgegnete : „Ich habe nichts yerbrochen." Am anderen Tage ließ Peter üm' auf- • hängen. Nicht aus Fanatismus im Kampfe für Wahrheit und Gerechtigiceit, sondern weil er ein Opfer brauchte« um andere abzuschrecken» und um zu zeigen, daß auch die höchsten Würdenträger vom Arm des Zaren zerschmettert werden. Des- halb wurde diese Hinrichtung auch zu einem pompösen Fest- schauspiel, zu einer Huldigung für Peters Genie in dem bar- barischen Geschmack dieses Herrschers: Fürst Gagarin wird aufgehängt in Gegenwart aller seiner Verwandten und vor den Fenstern des Senats. Nach der Exekution findet ein Festdiner angesichts des Galgens und des Gehenkten statt. Ein paar Tage darauf bringt man die Leiche auf einen großen Platz, wo auf Pfählen noch aus früheren Zeiten Köpfe hingerichteter Würdenträger prangen. Dann erhält Gagarins Leiche einen dritten Ausstellunßsplatz nm Ufer der Newa. Kndlich transpor- tiert man •-ie nac h Sibirien, um sie auch dort auszustellen, wo der Hingerichtete gewirkt h.it.
Diese barbarische Methode .-sollte die Verwaltung ktnicren, die Justiz verbessern, die Korruption vernichten.^ Sie nützte \valirliri\ nicht im gering-^ten. Feters Tochter, Kaiserin Elisa- beth, nmüte einige Jahrzehnte später in einf^m Refehl an den Senat klagen^): „Die unersättliche GewmnsiK Iii hat bereits eine solche Höhe erreicht, daß aus einigen 2ur Handhabung der Gerechtigkeit verordneten Gerichtsstellen ordentliche Jahr- märkte geworden, woselbst Wucher und Paitheylichkeit das Hauptaugenmerk der Richter sind, und wo die Bosheit durch eine äußerst strafwürdige Nachsicht kräftigst unterstützt wird.** Und Katharina II. spricht in einem gegen die Richter gerich- teten Ukas>) von gewaltsamer und listiger Gewinnsucht oder deutlicher zu sagen: offenbarem Raub.** — „La justice en
1) BAidiiiigt Mag»^ IX 277. t) BftKhing I 155.
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Ruasie n'existe que de nom," schreibt Fürst Dolgoroukow in seinem berühmten Buche*) übor Rußbnd unter Nikolaj I. Um sich Gerechtigkeit zu verschaffen, fährt Dolgoroukow fort, muß man, wenn man ein aiatändiger Mensch ist, zahlen; um zu seinen Gunsten einen ungerechten Akt zu provozieren, muß man zahlen ; imnnnr und überall zahlen ; oder man niuR mächticre und tätige Protektoren halien. unter den Ministem, unter den Mitgliedt-rn der Kanuirill.t ; oder Personen kennen, die mit den Ministern oder d'-r Kamarilla eng liiert sind. Die Richter und Tnbunalseki Cläre nennen unter si( h nur jenen un.uiaüiidig, der (k'ld erhall und den Restecher betrügt ; aber wer sich be- stechen laßt und sein Wort halt, also nicht den Brste( her, son- dern die Gerechtigkeit betrügt, der verdient keinen Tide).
Und wenn die Richter gerecht und ehrlich sein wollten, wie könnten sie es angesichts dieser barbarischen Verwirrung in den Gesetaen? Seit Jaroslaw im elften Jahrhundert dem russischen Volke das erste geschriehene Gesetzbuch gab, blie- ben bis auf unsere Tage die russischen Gesetzessammlungen ein wahres Chaos von Verordnungen voller Widersprüche. Iwan III., Iwan IV. und Alexej Michajh>witsch nahmen ui ihre Gesetzessammlungen wahllos und willkürlich römisdie und byzantinische Gesetze, tatarisches Gewohnheitsrecht und russi- sche Überlieferungen auf. Die Kommissionen, die seit Peter dem Großen zur Ausarbeitung eines geordneten Gesetzbuches berufen wurden, liaben die Konfusion stets nur vermehrt. Ni- kolaj I. ließ alle Gesetze und Verordnungen von 1649 bis 1825 in 45 Quartbänden drucken und herausgehen. Nicht weniger als 30920 Gesetze enthühen diese 5284 Druckbogen,*) Ein bloß chronologisches V^erzeichnis, das dem Werke beigegeben wurde, konnte seinen praktischen Wert natürhch nicht be- deutend erhöhen.
Die meisten rnssis* hen Ceset/e sind nichts anderes als Um- schreibungen kaiserlicher Launen, die dem Augenblick dienten. Man braucht beispielsweise nur die kuriosen Gesetze Pauls
1) I-a verite sur la Russie par le prince Pierre Dolgoroukow. Detixüme Edition. Leipzig 1861. (BiMintli ni'=«^c, nouv. s^ric, vol. IV et V) I jj, S) Geheimnisse von Kuülaud. Regeosburg 1&44. II $7. i^tero, Get«b!chl* d«r OffeuO. Sittlichkeit io RaBUuid. ** 6
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cUirchziigchcn. Was wird da alles für ewige Zeiten verboten oder anbefohlen! Verboten wird: hellgrüne Kleider und Halb Stiefel 7\] tragen. Verboten werden : Gilets und runde Hüte. Ein leieriichcr Ukas verordnet die Art des Haarputzes. Niko- laj I. publiziert einen feierlichen Ukas über die Länge des Schnurrbartes und ein anderes Gesetz über das Rauchen auf den Straßen.
Merkwürdig sind die Verordnungen in bezug auf Privi- legien einzelner Stände und Gesellscliaftsklassen. Großfürst Wassilij Iwanowitsch erklärt um 1500, daß auch Priester zu Knut und Galgen verurteilt werden dürfen ; auf eine Beschwerde des MetropoUten antwortet das Gericht : ,,Wir strafen nicht den Priester, sondern den Verbrecher.*'^) Erst am 9. Desember 1796 verordnet Paul auf Vorschlag des Synods: Die Priester sollen picht mehr geknutet noch sonst körperlich gestraft wer- den; denn eine an ihnen vor den Augen eben der Pfarrkinder» die aus ihren Händen das Bundesmahl unseres Erlösers emp- fangen, zu voUriehende Strafe möchte die Denkart des Volkes leicht zur Verachtung des priesterlichen Standes verieiten.*' Für Freie gab es weder in den Gesetzen Jaroslaws noch in 'denen - Monomachs Leibesstrafen. Letztere wurden anfangs nur an Sklaven vollzogen ; und zwar unter einem Glockenturme, dessen Glocke das Volk zum Schauspiel herbeirief.*) Die Prügelstrafen wurden zuerst von den Gutsbesitzern gegen ihre Leibeigenen angewendet; später erst führte die Regierung sie ein und be- drohte alle Stände mit ihnen, l'ur adelige Kriegsleute milderte man jrglic iic Strafe. Wo man einen Iraner oder Bürger henkte, (I i set/t( ni in einen Bojarensohn bloß ins Gefängni«^ oder gab üiru die Batugi. Der Mörder seines eigenen Knechts kam mit einer bloßen Geldliulie davon. Die Kriegsleute von Adel h;Uten iio» h sonderl^aiere Vorrechte in bürgerlichen Rechts- händeln. Sie konnten an ihrer Statt ihre Diener zuni St hwurc und, falls sie zahlungsunfähig waren, zur Strafe der körper- Üchen Züchtigimg stellen.') Aber je näher der Zeit Peters des
') Knramsin VJJ 163.
Konstant mopel und St. Petersburg, der Orient uodder Norden» eine Zcitsduilt, 180Ö. il S. 324.
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Großen, je gertQger werden die Privilegierten geachtet. In den Folterkammern erscheinen unter den Händen der prügeln- den Henker alle Klassen der Gesellschaft, die Nachkommen der apanagierten Fürsten, die höchsten W ürdenträger und Geist- lichen, Frauen vornehmsten Geschlechts. Peter der Große läßt im Jahre 17 14 Senatoren und 1724 mehrere Priester knuten, die trotzdem ihrer Würden nicht verlustig gehen. Unter Elisa- beth werden Frauen öffentlich grknutet. Peter Hl. befreit den Adel gänzlich von den Körperstrafen, Katharina II. dehnt das Privilegium aus auf alle Verbrecher unter 12 und über 66 Jahren. Paul I. aber verni( htet sfimtliche Privilegien, und zu Beginn des 19. Jahrhunderts [)eitscht man neuerdings öffent- lich alle Wtlt. uhne Unterschit d des R<Tnges, Alters oder Ge- schlechts. 1801 hebt Alexander I. die Körpcritrafcn auf: fiir Adlige, BürgerUche und Geistliche, 1808: für Frauen von Priestern, tSfi: für die einfachen Mönche. Nikolaj J. he» fiehlt: „Adlige sind auch dann Körperstrafen nicht unter- worfen, wenn sie yenirteflt werden, als gemeine Soldaten ni dienen; Adlige dürfen nicht ans Eisen gekettet werden, wozu immer sie verurteilt sein mögen." 1835 befreit Nikolaj die Kinder der Priester yon Körperstrafen. Erst 1841 ersdteint ein Ukas, der gleidmtig mit den Hoflakaien und anderen nied- rigen Beamten die Manner der Wbsenschaft und ihre Frauen von Körperstrafen ausnimmt t 1855 sollen kränkliche Ver- brecher befreit werden, der Erlaß gelangt nicht zur Veröffent- lichung. 1863 werden alle Körperstrafen abgeschafft, ausge- nommen für Deportierte.
Bizarr sind auch die Gesetze, welche die Familienverhält- nisse eines Verurteilten betreffen. Die Frau des Verurteilten bleibt in Freiheit, und ihr Mann verliert alle Rechte auf sie, die Frau ist p^c'^chicden und kann sieh wiederverheimten. Wenn der Verurteilte aber l)egnadi<;t wird und seine Frau mittlerweile noch nicht wieder geheiratf t hat, so gewinnt er ohne weiteres alle seine Rechte auf sie xurück. Die vor der Verurteilung des Vaters geborenen Kinder ht halten Titel und R,m,^. die der Vater vor der X cnntrilunu hatte; die Kinder alx r, die nach der Verurteiluni; y;cborcn werden, müssen die Konse- quenzen der neuen Situation tragen. So kann es geschehen,
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daß ein Teil der Geschwister fürstlichen Standes ist, ein an- derer Teil aber in Sibirien als Kolonisten lebt. Frau und Kinder dürfen di-m Gatten und Vater in die \'erbannung fol^^Mi , sie behalten ihre Kigentunisrechte, verlieren jedoch ihre Freiheit, denn sie dürfen nach Rußland erst zurück- kehren, wenn die Verbannungszeit des Familienhauptes ab gelaufen oder der Verbannte gestorben i«;t. Ergebenheit und Treue werden also dem Verbrechen selbst gleichgestellt.^)
Katharina II. befahl die Aufhebung jedweder Körper- strafe für schwangere Frauen. Alexander 1. ging noch weiter und verbot auch das Schlagen der Mutter, solange sie ein Kind säugt. Alexander n. befreite durch seinen Ulcas vom April 1863 die Frauen vollständig von der Körperstrafe. Aber unglückseligerweise gestattet das 'Emansipationsgesetz von 1861, das im besonderen die Rechte der Bauern regelt, den Wolostgerichten, Frauen unter fimftig Jahren peitschen zu lassen; und just dieses Emanzipationsstatut ist der einzige Gesetzestext, der den Bauern-Richtcrn geläufig ist,*) Auch der gelehrte Jurist wüßte sich da schwerlich zurechtzu- finden. Denn beide einander so widersprechenden Ver- ordnungen sind in der .Ausgabe der Reichsgesetze als rechts- giltig verzeichnet.^) Die Richter in Rußland wählen bei ><>1 eher l 'ngewißheit das kleinere von zwei C^boln : es wird fortgepcitS( ht. Namentlich sind die Dorfrichtcr bereit, Frauen zu peitschen, wenn deren Fhetnarmer sicli an d.i> \\'olo>t gcrichl wenden, um ihre Leben.^gefährlinncn für ehflit:he Ver gehen züchtigen zu lassen. Es gibt viele krasse Fälle. Im Dukowtschinsker Bezirk wurde ein Weib, das eben .Mutler werden sollte, hart gepeitscht, weil es geäußert hatte, der Vater des erwarteten Kindes sollte zur Erhaltung des letz- teren veranlaßt werden. Der gesamte Mir mit dem Starosta und die Polizei wohnten der Exekution bei.*)
Gesetzgebung und gemeines Recht haben die Körper-
') Golovine, T.a Ru^^ir -mis Nirolis T'"''. 379. • -') Lcroy-Bcaulieu, D.is Keich der Zarm, II 249. ') Ausgabe der Reicbsgcsetie für 1876, II. Band, Artikel 2178; und IX. Band, Anhang, Artikd 103 der Baueraverordnang. lanln» Rwvcbe ZmUnde. I 11.
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strafen abgeschafft, aber das Wok»tgericht dacf Strafen bis zu xwanzig Rtttenlueben verhängen. Und diese Wolostrichter sind großt^teils Analphabeten, die ihre Urtdk im Kabak bei einem gemeinsamen Tnmk mit den Schreibern und Parteien erwägen.
32. Todesstrafen und Gliederstrafen.
Aufhebung der Todesstrafe xmd WiedereinfähruBg — Russische Widersprüche
— Knut ütatt Todesstrafe — Das maderae Feldgericht — Die erste öffentliche Hinrinhtuag ia Moalcaii — Dia TodassfatalM X^fWia de» SehrnAlkhwi ~ Boriß Godunows Strafen — Alexe^ CB^rtatoieh Fotais t *i>hm«h— »wifcnü^iiinitii
— Todeswürdige Verbrecher — Militärische Justiz — Bürgerliche Justiz — TodesstrafeD unter Anna — Exekutionszereinonicll — Die Arten der Todesstrafe
— Köpfen — Verbrennen bei lebendigem Leibe — Erttäuken — Lebendig begraben iür Gatttmnord und Untrme — Zerileäschsn — HingBO — RAdem — Vterteünog — Fortbestehen der Todesstrafe — Hinrichtung von Kindern im Jahre 1906 — Gliederstrafen — Polizeiliche Sicherheitsmaßregeln — Brand- markung — Formen und Zeichen der Stempelung — GUederverstümmclungeu
— Blenihing — Herausreißen der Zunge — Abhacken der Hände — Abhacken der Finger — Abhacken der FüOe — Eintxeiben vcn Stiften unter die Nflgel — Komfaiaierte Strafen — Abhacken von Ohr und Nase — Anfschlitsea der Kaaeo.
Der Kijewcr Fürst Wladimir der Große, der dem rus- sischen Volke das Christentum gegeben, hat zum ersten Male in Rußland die Todesstrafe aufgehoben. Lmer seiner Nacli- f olger, Wladimir Monomach, sprach zu seinen Söhnen : „Tötet den Schuldigen nicht, das Leben des Christen ist heilig. "^) Der Großfürst Isäslaw^ in der Taufe Dmitrij benannt, berief nach seiner Thronbesteigimg im Jahre 1054 seine Brüder und die weisesten Manner seiner Zeit zu einer Beratschlagung und hob dann die Todesstrafe auf, indem er alle Verbrechen durch Geldbußen zu sühnen befahl.') Genau sieben Jahrhunderte später strich Kaiserin Elisabeth abermals und endgiltig die Todesstrafe aus dem russischen Gesetzbuch. Allen diesen Ukasen eines Jahrtausends zum Trotze besteht die Todesstrafe
') Lik rhroniqiie de Nestor. Append. IT 25.
-) Karanism, Geschichte des russischen Reichs. V 397.
*) KuuMin II 70.
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in Rußland fort. Von Wladimir Großen berichten die alt«i Chroniken, daß er seinem eigenen Befehle entgegoi zahl- reiche Todesurteile vollziehen ließ.^) Vom Großfünten Isäs- law meint der russische Historiker Karamsin, man wisse nicht, ob sein Befehl, die Todesstrafe durch Geldbußen zu ersetzen, aus Menschenliebe oder aus Liebe für den großfürstlichen Schatz erteilt wurde. 2) Großfürst Isäslaw strafte sogar Mord bloß durch Geldbußen. Aber derselbe Fürst erklärte; einen auf frischer Tat ertappten nächtlichen Dieb zu töten steht jedem frei; wogegen es als Verbrechen galt, einen gefangenen und gebundenen Dieb zu töten. Besonders hart wurden damals Pferdediebe gestraft. Das Koß war geachtet als des Menschen treuer Diener auf dem Acker, der Reise und im Kriege. £in Pferdedieb verlor alle bürgerliclien Rechte, sein £%entum und seine Freiheit.*)
Karamsin glaubt, die Todesstrafe sei eine den Russen fremde Straf art; erst infolge des tartarischen Jochs, sagt er, hat diese Strafe in die russisdie Justiz Eingang gefunden; den alten Russen war Strenge unbekannt. Ein Beweis für diese Behauptung läßt sich ebenso schwer führen als ein Gegenbeweis. Tatsache ist, daß die Todesstrafe kaum in einem anderen Reiche so häufig dekretiert worden ist. Unter Elisabeth wurden im Jahre 17 53, knapp vor dem Ukas über die endgiltigc Aufhebung der Todesstrafe, noch schnell 3579 Todesurteile gefällt. Und dann trat an die Stelle der lodcs strafe als Kapitalstrafe: Zwangsarbeit in den Bergwerken Sibiriens und außerdem für Jene, die keine Edelicute sind, der Knut.'') Beim Gebrauch des letzteren lag es stets in der Hand des Henkers, das Opfer durch einige wenige Hiebe zu töten; und es wurden zuweilen dreihundert Schläge zuge- urteilt. Dem Gesetze zufolge war die Todesstrafe in früheren Zeiten oftmals nicht anwendbar, existiert sie namentlidi seit
Coup d'«BÜ snr la Ugislatioa nuse saivl d'an Mgar apai^ siir radniiii- stration de ce pays. Puis 1839, p. 17. ^) Karsunsin II 70. ^) Karamsin II 35. *) Ifaramila II 40. ^) Tolaloy a. a. O. 77.
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1756 nidit mehr. Tatsädüicb aber hat sie niemals zu bestehen aufgehört, und wie sie den Ukasen zum Trotz das Volk der Russen dezimiert, halben wir alle miterlebt als Zeitgenossen der modernen Feldgerichte, die jeden Verhafteten binnen achtzehn Stunden verurteilen, binnen vierundzwanzig Stunden jeden Verurteilten zum Tode befördern. Vom Juli 1906 bis Mai 1907 sind von russischen Feldgerichten tausend Personen dem Tode überliefert worden. Am 2. Mai 1907 wurde .durch einen Ukas die Institution der Feldgerichte abgeschätzt, aber Todes- urteile ^^•erden auch seither ununterbrochen gpfällt und voll- zogen. Der Widerspruch wird dadurch erklärt, daß die Todes- strafe nur für gemeine Verbrechen, nicht aber für politische aufgehoben wurde. Das aber ist der echt russische Gegensatz zur übrigen Welt der Kultur: Dort, wo die Todesstrafe noch gesetzlich besteht, bedroht sie nur die gemeinen Mörder, aber nicht die politischen Verbrecher; in Rußland jedoch sind nicht Raub und Mord, sondern Vaterlandsliebe und Freiheitssehn- sacbt der Todesstrafe würdige Verbrechen geblieben.
Die erste Öffentliche Hinrichtung in Moskau veranlaßte Großfüist Dmitrij Joanowitsch im Jahre 1376. Als Verbrecher hingerichtet wurden Söhne angesehener Familien, Iwan Welja- minow imd Nekomat. Die Hinrichtung wurde auf dem Kutsch- kowschen Felde vollzogen, auf dem man spater das Sretens* kische Kloster erbaute.!) Bald darauf, von Iwan III. ange> fangen, begannen die Herrscher die Verhängung der Todes- strafe als ihr besonderes souveränes Vorrecht zu betradlten. Iwan IV. beschxänkte sich nicht auf simple Tötung, sondern führte ganz neue Hinrichtungsarten in Rußland ein und machte selbst den Henker. Wir kennen die folgenden von ihm verhängten und vollzogenen Todesstrafen : Er stößt seinen Opfern den Dolch ins Herz ; mit seinem spitzigen Stab nagelt er die Menschen an den lilrdbodcn an: bei einer Hochzeit schlagt er Mönche tot. indem er auf ihren Köpfen mit einer Keule den Takt des Gebetes einhält. Zu seinen Liebimgs- strafen gehören: die Ermordung von Betenden in der Kirche; das Zerfleischen der Opfer durch den Henker oder durch
) KanuDsin V 34.
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Hunde: das lunnähen der Verurteilten in Bärenhäute, um sie dann Hunden vorzuwerfen. Iwan verrichtet zwar nicht das Er- drosseln, Hängen, l^nthaupten und I>tränken, aber ist stets bemüht, in die einfachen Todesarten etwas üriginelles hinein- zul)ringen; so läßt er diejtiugcn. die zum Tode durch F.r- tränken verurteilt sind, an Fischerhaken ins Wasser senken. Am liebsten verhängt er kombinierte Strafen, bei denen das Opfer gleichsam mehrere Tode durchzumachen hat. Einer wird auf einer Pfanne bei lebendigem Leibe geröstet, dann mit einem Beile zerhackt; die zerbackten Glieder wirft man ins Wasser. Einem anderen werden Stacheln unter die Nägel getrieben, dann tiberliefert man ihn dem Hungertcnle. Ge- fangene an den Ketten ermorden zu lassen bereitet dem Ty- rannen Freude, wenn er zusieht, wie sie verzweifelt an den Fesseln rütteln. Scheiterhaufen und Wasserfolter erscheinen in dieser Todesstrafenschau fast als harmlose Scherze. Der Zar sucht diese unschuldigen Strafen durch einige Details interessanter zu gestalten. Man überschüttet den zum Scheiter- haufen Verurteilten mit einer glühenden Masse, oder bald mit siedend heilk-m, bald mit eisig kaltem Wasser: eine Variante zu letzterer Art : man legt den Verurteilten auf Eis und brennt ihm den freibleibenden Körper nnt glühenden Zangen. In seinen letzten Lebensjahren erfris* ht sich der mildgewordene Herrscher durch neue Erfindungen: er unterbricht seui Mit- lagaialil tlurrh Mord, um sich Appetit zu machen; er mordet seine Lieblinge. Günstlinge, seine Verwandten, seinen Sohn. Jede Strafe niuli langsam vollzogen werden; bricht der Ge- folterte zusammen, so ritzt der Zar selbst mit dem Dolche die Haut des Sterbenden, um ihn zu neuen Leiden zu er- muntern.
Und doch hat Iwan das Repertoir der Todesstrafen für Rußland nicht erschöpft. Boriß Godunow schwört bei seiner Thronbesteigung, er werde keine Todesstrafe vollziehen lassen ; aber seinem Feinde Bjelskij laßt er durch den schottischen Chirurgen Gabriel den langen dichten Bart Haar um Haar aus- rupfen, und die Anhängender Romanows, seiner Thron-Rivalen, werden zu Tode gefoltert. Alexej Michajio witsch, der zweite Romanowsche Zar, beschenkt das russische Gesetzbuch mit
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den furchtbarsten Gliederstrafen und Korpenrerstummelungen; und sein Sohn Peter der Gro6e findet noch immer Raum gentig zur Emftihrung ganz neuer Strafen: des Rädems und des Aufhangens an den Rippen vernihtekt spitziger Eisen- haken. Peters Licblingsmethode ist folgende: Folterung, Ver- stämmelung des einen Gliedes nach dem anderen, und erst, wenn das Leben nicht mehr aufzuhaken ist, soll man dem Opfer den Todesstreich geben; der Leiche muß dann der Kopf abgeschlagen und dieser auf der Spitze einer Säule aufge- steckt werden, während die übrigen Körperteile zu zerhacken und 5;ymmetrisrh wie ein Schmuck m arrangieren sind.^^ l'eters (besetzen zufolge verdient man die 'i'ode'>str ife tür: Absichtliche Mißachtung wiederhulter Befehle; Nie hter5,cheinen zum Dienste: T)esertioii; W-rliergen von DeNrrt(Hiren : Bestech- ung, falsches Zeugnis; falsches Urteil: Diebstahl mit M<»rd : Totschlag; Brandstiftung: Hfulncrrat. Aber was wird von Peter sonst noch mit dem Tode bestraft! Am 3. Juli 1703 werden die Stoljaiki I ruchseße) nach Moskau berufen, d iniit sie Dienste bekommen; „wer den Befehl nicht befolgt, ist mit dem Tode zu bestrafen; dies gilt sowohl für die nicht erscheinenden Stoljniki ab für die Wojewoden, die in solchem FaUe mitschuldig sind.** Am 25. Juni 2697 belegt ein Ulcas mit Todesstrafe den Privatverkauf des in I^cht genommenen Tabaks, am 7. Februar 1704 ein anderer Ulcas ebenfalls mit Todesstrafe den Pnvatverkauf des in Facht gegebenen Rha- barbers. Wer Holz fällt in verbotenen Waldungen» der ist ein Kind des Todes; wer ohne Paß nach China reist, ist dem Tode geweiht. Der Tod droht dem Amtsschreiber, der eine Angelegenheit nicht in der vom Gesetze vorgeschriebenen Frist erledigt.^)
Zahllos sind die Ukas(\ die die Todesstrafe für militärische Vergehen anordnen. Der Tod droht dem Soldaten im Kriege, „wenn er beim Sturm wilde Schreie ausstößt," oder ,,wenn er sich aufhält, um einem Verwundeten zu helfen, und sei
Comte de Stgox, Flam 1» GnuuL 335. s) E. Sadler. Die gdatig« l&italmfuwlttft FMen des GraBen abGrnnd- lage für dessen BeurthdhtagaliHentelnr und Memch. Leliwig und Heiddheif i86a. S. 135—142.
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dies auch sein Vater." Am 27. September 1700 bestimmt ein Ukas für Deserteture Todesstrafe; am 19. Januar 1705 lautet ein Befehl: von Desertcuron soll man nach dem Lose jeden dritten Mann aufknüpfen, die übrigen zwei knuten und auf die Galeeren schicken; am 24. August 1705 aber begnügt sich Peter damit, von Deserteuren jeden zehnten aufhängen und die übrigen unbarmherzig knuten zu lassen. Die Zahl der Deserteure betrug beispielsweise im Jahre 17 15 Twnmig- tausend: man mußte das Leben der Eingefangenen schonen, wollte num nie ht die ganze Armee dezimieren. Auch die bür- gerliche Justiz fordert in grausam vielen Fällen den Tod. Am 21, Mai 1720 wird für Bestechung und Wucher vorgeschrieben: schwere Körperstrafe, Verlust des Vermögens, Entehrung und selbst Todesstrafe. Noch 17 14 wurde ein russischer Priester namens Foma, der die orthodoxe Religion beschimpft hatte, in barbarischer Weise lebendig verbrannt^) Aber in den zwei letzten Jahren seines Lebens will Peter als ein etwas milder denkender Monarch erscheinen tmd er befiehlt einige Ab- schwächungen der Todesstrafen. Am 7. März 1721 ordnet ein Ukas an ; Reuige Mörder, die sich selbst dem Gerichte stellen, sollen nicht getötet, sondern mit Spießrutenlaufen und zehn Jahren Galeerenarbeit bestraft werden. Den Falschmünzern wurde früher glühendes Erz in den Magen gegossen; am 5. P'ebruar 1723 sagt ein Ukas, daß man, „falls die Verbrecher bei dieser Strafe nicht alsbald sterben, ihre Leiden durch Enthauptung abkürzen soll." Wer falsches Stempelpapier her- stellt, ist gleich einem Falschmünzer mit dem Tode zu be- strafen, lautet ein Gesetz; Peter mildert es am 16. Juli 1723 ah: bloße Erithaui)tung, ohne Eingießen glühenden Erze«; in den Magen. Es gibt aber auch Verschärfungen statt Milde- rungen. Ein alte^ Gesetz brtahl. die Gattenmörderin bis an den Hals lebendjy eingraben und hinsterben zu lassen; 16S9 wurde diese Straic in einfache Enthauptung umgewandelt; aber 1702 heß Peter doch eine Gattenmörderin lebendig begraben.
i) Memoirei» pour servir ä rHisloirc d«.- rEmplrc Kussicn suus le Regne ds nene le Grand par un Miniatre etranger. A la Haye 17^5. p. 111.
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Die Zarin Anna Iwanowna unterschrieb während ihrer «fthnjährigen Uerrsdialt 7002 Todesurteile; dies macht fast genau zwei Hinrichtungen per Tag. Elisabeth hatte bei ihrer TTironbestcig^ung geschworen die Todesstrafe abzuschaffen und einen darauf bezüglichen Ukas bereits am 30. September 1745 erlassen.!) Trotzdem wurden im Jahre 1753 noch 3579 Todes- urteile gefällt. Erst als die Zarin durch Zufall Zeugin einer Hinrichtung geworden und vor Schreck in Ohnmacht gefallen war^), eriiuierte sie sich ihres Schwurcs. Um vor ähnlichen Unannehmlichkeiten in Zukunft ganz sicher zu sein, befahl sie die .\ulhebung der Todesstrafe. Anfangs wurde die.se zwar noch ausgesprochen, aber jedes Urteil mußte der Zarin zur Bestätigutig vorgelegt werden; und sie verweigerte ihre Zu- stimmung. Spater wurden Todesurteile überhaupt nicht mehr gefällt, ausgenommen in Fällen der Störung der öffentlichen Ordnung und von Verbrechen gegen die Kirche.
Ein feierliches Zeremoniell bei dem Vollzug der Todes- strafe hat es nicht gegeben. Aus dem Ende des sechzehnten Jahrhunderts wird berichtet, daß damals die zum Tode Ver> urteilten, wenn sie zum Richtplatz geführt wurden, in den gebundenen Händen brennende Wachslichter tragen mußten.') Erst in spaterer Zeit wurde bei Exekutionen, namentlich bei öffentlicher Züchtigung mit Knut, Pletj oder Batogen, ein großer Apparat von Feierlichkeiten gebraucht. Bei der Ver« urteilung zur Todesstrafe überließen Gesetz und Herrscher, die Art der Todesstrafe zu bestimmen, den Richtern und Exe- kutoren. Diese konnten also nach ihrem Gutdünken für das- selbe Verbrechen Hängen, Rädern, Ersäufen, Spießen oder \''iert eilung anordnen. Die Tradition führte jedoch zu einigen bestimmten Gebräuchen :
Das Köpfen war die gewohnliche Strafe für Hochverrat. Der Zarewitsrh Alext j . wurde von s( inen» Vater Peter dem Großen als Hochverräter zur Enthauptimg verurteilt. Die
') Tolstoy, Legislation. 58.
') Mceurs rnsses. L'heroüte en Rossic Par E. Dupx6 de St. Maure. Pahs 1839. I 304.
8) Kanmaiii IX a88.
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Sirjeljaen als Hochverräter erlitten, tcib die Strafe der Enthaup- tung, zumeist von des 21aren eigener Hand^), teils die Strafe des Galgens. Das Ausstellen der Köpfe Hingerichteter auf den Spitzen von Säulen war namentlich ia der Regierungszeit
Peters des Großen beliebt.^)
D;)s V'erbreniien bei lebendigein Leibe war die Strafe für KcUer : Man baute einen kleinen Käfig aus HoVi, setzte den Verbrecher hinein, häufte um das Gitter herum Reisig und Brcnumaterial, zündele es an und lieü den Verurteilten schmoren. 3) Die ersten Scheiterhaufen gab es in Rußland unter Iwan III., dem Großvater Iwans IV. Die letale gesetzliche
1) Inlbi^Unvdbogdtf bcrtdktigtwSiiltaaMylerlBa^ Vorliebe lelbBt die KSpfng idner snm Tode vernrteiltMkUsrtcrfeMieii; «r uXi
wäluend seiner Herrschaft zphntausenfl I^tenschen gekftpft haben. Dem Marok kaner dünkt es pine Anszeichnung, von der Hand des Herrschers, der ein diroktcr Abkömmling Mohammeda ist, zu falleo. Sie erscheinen sich geheiligt gleich jenen« die elt enie im Reictie des T»Wf if^A*—»»^* wiiMfaiii niHgabmcItt wurden. -> In der Türkei «ar du Kfipfcn eim Scteadstinle. die veii erduUlen ließ. In China ist dan Köpfen eine der drei Hauptstrafen; Ent- hauptung i.-st entehrend, während die Strangulierung ;U.s Khrcnstrafe gilt, in Japan werden nur Verbrecher aus dem Volke geköpft. In Frankreich dagegen woiden Tim 1679—1790 bIo8 TSdeHewte gekflpft, to dnB dort de* Vorurteil eatstMid, dee Köpfen eei eine dutehene der NoMewe uim vkuiu Stnle. Anckin England war das Köpfen eine Strafe namentlich für hohe Persönlichkeiten; ge- köpft wirrdcn Johanna Gray und Anna von Bourbon, Gemahlinnen Hein- richs VIII., Maria Stuart. Karl I.. viele Edelleute, viele Prälaten, unter ihnen 'William Land, Erzbiacliof von Canterbury» Im modernen Italien «eben Neapel» Rom und Venedig ihre Staateoberiiftiipter unter dem Honkerbeil ftOtn, In Holland köpfte man >?ewöhnlich politische Verbrecher. In Juida in Afrika wurden !ieim Tode des Köntq^; dessen Liebling^offiziere dem Herrscher zu E^ren am Rande seines Grabes gckupit. In Spanien enthauptete man die T .eichen der Hingerichteten, um ihre Köpfe amtostallea. In Pensen und ml den Sandwich- insdn kannte man neben der Strafe der Entbanptnng daa Zeiachmetlieni des Kopfes; auch in Japan zerschmetterte man früher den Kopf dem Fremden, der mit einer japanischen Frau überrascht wurde. Tn Siam, das ?ich durch besonders grausame btrafen auszeichnete, verbrannte man dem Verurteilteu den Kopf langeam 4ber glfiliettden Kohlen. (IHctioonaire de la pinaUt6, V 473.)
■) Der barbariaelie Gebranch ist audk bei vielen Völkern ia Amerika bekannt gewesen. Die Türken liebten es, die Mauern ihrer HAvptatidte mit den Köpfen der erschlagenen Feinde zu schmücken.
^} La chromque de Nestor, Appeod. II 182. — Voyag« de Cor- nellle Le Bruyn par Ia Monovie, 1732, III 133.
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Verbrennung eines lebenden Menschen fand unter Peter dem Großen statt, der im Jahre 17 14 den Gotteslästerer Foma
den Flammen iiUerliefem ließ.*)
Die Strafe des Ertränkens wurde gewöhnlich nicht von
den Richtern, sondern nur von den Herrschern gegen Staats- verbrecher und IhronanmaLk-r angeordnet. Michael Feocioro- witsch, der erste Romanowsche Zar, ließ einen falschen Dmitrij und dessen Mutter ertränken.-^
Fälle von Steinigung infolge geri( htlichen Beschlusses sind in der russist hcn Geschichte nicht verzeichnet. Die Stei- nigung ist die orientaJische Strafe für treulose Gattinnen und Ehebrecher. In Rußland bestrafte man Gattenmord und ehe- liche Untreue durch Veigraben bei lebendigem Leibe.') Der
') In Berlin sah mau die letzte Verbrennung eines lebenden Menächcn infolge gerlditliclieii Spmchei im Jahre 1817I (V^. HeBlein. Berlins beriibmte und barfidrtigte Häuw. 3. Anflage, II. Bd.. S. 3.)
- ) Aach in anderen Ländern wurde die gleiche Todesstrafe über Staatsver- brecher und Hochverräter verhängt. In Frankreich ließ Karl VIT. den .Alexander von Bourbon ab Empörer ertränken; Louis von Bourbon tand dasselbe Ende, «eil er sein Pferd nktat anhidt, ab König Karl VII. voräbcrfnlir. Loois XI. ver- urteilte mr Strafe des Erttiakens mit besondmr Vorliebe alleriet Verbnelier. Tn Holland ertränkte man die Anabaptisten. Auch als Strafe für Hexen und namentlicli fiir iingctrtiu' l-rauon wurde das Ertränken vielfach ntiReordnet; in Deutschland war nach der (..arolina das Ertränken die Strale iür Kindes- mflrderfnnen, ffli kriminellen AbortiUj und schweren Diebstahl. Dict. de la pteatiti IV 470.
Das Lebendigbegraben war eine bei den alten Völkern sehr gebräuch- liche Strafe. Die Römer begruben bei lebendigem Treibe die nnken^chen Vesta- Unnen. Die Peruaner bestraften, ähnlich wie die Körner, die Wachterinncu des heiligen Feners. die ihr Kenscbheitsgelübde brachen. Wie bei den Russen wurde bei den Koreanern diese Strafe namentlich für Gattenmfirderinnen wr- hängt; die Verurteilte wurde auf einer belebten Strafle bis zu den Schultern ein- gegraben; Ti(:V)en die Grube trf^-t« nirtn rin Vim], damit jedt-r Vnrühernehende der Verbifchenu einen Schlag versetze, in Nikaragua verurteilte man den Sklaven, der ein Ltebesverhiltnts mit der Tochter seines Herrn angeknüpft hatte, ztir Strafe des Lebendigbcgraben werden. Im ganxen Margenlande ist diese Strafe stark anpewendot wurd* n. Tn Ppr5;ien zuerst gemachten Schach, Sefi II., ilrr die Verurteilten in Gruben legen ließ, die tnit Cips gefüllt waren. I jntnal s^l iubtc Sefi. daß man ihn in seinem Harem vergiften wollte; er ließ vierzig trauen, da- mnter seine Mutter, lebendig begraben. Chardin ersahlt in seinen Reisesclülde- rangen: Ein Arbeiter aus dem Gefidge SeSa schlief beim Aufschlagen der Zelte
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Reisende Le Bruyn f-rzählt, daß er am 19. Januar 1702 Zeuge einer solchen Kxckution in Moskau war*); F.me Frau, die ihren Mann umgebracht hatte, wurde bei lebendigem Leibe bis zu den Schultern eingegraben. Um Haupt und Hals des Opfers hatte man ein weißes Tuch i^ebunden. Einige Sol- daten blieben bei der Grube als Waclie, um zu verhindern, daß die Verurteilte Nahrung erhielt. Doch durfte man ihr Geld zuwerfen, das für Heiligciikerzcn und für den Sarg ver- wendet werden sollte. Für diese Geldspenden dankte die Ein- gegrabene durch ein leichtes Kopfiiickeii. Es kam allerdings auch var, daß die Soldaten das Geld einsteckten und dafür dem Opfer etwas Nahrung nikominen ließen. Manche leben- dig Begrabene lebten lange fort in ihrer Grube. In der Zeit der Strjeljzenrevolte hatte Peter der Große zwei Frauen auf diese Weise bestraft. Nach Gmelins Reiseberichten wur> den in Sibirien die Verbrecher zuweilen lebendig begraben; Gmelin sah ems Frau, die bis zum Halse in einer Grube stak und in diesem Zustande dreizehn Tage lang lebte.
Eine besonders von Iwan dem Schrecklichen mit Vor- liebe verhängte Strafe war das Zerfleischen und das Zerreißen des Opfers in unzählige Stücke. Schon Voltaire hat festge-
ein uud wachte nicht einmal auf, als schon das Harem des Herrscbers nabte. Die Eonuehen roUteo d«n Schlalanden» denen Gcgenwwt das Harem ent- weihte, ia eneQ Teppfch imd ttegnben ihn mit diesem lebendig. Vom Seheeh
Abbas MHirde eine Frnu des Sserai, die dem Kamelführer gestattet hatte, an ihrer Seite Platz /u lu hmen, dazu verurteilt samt dem Kameltührer lebendig be- graben zu werden. Eme persische Spezialitat war es, dali man dabei den Opfern Elnadmitte in den KAtper mndite» in die Einschnitte bfennende Dochte steckte und das Fett der Verurteilten schmorte. In Frankreich und Spanien gab es eben- falls mehrere Fälle von Lebendigbegraben als Strafe. In Deutschland setzte die Carolina die^^c Strafe für Kindesmörderinnen fest. Das I.ehcndigbegraben war aber nicht bloU ätraie, sondern auch Sitte und Gebrauch. In cmigen G^enden der Kaste vom Coromandfll swmgen die Mester die Wtwen ilixen MAoaenk ins Gnb SB fdgen. Man begrub lenier in Nen Gianada mit den Mflttern die Sftag- lingc. Dict. de la p^nalit6 III 485. Auch in Grönland herrschten ähnliche Ge- bräuche. Erst jnn^t hat der Konservator Schjptplijr in Christianianachpcwiescn, daß die Wikinger hrau dem Manne in den i od folgte. Vgl. einen ausführlichen Beliebt in der Frankfnrtcr Zeitung Kr. >o8. Abendblatt vom 19. April 1907. 1) Le Brayn, Vi^ages III 80 und 133.
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stellt 1), daß diese Strafe den Chinesen entlehnt ist, die ver- schiedene Kategorien von Verbrechern zur Zerhackung in zehntausend Stücke zu verurteilen pflegten. 2)
Die Strafe des Hängens soll im alten Rußland unbekannt gewesen sein. Ein Reisender des XVII. Jahrhunderts, der dies betiauptet, gibt zugleich in possierHcher Weise die Gründe an, weshalb die russischen Richter früher Niemanden auf- luingen lassen wolhcn.^) ,,Es ist nun vor etlichen Jahren in Russen der Gebrauch eingeführet \\orden / die f^behhäter auf- zuhencken; Und die Russen haben sich lange Zeit Bcdcncken gemacht / solchen anzunehmen / in der Meynung / daß die Seele eines Menschen / der erwürget würde / genöthiget sey unten auszufahren / welches ihn pogano^) machte. Derjenige / den man henckt / legt ihm sdbsten den Strick um den Haiß / und wirfft sidi herab / wenn mans ihm sagt / daß ers diun solle/* Ein historisch« Ercigiüs war die Aufhängung des vierten der sechs I^eudo-Dmitrij, der i6lo auftauchte und in Pleskow einen Zarenhof hielt; nadi der Thron* besteigung des Zaren Michael wurde er gefongen genonunen und gehenkt.*}
Eine barbarische russische Strafe wird von .allen älteren Reisenden erwähnt : „Die Strafe / welche man denen falschen
1) Voltaires vorzQglichste Schriften (frauzösisch und deatseb). Hvtoirede rEmpire de Russie sous Pierre le Grand. Wien i8io. I i8i.
Nach Dict. de la p6nalit^ IV 459 und V ^7 wnrde diese praM<«ame Strafe m China namentlich für Diebe und für Gattenmörderinnen angeordnet. Man ■tre^ta die Vonuteilten and du Brott und der WmHur riB nit dner glOhenden Zange eine bestimmte Ancahl von Fleischstficicen heraus, die er dann mit seinem Messer zerhackte. Der Henker mußte geschickt vorgehen, um das Opfrr •»olangp möglich am T,eb<»n zn erhalten, damit es die Strenge der Strafe ent- sprechend fühlte. Auch die alten Perser kannten eine ähnliche Strafe für Kindi-s- mOcdeEionen. In Ftankreich hat mao ebemals Jto,je»tMsyerl)irecheni ebenfalls Stücke Fleisch aiis dem Leibe gerissen.
*) Reise nach Norden. S. 194. *) nonuudt, heidnisch, nnrdn.
Bno seltaame Todesstrafe kannten die Kalmücken: Der Verbrecher
wtirde jrwi«!ehen rwri Kaintkn gthäiigt. I. indlicli sittlich. (Vgl. Breton, Ruß- land oder Sitten, Gebrauche und Trachteu der saiiitlicben Provinzen des Kaiser- tums. Miniaturgemälde der t.4nder- tmd Völkerkunde. Pesth 1816. IV 53.)
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Müntzern anthut / bestehet darinnen / daß man derglcirlicn Ma- terie / die sie zu ihrer Müntze gebrauchet hal>eii schmeltzen '' und ihnen solche verschlucken lasset. S( h(in nach den alten russischen Gesetzen wurde Fal->t.lunijn rrn jj^lühendcs l-'.rz in den Magen gegossen uiul spater galt dieselbe Strafe für die HersteUung falscher Stempelpapicre.-)
Die Strafe des Rädems war in Ruüland vor Peter dem Großen unbekannt, aber dann im achtzehnten Jahrhundert stark in Gebrauch, bis sie gleich allen anderen Todesstrafen von Elisabetli abgeschabt wurde.'} Katharina II. befahl trotx- dem für den falschen Peter DL, den Kosaken Jemeljan Pu- gatscheW) als komplizierte Todesstrafe das Gliederzerbrechen bei lebendgiem Leibe. Dem Offizier Mirowitsch, der als Auf- ruhrer, Rdchsverräto' und Kircheaschandfer ebenfalls Vier- teilung oder Rad erdulden sollte gewährte die Zarin gnaden- weise simple Enthauptung.^)
Trotz ihrer vor mehr als hundertfünfzig Jahren erfolgten Abschaffung besteht die Tode^trafe in Rußland noch fort bis auf den heutigen Tag. Wie Katharina II. ließ auch Paul sogenannte Staatsverbrecher öffentlich hinrichten. Alcxan-
') Reise nach Norden. S. 193.
Di( sc Strafe, die auch in FrankrHch für dm Mördi 1 TToinru lis TV., Ra- vaillac, und fiir i>a.mirn?5, den Attentäter ^ogtti Louis X\'.. aii^cordiK-t vMirdr, ist zweifcllcKü oricntaltächcn ürapiungs und liauptsacblicli iiti Utieut 2ut (jeltuiig gelangt. Bei den HeibrS«ni «chfltteto man deo Verbrechieni verschiedener Kategorien gescbinobcenes Blei in den Mund. Safi von Fenien, der daa Tabak- rauchcn vtrbotrn hntte, liffl 7wri Indicrn, die das Gesetz mißachteten, gc- M:liuiuij[it'n<:ä Blei in den Mmui schütten. In der Tiirkci tnU die gleiche Straie jene Moslems, die das cinvcrbot verletzten.
*) Die h&nfige Anwendung dieaer Stnife in enrop&iacben Staaten darf ich als bekannt voraussetzen. Hier will ich nnr bemerken. daB Pete» dea Großen r.v^;iu t K;iil XTI. dem Russen an Grausamkeit nicht nachstiind; Patkul wur«Ic aui Beiehl des Schwedenkönigs ,.bci lebendigem Leibe von unten atif r* rfulrrt" (Sugenheim, Kurlands Beziehungen zu Deutschland. I 102.) Em Hauernali gesandter, der an Karl XII. kam» worde nnf des Letxteren Befehl nnd vor seinen Augen getötet. (Vgl Voltaire a. a. O. III 69 nnd 79). — In Berlin fand die lebrt» Tlinifclitung durch das Krtd rrst 1837 statt. (V^ Heflleitt, Berlin* berflhffltc und bcrüchtigtr Häuser. 5 Aisflagc, II 3.)
*) Barthold, Der Ausgang des loanschcn Zweites der Uomanuw. liist. TaaohwfanSli VIII 155.
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der I. pcrhorreszierte die Todesstrafe, aber i8i2 ließ er sie doch in den Kriegskodex als Kapitalstrafe für Vaterlands- verräter aufnehmen. Seither hat sich die Todesstrafe als Aus- nahmsstrafc in die Gesptzc noch oft eingesc hlichen : für An- griffe auf das Leben des Herrschers und die Sicherheit des Staates und für sogenannte politische Verbrechen ; letztere hatte allerdine^s auch Elisabeth als des Todes w ürdige betrachtet und von ihrem gnädigen Ukas nicht profitieren lassen woUen.^) Wie dehnbar der Begriff der politischen Verbrechen, die mit dem Tode gestraft werden müssen, in Rußland ist, haben wir ui unserer Zeit iiaulig erf.ihren. iiai iiiaii doch selbst zwülf- und dreizehnjährige Knaben und Mädchen als politische Ver- brcidier im glorreichen Jahre des russischen VölkerfrühUn^s, kn Jahre 1906, hiniichten dfirfen')!
Wenn es sich vielleirht auch bestretten laßt, daß das.m- sische Strafsystem früherer Zeiten in bezug auf die Todes^ strafen grausamer war als die Systeme^ die in denselbea- Epochen in europäischen, geschweige denn in halbzivilisierten Staaten Geltung hatten, so unterliegt es keinem Zweifd, daß. für die barbarischen Gliederstrafen und Prügelstrafen Ruß- lands in der Geschichte aller Rechtssysteme uhd Völker Vergleich gefunden werden könnte.
Das Strafgesetzbuch Nikolajs L*) sagt: ,,Unter der Be- nennung Leibesstrafen sind zu verstehen: Die Brandmarkung^ die Peitschenstrafe, das Spießrutenlaufen, Stockschläge, die Rutenstrafe, das Anlegen von Fesseln." Aber früher und seit- her haben die Körperstrafen noch bedeutendere Ausdehnung gehabt. Die Gliederstrafen. M;R']ioBpeAHTe.HjHHii iiaKaiaiüH, dienten gleicherweise als Mittel der Abschreckung wie als poliaeUiche Sicherheitsmaßregela, als Brandmarkung des Vtr«
') Ivan Golovine, La Riissic sous Nicolas I ^. Paris et Leipzig 1S45. p. 37a, ') Man ennnert sich deni Schreibens, das der I rauzos^e Alexandra EstrupQ 1906 ia der russischen Zeitung „Slowo" (.,Ci<>u<>") publizierte, und das dann durch die enropSiache Prea«e aeinco lensationeUen Weg nuehte. l&trape war in Big» an den Fenstern seiner Wobnimg Angentcvi;;« , wie ein 13 jähriger Knabs «nd ein t 5 j,ihrifc:(-s !\I;L(]t hpn von Dragonern mr I'xekution gesclileppt wurden« Die beiden Kinder waren tmts politischen Mordes angeklagt f^uucscn.
Russisches Strafgesetzbuch, promulgicahrcrt im J 164^. 6. 421, Slcrn, CSeMhichM der ttimri. SütlicUuk in RuaUod. 7
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brechers. Handelte es sich in erster Linie um die Ab- schreckung, so verstümmelte man die wichtigsten menschlichen Organe und fügte dem Verurteilten so\ icl Schmerz als möglich 2u; nur gab man acht, ihm nicht das Leben zu nehmen; der Tod, den man angeblich gnadonhalbcr vermeiden wollte, würde als Erlösung von namenlosen Leiden den Abschreckungszweck vereitelt halxni. Bei der Brandmarkung zu polizeilichen Zwecken wollte man den Verbrecher nur äulierlich als ein gefährliches Individuum kennzeichnen ; oder man sollte auf diese Weise die Rückfälligen unter eingefangenen Flüchtlingen sofort heraus- zufinden vermögen. Ja. nach der Art der Verstümmelung wußte die Polizei schon auf den ersten Blick, für welches Ver- brechen die Gebrandniai kten früher bestraft worden waren. Diese Brandmarkuag, diese simple polizeiliche Maßregel war in ihren moralischen Wirkungen allerdings nicht minder ver« dierblich als die sdiwerste Strafe. Sie bedeutete den bürger- lichen Tod, den Verlust aller Rechte, die Aufhebung aller Familienbande, die Unmöglichkeit, im Leben jemals wieder in menschenwürdige Verhähnisse zu gelangen; vor dem Oebrand^ markten blieben alle Türen verschlossen, niemand gab ihm Stellung und Brot; für seine eigene Frau, für seine eigenen Kinder war er tot. Und dabei galt die Brandmarkung, xsett- liesiei gesetzmäßig nicht als eine Strafe im eigentlichen Siime des Wortes ; sie war ja bloß verunstaltend, aber nicht beschädig gend; keine physisch schmerzhaft fühlbare Abschreckungs» maßnähme, sondern eine polizeiliche Vorsichtsmaßregel.'!
Die erste Erwähnung einer Brandmarkung in Rußland findet man in den Mitteilungen über die Dwinskische Empörung des Jahres 1397; hier v.ird anbefohlen, jeden Dieb zu „stem- peln". Bis zum 17. Jahrhundert k iruUc man, soweit bis jet^t von russi.s( hen l'"ors( licrn fest^rstrllt werden konnte, die Brand- markung als gesetzliche Maßregel nicht. In der Praxis wurde sie aber als eine ikM^^Mbc nir öffentlichen Züchtigung, nament- lich bei Dieben und Räubern, angewendet : bald brandmarkte man auch andere Kategorien von Verbrechern. 1637 brand- ■t ■
') A. r. TiiM()i|i •t i'-i H'T 'piji rl^-HH-iiMvi. naua.janirt in, )»v<'.-ii-M\n. n|iairl'>. C-Hciq^ypn., 1897. dp, H3— Hl». (Übet GUederstrafcn und Brandmarkung.)
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markte man Falschmüiuer. Nach dem Zeugnisse Kotoschi- chins brandmarkte man die Teilnehmer des Aufruhrs von 1663, ,,damit sie für alle Ewigkeit gekennzeichnet seien^" Seit 1691 worden aUe Verbrecher gebrandmarkt, wenn sie eine Strafe zu erdulden hatten, die ihnen gnadenhalber statt der Todes- strafe zudiktiert worden war. An dem Stempel konnte man erkennen, wie oft ein Dieb wegen Diebstahls bereits früher \ cnirtcilt worden war; ertappte man einen Dieb zum dritten Male, so verurteilte man ihn zum Tode. Ein Ukas aus dem Jahre 1691 ordnet die Brandmarkung an, „damit man den aus der V erbannung geflüchteten und in Moskau wieder erscheinen- den \*rrbrechcr crkcnnr.** Die Brandmarkungszcirhcn mußten vor dem \'rr^rhv. iiKlen Ix hufrt werden ; daher beiiehlt ein Ukas von 170:;, die W uiulen. tÜe der Steinjiel verursacht, mit Pulver em/iireiben, „damit der Verbrecher die Zeichen nicht ausmerzen könne und die Brandmarkunj^ bis zum Tode des Gezeichneten sichtbar bleibe." Und ein I kas von 1746 besagt: ,,An der Jirandmarkung soll man den \'crbrccher allezeit von den guten Leuten unterscheiden können; einem enilaufeneu Verbrecher wird man dann sofort die Gefahr ansehen, die von ihm droht." Seit dem achtzehnten Jahrhundert fügte man die Brandmarktmg in Verbindung mit dem Aufschlitzen der Nasen* löcher allen Verbrechern zu, die nach Sibirien verbannt wurden. Peters Ukase von 1703 und 1704 befehlen Brandmarkung und AufscUitzung der Nase für alle Diebe und Rauber, die keine Todesstrafe erleiden müssen; 1720 wird für Waldfrevler die Todesstrafe abgeändert in ewige Verbannung und Brandmar- kung. Elisabeth verfügt bei der Aufhebung der Todesstrafe, daß alle Strafen, die fortan statt der Todesstrafe als Kapital- strafen gelten, unfehlbar die Brandmarkung im Gefolge haben. Diese Ordnimg bleibt lange bestehen und wird noch im Justiz- reformprojekt des Jahres 18 13 festgehalten. I>st die Gesetz? bücher von 1833, 1842 und 1845 schränken die Brandmarkung ein auf „Verbrecher märmlichen Geschlechts, die zur Zwangs- arbeit \erurteiit werden und von Körperstrafen nicht be- freit sind."
Die Zeichen der I lr.mdm.u kimp wer hielten oft im Laufe von zwei Jahrhunderten. Die erste bekannte Form ist der in einen;
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Ukas vcm 1637 erwähnte Aufdruck: Bop%(Wor) Dieb; hier ist das Wort gam ausgeschriebeo. Die Teilnehmer des Aufruhrs von 1662 werden mit dem Budistaben B gewidmet; das ist der erste Buchstabe des Wortes SynTOBu^m (Buntowschtscfaik), Empörer. 1691 befiehlt man, einen eisemcQ Buchstaben su gießen: B (das russische den ersten Buchstaben von Bop-b. 169S ergeht der Befehl, die nach Sibirien Verbannten mit sibi- rischen städtischen Stempeln zu brandmarken. Peter der Große reformiert auch auf diesem Gebiete. Er stiftet für die Zwecke der Brandmarkung eine Abbildung des Adlers und läßt damit die nicht zum Tode verurteilten Strjeljzen stempeln. Auch der Name dr-r Stempelung; wird gewechselt. Bis zum achtzehnten Jahrhundert kennt man für den Stempel den Aus- druck nfl THO (pjätno) ; Peter der Große schafft das Wort aaop.TP- nie fsaorlenije), Aufadlerung. 1702 befiehlt der Zar, den Po pen Nikita wegen Verleitung cmcs Beichtkindes zu falschcin Zeugnis : „unbarmherzig mit dem Knut zu schlagen und mit gcadlerter Backe nach Asow zu verschicken." Aber der .\dler erhält sich nicht lange, und schon 1704 ist die Rede von neuen fi^andmarkungsstempeln. 1705 werden zweierlei Kategorien von Gebruidmarkten unterschieden: Schwere Verbrecher, die zu ewiger Katorga (Baropra, Zwangsarbeit) verurteilt sind; und Vefhieeher, die wegen geringerer Übeltaten nur auf begrenzte Zeit Terbannt sind. Die Art der Brandmarkung der ersten Kat^orie wird nicht präzisiert; für die letztere wird wieder der Bacfastabe B (Bopi», Dieb) vorgeschrieben, 1746 erscheinen neue Stempel mit dem ganzen Worte Bopi» das aber in einzel* nen Buchstaben aufgestempelt wird, also B.0.P>1>. Von 1753 bis 1845 druckt man nur die ersten drei Buchstaben auf, 1 762 wird der Assignaten-Fälscher Ssergej Puschkin mit dem Buch- staben B auf der Stirn gebrandmarkt. 1780 wird der Mörder Grigorjew auf der Stirn mit Y, dem ersten Buchstaben des Wortes yfiifin'i I'h . /.i, Mörder) gestempelt. 1782 befiehlt ein Urteil, dem Registrator Schazkij nach vnll'ogcner Glieder- strafe unter dem Galgen dir rrrhte Hand mit dem Burhstabcn JI, als dem ersten Burh=^tabcn dos Wortes .Tnv-fnn , Lu;:;n<'r. zu stempeln 1/94 brandmarkt man in Petersburg die < Hfi/icre Feinberg und Baron Gumprccht wegen Assignatentaischung
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unter dem Galgen öffentlich ; man druckt ihnen auf beide Hände die Buchstaben B. ii c. t^. a. auf, die Anfangsbuchstaben der Worte: Bojcb ii cn'iuHHTejib 4*^ii>niuBHX'ij ao(■^rHa^itt, Dieb und \'erfertiger falscher Assignaten. Nikulaj I. v erordnet aber- mals neue Zeicheti : K. A. T., die ersten drei Hurhstaben von KUTopaiuijii, lur die zu Zwangsarbeit Vcrui teilten; Ii, den ersten Buchstaben von GpoAHra (brodjäga, Landstreicher), für eingefangene Flüchtlinge ; femer G. K., die beiden ersten Buchstaben der Worte ccnjibBO-KaTOpiBHuil, zur Zwangs- arbeit Verbannter, undC. II, die beiden ersten Buchstaben der Worte cciuaiio-nooeaeBeiiii) zur Ansiedlung Verbannter.
Wir haben schon gesehen, daß die Brandmarkung gewöhn- lich öffentlich unter dem Galgen vollzogen wurde. Sie war also nicht bloß eine polizeiliche Maßr^el, sondern gleichzeitig rinc schimpfliche Zugabe zur Gliederstrafe, Prügelstrafe und Verbannung. Der IlajiaTb (Palatsch), der Henker drückte schweren Verbrechern den Stempel auf das Antlitz auf, zu- meist auf die Stirn. Die in Sibirien von den Behörden vorge- nommenen Brandmarkungszcichcn wurden auf dem Rücken dc^ Wrbrechers angebracht. lün Ukas von 1637 befiehlt die eisernen Buchstaben für den Gebrauch durch Feuer zu erhitzen. Ein Ukas von 1691 schrieb vor: Wenn ein Verbrecher zum ersten Male gebrandniarkt wird, so drücke der Henker den Stempel auf die Hnke Backe; beim zweiten Male auf die rechte Backe. \'on 1733 ab, da drei ßuchslaben aufgedrückt werden mußten, stempelte der Henker das B (W) auf die Stirn, das 0 auf die rechte, das P (R) auf die linke Wange. Genau so ging der Henker später mit den drei neuen Zeichen R. A.T« um, die Nikolaj I. anbefohlen hatte: K kam auf die Stirn, A auf die rechte und T auf die linke Wange. Nikolaj I. befahl 1846 die Brandmarkung nur noch bei schweren Verbrechern öffent- lich vorzunehmen. Landstreicher und Flüchtlinge wurden fortan auf dem Polizdbureau in alter Stille ohne besondere Zeremonie auf der Schulter oder auf dem Rücken gcstempdt. Die Zeichen wurden sofort nach dem Aufdruck mit einem Pulver eingerieben, zubereitet nach Vorschrift des medizinischen Departements; letzteres verfaßte auch für die Henker prak- tische Ratschläge bezüglich der Anwendung der Brand-
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markurg; in dieser ärztlichen \'erordnung wurde empfohlen, die für Landstreicher von dem Polizeiamt als Erkennungszeichen angeordneten Stempel auf der Hand, wennmöglich auf dem fleischigen Teile, anzubringen. Die Brandmarkung wurde erst im Jahre 1863 von Alexander II. abgeschafft, geschieht aber trotidem noch gegenwärtig auf AiUHrdnung der Gouverneure und Polizeimeister.
Gldch der Brahdmarkung waren auch die Gliederstraf en^) teilweise zu polizeilichen Zwecken bestimmt; man soUte den Verbrecher an der Verstümmelung und die Art seines Ver- brechens an der Art seiner Verstümmelung erkennen. Die Gliederverstünmielung wurde deshalb gewöhnlich nicht als selbständige Strafe angeordnet, sie war eine Zugabe su anderen Strafen. Gleichzeitig mit dem polizeilidien Zwecke wurde auch erreidit, daß die Verstümmelung zur Abschreckung diente.
Die Blendung, ocir&nseixie, die härteste aller Ver- stümmelungsstiafen, ist in Rußland von Richtern zweifellos äußerst selten angeordnet worden. In dem Gesetzbuche des Zaren Aleacej (yaoacenie 1649 r. wird das Ausstechen der Augen neben dem Abhacken der Hände, der Füße, der Nase, der Ohren und der Lippen wohl erwähnt, aber man hat vor- läufig noch kein Dokument aufgefunden, welches bezeugen könnte, daß die Blendung als Strafe für bürgerliche Verbrechen von bürgerlichen Richtern jemals vorge':rhrieben worden ist. Dagegen ist aus dem siebzehnten Jahrhundert bekannt, daß Schujskij den Staatsverbrechern Bololnikuw und Genossen vor dem Vollzug der Todes^trafe die Augen ausreißen lieli. Auch der englische Arzt Coliins, Leibarzt des Zaren Alexej, erzählt : es sei allgemeiner Gebrauch gewesen, den Aufrührern die Auj?er. aubzureil.Sen, beMü man ^ie verbaniue. In noch früheren Jaiu liunderten sind in Rußland l alle von lilmdung zwar oft vorgekommen. Doch erfolgten sie la:>i immer aus poliiischen Gründen. Sie waren Sicherheitsmaßrcgeln oder Racheakte des Herrschers gegen seinen Rivalen, des Siegers gegen den Be- siegten, wie ^es schon im Kapitel, das die Grausamkeit der Herrschenden in Rußland behandelt, erwähnt wurde. Hier
^) "nwo^^««!» a. ». o. s. 131 ff.
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pcx^ einige Bdspi^e: Als Fürst Mstislaw Isjäsla witsch 1068 aus der Verbannung nach Kijew zurückkehrte, ließ er viele sdner G^ner blenden; 1098 wurde Fürst Wassilko geblendet; 1177 rissen die Wladimirzen dem in ihre Gefangenschaft ge- ratenen Fürsten von Rjäsan die Augen aus. Die Bojaren des Großfürsten Wßewolod verlangten im zwölften Jahrhundert die Blendung der gefangenen Ssusdrilzen und Rostowzen. 1446 ließ Wassili j der Finstere, den seine Feinde des Augenlichts beraubt hatten, zwei ihm feindliche Fürsten^ die in seine Hände gefallen waren, blenden.^) I j ■■■
1) In bcrug auf diese Barbarei steht Rußland hinter anderen Ländern zurück. Man sehe nachfolgende Vergleiche (Diction. de la p6uaUt^, Yeux): Die Hcbrior Ucodeten wdtm» wvrdeo aber hftnlig von ihren Fdndeii gdbiendet, wie Sinuon von den Philistern. Du Blenden wai- in Byxanc tu einer fönnUcbea Sitte geworden. Als Instrument bediente man sich eines glühenden Spießes; später gebrauchte man siedenden Essig. Im Königreich Aschern wurde das Blenden als eine milde Strafe betrachtet. Auf den Sandwichinseln hatte der beleidigte Ehe- jnann da» Recht, dem Ehebrecher die Augen atukanißen. Stark verhrritetwar das Blenden in den Orientalisten I4ndem, in Kanlcaaien, Ijadien und nament- lieh im modernen Persien. Beim Rcf^iciungswechsel wurden früher in Persien alle möglichen Thronrivalen des neuen Herrschers: Brüder, Onkel, Neffen, kurz alle männlichen Verwandten, geblendet. Man schleppte die Verurteilten vor das Tor des Sserai, He6 sie hier von Kmmdieii issthalten und dfch speeidl tu disssm Zwecke angeateQte Offisiere blenden. Der graosame Schach Sefi Ue6 derartige Blendungen in barbarischer Art in seiner Gegenwart vollziehen ; als er betnerkte. daß einer seiner Pagenltcblinge ent^ietzt zusammenfuhr, «?agte er: ,,Da dein Auge so zart ist, brauchst du es nicht". Und lieB dem Pagen auf der Stelle die Augen •nntechen. IMeser Sehadi Sefi bebU etnee Tage» in eeben Zonif aneh aeinen Sohn nnd Erben Abbas des Angeidichts an berauben. Aul ilem Sterbebette bedauerte er abo*. diesen Befehl gegeben zu haben. Da erklärte ein Eunuch, er könne den Prinren sehend machen, und vollführte auf der Stelle das Wunder: Dieser Eunuch, der früher den schrecklichen Auftrag erhalten gehabt, den Priq,« »en an blenden, hatte Uitlcld enpfimden n»d das Furchtbare nicht voUf fihrt; aber nm den Schach zu t&uschen, spielte Abbas bis cur Sterbestunde des Vaters den Blinden. Nadir Schach ließ 1729 den T'surpator Airaf blenden; aber nach- dem er selbst ah ITsnrpatur sich des Thrones bemächtigt hatte, befahl er. um sich vor gleichem Schicksal sicher zu stellen, die Blendung aller, die ihm den Thron streitig maehaa kannten. In Venedig wann die Blendungen der Dogen durch ihre Rivalen an der Tagesordnung. In Deutschland Uefi Heinrich VI. dem Tankred die Augen ausstechen; Frit 'ru !i II. bereitete dasselbe Los seinem Kanzler Peter Desvignes, der ihm 30 Jalirc gedient hatte. In England ließ man für JagdvNgehen als Straie die Bleudung verhängen. In Frankreich beiabt iai
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"Wtt die Blendunjif wurde auch das Herausreißen der Zunge, Biapiaanie H^uKa, weniger für bürgerliche, als für poli- tische und kirchliche Verbrechen angeordnet. Hierfür findet man in den Dokumenten der Vergangenheit zahlreiche Be- lege. Schon in früheren Jahrhunderten wurde „für un- anständige Worte" fnen-f'-jfMnnijia cnoBal gcg^cn den Herrscher diese Strafe angedroht. Iwan III. wollte dem Tatis( hts( hew, der eine freie Rede selbst dem Großfürsten gegenüber zu führen liebte, die Zunge herausreißen lassen. 1545 wurde dem Afa- nassij Ikiturlin wegen urg'srh'itfener Rede" (Heuj)iiei oühu« CJiOBa i die Zunge herausgerisse n. Ahnliche Fälle k tmen im •17. Jahrhundert vor. Das arh.zehnte Jahrhundert beginnt, im Jahre 1700. mit dem ersten Falle, daß einer Frau öffentlich vom Henker die Zunge herausgerissen wird, diese Frau hatte .die Nachricht verbreitet, daß in einer Kirche eine Generalsfrau :vom Zaren erschlagen word^ wäre — Peter der Große bestraft -die Verievundung durch die Ordre, die Verieumderin für immer der Sprache zu berauben. In den nächsten Jahreefamen, wih- rend des Frauenregiments, wiederholt sich das Schauspiel oft genug; die Zarinnen strafen ihr Geschlecht für Schwatzhaftig« keit mit Vorliebe auf solche Weise, und 1743 laßt Elisabeth der schönsten Ftau am Hofe, Natalia Lopuchin, die Zunge herausreißen, die über die Kaiserin zu spotten gewagt hatte. Als Strafe für Ketzer wird das Herausreißen der Ztmge 1 505 erwähnt : Einem Anhänger der sogenannten jüdischen Häresie, dem Nekraß Rukaaow, wird vor seiner Verbrennung noch die Zunge herausgerissen. Im siebsehnten Jahrhundert wird den
sechsten Jahrhundert Chilperic: ..Wenn sich jemand meinen Verordnungen 'widerteUt, m loll man ibm die Avgen aimtecheB;" im aebten Jalulraiidflrt ließen die fniufisiaelieii Abbis ihren Mtechcn stir Strafe Or kleine Vergelien dl«
Hände, Füße und Ohren abhacken und die Augen ausstechen; im elften Jahr» hundert blendeten die Omfen Coucy und Namur, die miteinander Krieg führten, weil de& letzteren Frau zum erstcren sich geflüchtet hatte, ihre beiderseiti^ea GefhDgenea. Daa Meiktrfirdigstc wäre ana Spanien cn beriditen. Hior ^nkcbten die Rate Kaatiliena in der Afrancetados^AIOare dem KMg Ferdi- nand ^'TT. (!t?n Vorschlag, statt einer Amnestie den Befehl lu geben, daß einem ur:i!tcn Gesetze gemäß die Vorräter geblendet werden loUten. Dies rieten spanische Minister am 22, November 1834I
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Raßkoljniki wegen Verspottung der heiligen Kirche die Zunge herausgerissen. Im Gesetzbuch des Zaren Alexej (ynoateme 1649 r.) wird bemerkt, daß nach einer aken Verordnupg üir